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EAS 2927Wohnsitz in einem Appartementhaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0092-IV/4/200825.01.2008

Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…

BFG RV/2100435/2016Wohnsitzfinanzamt bei mehrfachem Wohnsitz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.04.2016

…Abs. 1 AVOG die gemeinsame Oberbehörde. Dadurch, dass das Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg den angefochtenen Bescheid erlassen hat, ohne dazu befugt zu sein, weil nicht Wohnsitzfinanzamt, hat es diesen Bescheid schon allein aus diesem Grunde mit Rechtswidrigkeit belastet, weshalb er, wie im Spruch geschehen, aufzuheben…

UFSL RV/0027-L/10Wegen falscher Sozialversicherungsnummer dem Wohnsitzfinanzamt nicht bekannter zweiter Lohnzettel bei Angabe nur einer pensionsauszahlenden Stelle als Wiederaufnahmsgrund Verschulden auch der Abgabenbehörde bei Festsetzung der Anspruchszinsen nicht relevant
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2011

…30.09.2005 | 04.10.2005 | | | 2005 | 08.09.2006 | 11.09.2006 | | Am 11. Dezember 2008 langten beim Wohnsitzfinanzamt des Bw elektronisch zu seiner Steuernummer Lohnzettel der Textil GmbH, 1210 Wien (in der Folge kurz Arbeitgeberin)…

UFSL RV/1816-L/02Bei Schenkung inländischen Grundvermögens ist gemäß § 19 Abs.2 ErbStG idF vor BGBl. I Nr. 142/2000 der Einheitswert maßgebend, der auf den dem Entstehen der Steuerschuld unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt festgestellt wurde. Hat der Geschenkgeber seinen Wohnsitz in Oberösterreich, so ist für die Schenkungssteuervorschreibung nicht das Wohnsitzfinanzamt, sondern nach § 1 GebührenämterfusionsVO das Finanzamt Linz-Urfahr zuständig. Die Abänderungsbefugnis der Berufungsbehörde im Sinne des § 289 Abs.2 BAO ist durch die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat, begrenzt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2003

…die Liegenschaft wie auch ihr Hauptwohnsitz in W, sodass eine allfällige Schenkungssteuervorschreibung durch ihr Wohnsitzfinanzamt hätte erfolgen müssen. Der Bescheid sei daher von der unzuständigen Behörde erlassen worden. Eine Rücksprache des Finanzamtes Urfahr beim Wohnsitzfinanzamt Wels ergab, dass der Einheitswert von 298.000,00 S…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.9. Teilungsstichtag 5.1.9.1. Rückwirkungsfiktion Rz 1536: Teilungsstichtag ist der Tag, zu dem das Vermögen der realzuteilenden Personengesellschaft mit ertragsteuerlicher Wirksamkeit auf den oder die Nachfolgeunternehmer übergehen soll. Teilungsstichtag kann jeder von den Teilungspartnern bestimmte Tag sein (§ 28 in Verbindung mit…

UFSK RV/0013-K/09Abgabenbehörden haben die örtliche, sachliche und funktionelle Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2010

…gewöhnlichen Aufenthalt der antragstellenden Person zuständige Finanzamt zu entscheiden. Wohnsitzfinanzamt ist laut § 55 Abs. 2 BAO jenes Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter gilt als Wohnsitzfinanzamt jenes…

UFSG RV/0497-G/05Aufhebung wegen unzuständiger Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2006

…in Wien aufhält und daher das Finanzamt Wien 8/16/17 örtlich zuständig ist), dass der Bw. seinen vorwiegenden Aufenthalt in Wien hat. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter gilt als Wohnsitzfinanzamt jenes Finanzamt, in dessen Bereich sich der Abgabepflichtige vorwiegend aufhält, das heißt…

UFSK RV/0248-K/04Örtliche Unzuständigkeit der Abgabenbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2005

…haben ergeben, dass sich der Bw. im Streitjahr 2003 vorwiegend im Bereich des Wohnsitzfinanzamtes Wien für den 8/16/17 Bezirk aufgehalten hat. Umstände bzw. Beweise die gegen diese Sachverhaltsannahme sprechen würden ergeben sich weder aus der Aktenlage noch wurden solche vom Bw. im Zuge…

UFSW RV/0583-W/04Örtliche Zuständigkeit bei mehrfachem Wohnsitz; Fehlen der Wiederaufnahmsgründe in der Bescheidbegründung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…Bescheide seien von einem unzuständigen Finanzamt erlassen worden: Sie habe seit ihrer Geburt ihren Hauptwohnsitz in 2400 K, M-Gasse2. Das für sie zuständige Wohnsitzfinanzamt sei daher das Finanzamt Eisenstadt. 2. Von der in den Wiederaufnahmsbescheiden angeführten Tatsache, dass der Arbeitgeber neue Lohnzettel übermittelt habe…

LStR 2002 Rz 131.2.7 Wechsel unbeschränkte/beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

