…nach § 12 Abs. 1 UStG 1994 erst in jenem Zeitpunkt vorgenommen werden, in welchem - zusätzlich zu den weiteren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug - eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (VwGH 20.4.2006, 2004/15/0113; vgl. auch das Urteil des EuGH 29.4.2004, C-152/02…
…Jahre 1997 bis 1999 (Bescheide vom 21. November 2001) erfolgt ist, sind für die Beurteilung des Zeitpunktes der Geltendmachung des Vorsteueranspruches (Vorsteuererstattungsanspruches) ohne rechtliche Relevanz und bedürfen daher keiner weiteren Erörterung. Da der Gesetzgeber keine bestimmten Formerfordernisse bezüglich der Rechnungsberichtigung aufstellt, ist lediglich zu prüfen…
…des Vorsteuerabzuges eine zwingende Norm darstellt und damit eine willkürliche Verschiebung des Zeitpunktes der Geltendmachung des Vorsteuerabzuges ausschließt. Vielmehr hat eine (bewusste oder unbewusste) Unterlassung der Geltendmachung des Vorsteuerabzuges in dem Veranlagungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind, den Verlust des Vorsteueranspruches…
…der Höhe des Vorsteueranspruches maßgebliche Vergleich erst mit 22. Jänner 2003 Rechtswirksamkeit erlangt hat, ist die Entgeltsminderung erst mit diesem Zeitpunkt rechtswirksam eingetreten. Da auf Grund der eingangs zitierten zwingenden Norm die Berichtigung für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen ist, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten…
…keinem Unternehmensstandort (mehr) entspricht. Allein die Angabe einer im Zeitpunkt der Rechnungslegung falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt, nach Ansicht des VwGH, für sich schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus, ohne dass es darüber hinaus weiterer Mängel bedarf. Eine ungültige Rechnungsadresse vereitelt daher den Vorsteueranspruch…
…Die Verwendung des Gegenstandes für nicht unternehmerische Zwecke unterliege für Zeiträume bis 30. April 2004 der Steuerpflicht. In einer Ergänzung zur Berufungsschrift wurde Nachstehendes vorgebracht: Zunächst sei richtig, dass im Zeitpunkt des EU-Beitrittes eine Zuordnung eines gemischt genutzten Grundstückes nur nach den einkommensteuerlichen Vorschriften…
…beim Finanzamt ein. Das Finanzamt begehrte von der Bf. die Vorlage der Ausgangsrechnungen zum Nachweis der Umsätze und die Vorlage der Eingangsrechnungen zum Nachweis des Vorsteueranspruches. Mehr als ein halbes Jahr nach Anforderung der Rechnungen legte die Bf. lediglich die Eingangsrechnungen vor . Hinsichtlich der Ausgangsrechnungen…
…im Rahmen des MV vom 10. Februar 1997 betreffend das ehemalige Stallgebäude darstellt. Letzteres ergibt sich einerseits aus ihrer ausschließlichen Nutzung für dieses Gebäude, während sie mit den vom Gatten im Wohnhaus angemieteten Lagerräumlichkeiten in keinem Zusammenhang steht. Anderseits zeigt auch der Zeitpunkt ihrer Installierung…
…sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Leistungsbezuges. Auch die für den Vorsteueranspruch ebenfalls erforderliche Beurteilung, ob Gegenstände oder Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze bezogen werden, hat an Hand ihres wirtschaftlichen Zusammenhanges im Zeitpunkt der Leistungserbringung zu erfolgen. Ist der Verwendungszweck im Zeitpunkt der Vorleistung unklar…
…der Betriebsprüfung bei der E. GesmbH eingesehen. Zu den Prüfungsfeststellungen über die Aberkennung des Vorsteueranspruches aus den Eingangsrechnungen der P. GesmbH ist auszuführen. Prüfungsveranlassung war die Geltendmachung eines Überschusses in der Höhe von S 1.896.251,-- mittels Umsatzsteuervoranmeldung 12/2001, sowie die Leistung von…
