…60. Für das Jahr 2008 erklärte die Bf. einen Bilanzgewinn in Höhe von € 38.159,51. Für die Jahre 2006-2008 erfolgte eine Außenprüfung. Im Zuge der Prüfung erging am 23.5.2011 folgender Vorhalt "Nennung der Zahlungsempfänger": "F. hat im Prüfungszeitraum 2006 - 2008…
…war. Die fehlende Angabe der aktuellen Adresse eines ansonsten unzweifelhaften Zahlungsempfängers alleine bewirkt nicht die Nichterfüllung des Auftrages zur Empfängerbenennung. Bestehen an der Identität einer in einem Verfahren nach § 162 Abs 1 BAO benannten Person ebenso keine Zweifel wie an deren Funktion als tatsächlicher Zahlungsempfänger…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P., 7xxx, vom 16. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 19. Jänner 2010 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen (für August und Oktober 2009 sowie für Dezember 2009 bis Jänner 2010…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adr, vom 30. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 15. Dezember 2010 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für Juli bis September 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise…
…1999 ein Schreiben vorgelegt, dass er damit einverstanden sei, dass die Familienbeihilfe auf das Konto der Gattin überwiesen würde. Diese sei daher als abweichender Zahlungsempfänger registriert worden. Eine Änderung dieser Handhabung sei dem Finanzamt nie zugegangen, auch nicht bei der Scheidung. Die Familienbeihilfe sei jedoch…
…30. Juli 2021 wurde die Beschwerdeführerin vom Bundesfinanzgericht aufgefordert, zu der von dieser behaupteten Prüfung, insbesondere zu einer begrenzten UID, den Zahlungsempfängern, der Branche und konkreten Auffälligkeiten in den Rechnungen der Subunternehmen, Stellung zu nehmen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der steuerliche Vertreter antwortete am 6. Oktober…
…Mit Schreiben vom 17.01.2012 wurde die Firma Bf, zu Handen K, aufgefordert, die Zahlungsempfänger/-innen der im Berufungsverfahren strittigen Rechnungen bis 09.02.2012 genau zu bezeichnen. Hingewiesen wurde, dass soweit die von der Abgabenbehörde verlangten Angaben verweigert würden, die beantragten Absetzungen gemäß …
5.3.5 Empfängerbenennung nach § 162 BAO Rz 1109: Die Abgabenbehörde kann vom Abgabepflichtigen, der Betriebsausgaben geltend macht, verlangen, den Gläubiger oder Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen (§ 162 Abs. 1 BAO). Die Behauptung, die Aufwendungen seien beim Empfänger nicht steuerpflichtig, befreit nicht von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des B.T. als Masseverwalter der S-GmbH, Rechtsanwalt, 1xxx Wien, S-Straße 3, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften, betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Jahre 1989 bis 1994, sowie Haftung für Kapitalertragsteuer für den…
…an den von ihr erspielten Lottogewinnen) tätig sei. Dies insbesondere deswegen, weil unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen dem Zahlungsverpflichteten und dem Zahlungsempfänger sowie die exakte Kenntnis des Zahlenden fehlten, dass und in welcher Höhe die Gesellschaft die Zahlung nicht für sich, sondern für die Lottogesellschaft vereinnahmt. Das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des MS, Versicherungsvertreter, geb. 19??, wohnhaft in R, vertreten durch FAS Network Austria/ Krafft-Jentzsch, Steuerberatung, 2103 Langenzersdorf, Gärtnergasse 8/ 2/ 5,vom 8. März 2006 bzw. 2. März 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt…
Datengruppe Empfänger (ConeeTra, 1x, A) | Beschreibung: | Zwingend anzugeben, sofern der Empfänger seinen Sitz in der EU oder in der EFTA hat; in den übrigen Fällen ist die Angabe freigestellt. Diese Datengruppe ist jedoch nur zu verwenden, wenn nur ein Empfänger angemeldet wird. Werden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw. GmbH, Adresse, vertreten durch StB., vom 14. April 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes X., vertreten durch FA-Vertr., vom 6. März 2006 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 99 EStG 1988 für die Jahre 2000-2002 im…
…dass die Rechnungen der ***LBP-GmbH*** "als Scheinrechnungen gemäß § 162 BAO" nicht anerkannt worden seien und die Konsequenzen einer Nichtbenennung des tatsächlichen Zahlungsempfängers gemäß § 162 BAO der Beschwerdeführerin im Rahmen einer Besprechung am 21.06.2017 vorgehalten worden seien). Gleichzeitig ging die Abgabenbehörde aber davon…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in den Beschwerdesachen ... - ... gemeinnützige GmbH, Anschrift, über die Beschwerde vom 10.04.2015 gegen den Gebührenbescheid und den Bescheid über eine Gebührenerhöhung der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19.03…
…90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 ("Mutter-Tochter-Richtlinie"); - die Beteiligung besteht ununterbrochen seit mehr als zwei Jahren. Nach Ansicht der Bp handle es sich sowohl bei der Zahlungsempfängerin, der Muttergesellschaft A., als auch bei der Großmutter- und der Urgroßmuttergesellschaft um Holdinggesellschaften…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Radschek und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Anna Mechtler-Höger, Mag. Robert Steier und Oswald Heimhilcher über die Berufungen der Bw., Handel mit Paletten und Gitterboxen, W.,R-Gasse, vertreten durch Dkfm. Fritz Scheidl, Steuerberater, 1070…
…Bezugsberechtigung ein, dass die anspruchslegitimierte Person dies bei der Behörde beantragt. Das Auseinanderfallen von anspruchsberechtigter Person und Zahlungsempfänger der Beihilfe ist dem FLAG daher nicht fremd. Im Beschwerdefall hat der Bf sein Einverständnis erteilt, dass seine Ehefrau und Kindesmutter empfangsberechtigte Person sein solle. Mit dieser…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***SV*** sowie die weiteren Senatsmitglieder ***R***, ***FLR1*** und ***FLR2*** im Beisein der Schriftführerin ***SF*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die ***F*** ***Ort-H*** Steuerberatung GmbH, ***Str.***, ***PLZ, Ort*** vom 31…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf***, ***Bf_Adr***, vertreten durch die Ernst & Young Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien, 1) vom 23.01.2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21…