…Grundlage wertlos. Der Wert der Beteiligung stelle sich somit frühestens zum Zeitpunkt der Veräußerungsverhandlungen bzw. beim Abschluss des Kaufvertrages heraus. Der Wert der Beteiligung könne daher frühestens zum 31.7.1998 für Zwecke der Forderungsentnahme Null sein. Die vom Betrieb gewählte Vorgangsweise, die Abschreibung der…
…die Außenprüfung die Abschreibung einer Forderung gegenüber der slowakischen Schwestergesellschaft in Höhe von 53.398,40 € im Jahr 2009 außerbilanzmäßig hinzugerechnet, weil ein gesellschaftsrechtlich veranlasster Verzicht vorliege (wofür das Unterbleiben fremdüblicher Betreibungsmaßnahmen ein Indiz wäre). Dieser gesellschaftsrechtlich veranlasste Verzicht stelle eine verdeckte Ausschüttung an…
…der wertlosen Darlehensforderung einen steuerlichen Vorteil zu erreichen. Eine steuerliche Berücksichtigung kann weder im Jahr 2014 noch im Jahr 2015 erfolgen, da die Darlehensgewährung nicht betrieblich veranlasst ist. Aus den angeführten Gründen wird die Beschwerde abgewiesen. Mit Eingabe vom 28. November 2018 wurde innerhalb der…
…insbesondere auch der beigebrachte Leih-Lieferschein spricht, und vor allem auch die Wertlosigkeit der Anlage, da aufgrund des Baujahres 1995 gebraucht, vollständig abgeschrieben und als unverkäuflich erachtet, betont wurde. Der tatsächliche gemeine Wert zum Zeitpunkt der Überlassung könnte wohl nur durch das Gutachten eines EDV…
…dass die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt keine ausreichende Liquidität mehr besessen habe und daher die Forderung der Gesellschafterin zu diesem Zeitpunkt bereits objektiv wertlos gewesen sei. Keinesfalls könne der Sanierungsgewinn, der vom Finanzamt auch als steuerpflichtiger Ertrag behandelt worden sei, nunmehr zu einer Gesellschaftsteuerpflicht führen…
…Eine Teilwertabschreibung (in Siebentelbeträgen) kommt daher für das Jahr 2000 noch nicht in Betracht. Die Abschreibung kann erst in jenem Zeitpunkt beginnen, in dem die Aussichtslosigkeit des Sanierungsversuches erkennbar ist. Im gegenständlichen Fall waren die Einkünfte aus Gewerbebetrieb für 2000 nach der obigen Darstellung mit…
…Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie dient aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen (VwGH 9.07.1997, 96/13/0185). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände…
…nicht nachvollzogen werden können, weil dazu keine Unterlagen vorgelegt worden seien. Die durch Abschreibung der Beteiligungen A und B und Darlehen an B bereits 1996 angenommene Wertlosigkeit wird die Forderungen gegen A betreffend erst acht Jahre später nachvollzogen, was unglaubwürdig sei, zumal die G und…
…da den Schenkungen wertlose Anteile zugrunde lagen." Die an L.H. gerichtete abweisende Berufungsvorentscheidung vom 28. November 2003 (eine gleichlautende BVE erging gegenüber C.H.) stützte sich auf folgende Begründung: "Die Berufungsausführungen, wonach zum Zeitpunkt der Zuwendungen die in den Folgejahren eintretenden Schwierigkeiten bereits absehbar…
…Die ausgewiesenen und mit einem Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer versehenen Betriebsergebnisse des Rumpfwirtschaftsjahres 1.7.- 31.12.1998 und des Kalenderjahres 1999, also jener Zeiträume, die unmittelbar vor bzw. nach dem Schenkungszeitpunkt lagen, sprechen jedenfalls gegen den Berufungseinwand, dass den "Schenkungen wertlose Anteile zugrunde lagen." Abgestellt…