…Adresse 1150 Wien, M-Straße 36/1 um keine, zu diesem Zeitpunkt gültige Anschrift des Unternehmens gehandelt hat. Die Kürzung des Vorsteueranspruches aus dem Titel einer ungültigen Rechnungsadresse ist daher im Sinne des bereits mehrfach erwähnten VwGH-Erkenntnisses vom 28. Februar 2007, 2004/13/0039…
…UStG 1994 jener, der abgabenrechtlich die Berichtigungspflicht auslöst. Im Falle der Umsatzsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts sei dies der Zeitpunkt des Eintritts der Uneinbringlichkeit. Im gegenständlichen Fall ist davon auszugehen, dass die Uneinbringlichkeit der Forderungen der Berufungswerberin erst nach Konkurseröffnung eingetreten ist. Dies wurde zum…
…jedoch keine Umsatzsteuerbeträge anführte. Diese Vorgangsweise habe er gewählt, obwohl zu diesem Zeitpunkt in dieser UVA bereits die Umsatzgeschäfte des Juli 2004 angeführt hätten werden können. Wären jedoch auch die bereits ermittelten Monatsumsätze in einer inhaltlich vollständigen und richtigen UVA angeführt worden, so hätte diese…
…€ getilgt worden wären. Das Finanzamt vertrat unter Hinweis auf die Bestimmung des § 19 KO die Ansicht, dass es bei der Beurteilung der Frage, ob die Aufrechnung zulässig sei, darauf ankomme, ob im Zeitpunkt der Konkurseröffnung jener Sachverhalt bereits verwirklicht worden sei, der die Forderung…
…sondern später (im Jahr 2007) ausgeführt. Der Vorsteuerabzug ist daher für den Zeitraum November 2006 zu versagen, da trotz Anzahlung keine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Steuerausweis vorlag und somit nicht alle Voraussetzungen für die Geltendmachung des Vorsteueranspruches im Streitzeitraum vorlagen. Wien, am 24. Juni 2008
…für bestimmte Kraftfahrzeuge nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie (für Österreich ist das der Zeitpunkt des Beitrittes zur EU, somit der 1. Jänner 1995) vom Recht auf Vorsteuerabzug auszuschließen, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie für Ausgaben das Recht auf Vorsteuerabzug nach ständiger auf einem…
…innerhalb angemessener Zeit die Berechtigung des Vorsteueranspruches zu prüfen. Ein "Massenverfahren" wie das Vorsteuererstattungsverfahren, das zigtausende Antragstellungen pro Jahr mit sich bringt, ist nur dann vernünftig administrierbar, wenn die Verfahrensvorgaben seitens der Antragsteller eingehalten werden. Die Vorgaben des Erstattungsverfahrens sind EU-weit durch die Richtlinien…
…den Umbau des Hauses in K., Gasse, wurde von der Betriebsprüfung Folgendes ausgeführt: "Das Objekt K., Gasse, wurde von der Firma Bw. am 9.Mai 1994 um EURO 1,835,157.27 angeschafft und ab Mai 2001 als Firmensitz genutzt. Ab diesem Zeitpunkt wurde das…
…Dadurch könne ein Mitgliedstaat den Vorsteueranspruch durch Einbehaltung mittels einer Abgabe in jeder Weise einschränken. Dazu komme, dass die KU 1 grundsätzlich auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe anfalle. Jeder Wirtschaftsteilnehmer sei nämlich Mitglied von Wirtschaftskammern. Durch die Zurücknahme des Vorsteuerabzuges könne ein Verstoß gegen das…
…Dadurch könne ein Mitgliedstaat den Vorsteueranspruch durch Einbehaltung mittels einer Abgabe in jeder Weise einschränken. Dazu komme, dass die KU 1 grundsätzlich auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe anfalle. Jeder Wirtschaftsteilnehmer sei nämlich Mitglied von Wirtschaftskammern. Durch die Zurücknahme des Vorsteuerabzuges könne ein Verstoß gegen das…