1.2.7 Wechsel unbeschränkte/beschränkte Steuerpflicht Rz 13: Siehe EStR 2000 Rz 20. Bei unterjährigem Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht sowie in umgekehrten Fällen müssen für den Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht und für den der beschränkten Steuerpflicht zwei getrennte Veranlagungen durchgeführt werden…

UmgrStR 2002 Rz 1899–19127.5. Anzeige- und Evidenzpflicht (§ 43 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

8.57.5. Anzeige- und Evidenzpflicht (§ 43 UmgrStG) 8.5.17.5.1. Anzeigepflicht Rz 1899: Die Anzeigeverpflichtung gemäß § 43 Abs. 1 UmgrStG betrifft zunächst alle jene, die Vermögen im Rahmen des UmgrStG übertragen (Übertragende) oder übernehmen (Übernehmende). Die Anzeigeverpflichtung gemäßVon § 43 Abs. 1 UmgrStG…

UFSL RV/0887-L/07Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2007

…unbeschränkt Steuerpflichtige), grundsätzlich das Wohnsitzfinanzamt örtlich zuständig. Wohnsitzfinanzamt ist nach Abs. 2 der zitierten Gesetzesstelle jenes Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 26) hat. Im gegenständlichen Fall hat sich das Wohnsitzfinanzamt der Bw geändert. Für…

UFSK RV/0165-K/06Nichtanerkennung von Aufwendungen iZm Aufwendungen doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten eines ledigen Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007

…wurden diese von Amts wegen, mittels Kurzmitteilung vom 2. März 2006, vom Finanzamt Wien 21/22 an das Wohnsitzfinanzamt des Bw. in Klagenfurt (je Posteingang 7. März 2006) abgetreten. In der Arbeitnehmerveranlagungserklärung (L 1) für das Jahr 2004 machte der Bw. unter der Kennzahl 723…

UFSL RV/1454-L/08Zurückweisung eines Antrages gem. § 303 Abs.1 BAO auf Wiederaufnahme von Arbeitnehmerveranlagungsverfahren wegen Nichtgewährung der Steuerfreiheit für Sonn- und Feiertagszuschläge gem. § 68 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2012

…beim Betriebsstättenfinanzamt, dies sei vorliegendenfalls das Finanzamt Linz, einzubringen seien, welches sodann über die Steuerfreiheit entscheide und gegebenenfalls korrigierte Jahreslohnzettel an das Wohnsitzfinanzamt (Braunau) übermittle, das dann eine amtswegige Wiederaufnahme nach § 303 Abs.4 BAO durchführe. Dieses Anbringen fasste das Finanzamt Braunau Ried Schärding, dem…

UFSL RV/0888-L/07Übergang der örtlichen Zuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2007

…grundsätzlich das Wohnsitzfinanzamt örtlich zuständig. Wohnsitzfinanzamt ist nach Abs. 2 der zitierten Gesetzesstelle jenes Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 26) hat. Im gegenständlichen Fall hat sich das Wohnsitzfinanzamt des Bw's geändert. Für den…

EAS 1723Abgeleiteter Inlandswohnsitz bei Berufstätigkeit in Hongkong
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 145/2-IV/4/0011.10.2000

  Arbeitet ein Österreicher seit Anfang 1998 überwiegend in Hongkong für einen dortigen Arbeitgeber, leben aber seine Ehegattin und seine 1997 geborene Tochter in Österreich, dann spricht dieses Sachverhaltsbild dafür, dass angesichts aufrechter Ehe die inländische Wohnung der Ehegattin auch ihrem Ehemann weiterhin zu Verfügung…

LStR 2002 Rz 31.2.2 Wohnsitz
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

1.2.2 Wohnsitz Rz 3: Für die Auslegung der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" sind § 26 BAO und die hiezu ergangene Rechtsprechung maßgeblich. Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden ist. Der Begriff "Wohnsitz" nach den Abkommen…

EAS 1955Doppelwohnsitz im Verhältnis zu Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/8-IV/4/0126.11.2001

Artikel 4 Abs. 3 DBA-Liechtenstein sieht vor, dass eine ständige Wohnstätte nur dann einen Wohnsitz im Sinn des DBA begründet, wenn die "fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine…

LStR 2002 Rz 124133a.2 Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

33a.2 Zuständigkeit Rz 1241g: Zuständig für die Einkommensteuerveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger ist jenes Finanzamt, in dessen Bereich sich die Betriebsstätte, bei Fehlen einer solchen das unbewegliche Vermögen des beschränkt Steuerpflichtigen befindet (§ 23 AVOG 2010). Trifft dies für mehrere Finanzämter zu oder hat der Steuerpflichtige im…

EAS 278Vermögensbesteuerung bei österreichisch-schweizerischem Doppelwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3374/1/1-IV/4/9323.06.1993

  Bei Bestand einer dauernden Haushaltsgemeinschaft erfüllen auch dann beide Ehepartner die gesetzlichen Voraussetzungen, die zur Annahme eines inländischen steuerlichen Wohnsitzes im Sinn des § 26 BAO erforderlich sind, wenn nur ein Ehepartner in Österreich lebt wohingegen der andere die schweizerische Wohnung benützt. Denn auch in…