…entstehen. Anspruchszinsen im Sinne des § 205 BAO sind daher weder Sanktion noch Druckmittel oder Strafe, sondern laufzeitabhängige Gegenleistung für eine mögliche Kapitalnutzung. Anspruchszinsen sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (vgl. Ritz/Koran, BAO7 …
…Niederwaldkirchen (zumindest zum Zeitpunkt der Einbrüche). Selbst diese Tatsache konnte der Berufungswerber nicht eindeutig darlegen. Die (wertlosen) Wettscheine wurden aber offensichtlich gestohlen. Nachweise (Anzeigen, Versicherungsverfahren) wurden trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Auch hinsichtlich der Spielgewinne erfolgten keine weiteren Angaben. Offensichtlich hat eine Tippgemeinschaft mit dem Bruder…
…Fachgutachten jener Zeitpunkt, für den der Wert des Unternehmens festgestellt wird. Ab diesem Zeitpunkt sind die finanziellen Überschüsse in die Unternehmensbewertung einzubeziehen und alle für die Wertermittlung beachtlichen Informationen, die bei angemessener Sorgfalt zum Bewertungsstichtag hätten erlangt werden können, zu berücksichtigen. Es ist also eine …
…Fachgutachten jener Zeitpunkt, für den der Wert des Unternehmens festgestellt wird. Ab diesem Zeitpunkt sind die finanziellen Überschüsse in die Unternehmensbewertung einzubeziehen und alle für die Wertermittlung beachtlichen Informationen, die bei angemessener Sorgfalt zum Bewertungsstichtag hätten erlangt werden können, zu berücksichtigen. Es ist also eine …
…Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses durch Verzicht auf eine Forderung gegenüber der GG. auf eine wertlose Forderung verzichtet hat. Auf Basis der Vermögens- und Ertragslage der GG. war bzw. ist mit einer Rückführung aus Sicht der Geschäftsführung der GG. nicht zu rechnen. Im Fall eines…
…der Berufungsschrift gemeint sein (im Jahr 2000), so sei entgegen zu halten, dass wissenschaftliche Entwicklungen in diesem Jahr keine Auswirkung auf eine Sachverhaltsbeurteilung z. B. des Jahres 1995 haben könnten. Der Zeitpunkt des Zulassungserwerbes könne wohl auch nicht gemeint sein, da ansonsten die Bw wertlose…
…Eine solcherart von der Bf angesetzte Betriebsausgabe ist nicht abzugsfähig. Außerplanmäßige Abschreibung Der Kaufpreis gilt auch dann in unverminderter Höhe als Teil der Anschaffungskosten, wenn dieser unbestrittener Maßen weit überhöht ist. Es ist anzunehmen, dass die Anschaffungskosten und der Teilwert im Zeitpunkt der Anschaffung übereinstimmen…
…eines 20%igen Grundanteiles unter Heranziehung des gesetzlichen Afa-Satzes von 1,5% die jährliche Abschreibung mit öS 5.034,00 ermittelt und und konnte mit diesem Betrag auch steuerlich berücksichtigt werden. Insoweit war de Berufung jedenfalls teilweise Folge zu geben. 2.2. Schätzung der…
…behauptet, werde damit nicht erbracht. Ebenso erscheine es wenig glaubhaft, dass in diesem Lager zum Zeitpunkt der Zwangsräumung auch die Buchhaltungsunterlagen für den gesamten Prüfungszeitraum gelagert gewesen seien. Auch die Anzeige darüber sei erst nach Betriebsprüfungsbeginn und einer am 30. Juli 2010 durchgeführten Besprechung, anlässlich…
…habe man einen Schlussstrich unter die Bemühungen setzen wollen, weitere Kabanenanlagen zu errichten, weil mittlerweile erhellt sei, dass der südliche Teil nicht dafür verwertet werden könne und damit wertlos geworden sei. Das habe einerseits zur Veräußerung an die Gesellschafter und im übrigen zur Abschreibung geführt…