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UFSW RV/3870-W/02Wirtschaftliche Betrachtungsweise gemäß § 21 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2005

…der anrechenbaren konsolidierten Eigenmittel einer Kreditinstitutsgruppe nicht überschreiten. Gemäß § 21 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Die im vorliegenden Berufungsfall zu beurteilende…

UFSZ1W ZRV/0164-Z1W/02Zollschuldentstehung bei einer teilbaren Ware, da für einen Teil der Ware kommerzielle Einfuhr vorliegt und daher der Zollbefreiungsgrund gemäß Art. 45 und Art. 47 ZBefrVO nicht vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.03.2004

…enthalten. Gemäß § 5 ZollR-DG liegt bei der Inanspruchnahme von zollrechtlichen Begünstigungen die Beweislast bei der Partei des Verfahrens. Wenn der Nachweis nach den Umständen nicht zumutbar ist, genügt die Glaubhaftmachung. Gemäß § 21 Abs.1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise…

UFSZ1W ZRV/0163-Z1W/02Zollschuldentstehung bei einer teilbaren Ware, da für einen Teil der Ware kommerzielle Einfuhr vorliegt und daher der Zollbefreiungsgrund gem. Art. 45 u.47 ZBefrVO nicht vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.03.2004

…enthalten. Gemäß § 5 ZollR-DG liegt bei der Inanspruchnahme von zollrechtlichen Begünstigungen die Beweislast bei der Partei des Verfahrens. Wenn der Nachweis nach den Umständen nicht zumutbar ist, genügt die Glaubhaftmachung. Gemäß § 21 Abs.1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise…

BFG RV/6100007/2018Unzulässige Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.04.2018Teil 1/2

…Wie vom VwGH zur Rechtslage in Oberösterreich klar ausgeführt, muss die Beurteilung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise erfolgen, da gem. § 21 Abs. 1 BAO für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend ist. Das Höchstgericht bestätigte für Oberösterreich…

UFSI RV/0633-I/02Zurechnung eines Schulgebäudes an den Leasingnehmer bei Kommunalleasing.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2003Teil 2/3

…Betrachtungsweise gemäß § 21 BAO und das wirtschaftliche Eigentum gemäß § 24 BAO als gesetzliches Beispiel der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Gemäß § 21 Abs. 1 leg.cit. ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Gemäß…

UFSS RV/0128-S/07Ist mit einem Dienstbarkeitsvertrag für vier Tiefgaragenabstellplätze, der auf die Dauer des Bestehens des Gebäudes abgeschlossen wurde und in dem ein Vorkaufsrecht um je 1,- Euro und ein Optionsrecht auf Abschluss eines Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages um je 1,- Euro sowie die Übertragbarkeit dieser Rechte vereinbart wurde, ein Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht verwirklicht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2007

…10.2006 ausgeführt, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise gemäß § 21 Abs. 1 BAO der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend sei; danach sei der Bw aber die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die 4 Abstellplätze eingeräumt worden, sodass § 1 Abs. 2 GrEStG verwirklicht…

BFG RV/5100936/2018Steuerliche Behandlung von Rückstellungen und Sonderdividenden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2026

… 31). Wirtschaftliche Betrachtungsweise: Gemäß § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann die Abgabepflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen…

BFG RV/5100901/2012Zurechnung von Einkünften aus dem Deckungsstock einer ausländischen fondsgebundenen Lebensversicherung in Form einer Kapitalversicherung mit Einmalerlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.12.2014Teil 3/4

…Wirtschaftliche Betrachtungsweise: Gemäß § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Nach § 22 Abs. 1 BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts die Abgabepflicht…

UFSW RV/2421-W/081. Vorsteuer bei Fehlen der UID-Nummer auf Rechnung 2. Mieterinvestitionen, Fremdvergleich, Angemessenheit des Mietzinses, Zeitpunkt des Zuflusses der Mieterinvestitionen, wirtschaftlicher Eigentümer 3. Antrag auf Gegenberichtigung nach Art 9 OECD-Musterabkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.05.2012Teil 4/6

…Grundsätzen des Abgabenrechtes gehört die wirtschaftliche Betrachtungsweise. Gemäß § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Aus den Bestimmungen des § 21 BAO (wirtschaftliche Betrachtungsweise) und aus den diese…

UFSW RV/2872-W/10Hinzurechnung von Bezügen wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.04.2012Teil 3/4

…Nach Abs. 3 Z 3 leg.cit. gehören Beträge, die nach § 7 Z. 3 bis 6 für die Ermittlung des Gewerbeertrages dem Gewinn hinzuzurechnen sind, nicht zur Lohnsumme. Für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist gemäß § 21 Abs. 1 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche…

BFG RV/7101853/2010Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Gründung einer Mantelgesellschaft durch die Hausbank einer Privatstiftung und Verkauf der Mantelgesellschaft an die Privatstiftung nach Ausstattung mit einem Großmutterzuschuss.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.03.2017Teil 1/2

…0273), dass die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Sinne des § 21 Abs. 1 BAO zwar im Bereich des Kapitalverkehrsteuergesetzes in den Hintergrund tritt, weil das Gesetz an bestimmte Rechtsvorgänge anknüpft. Stets wurde dem aber angefügt, dass die wirtschaftliche Betrachtungsweise auch im Bereich der Verkehrsteuern immer dann gilt…

BFG RV/1100197/2015Zum Charakter von Genussrechten (obligationen- oder aktienähnlich)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.12.2015Teil 1/3

… 21 BAO im Steuerrecht und Steuerverfahren nicht übernommen werden. C. Spekulationsgeschäft Bei entsprechend gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21 Abs 1 BAO) – ohne sich allzu sehr an die Buchstaben der "Terms and Conditions" einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft zu klammern – kann durchaus von einem (steuerpflichtigen) Spekulationsgeschäft innerhalb eines Jahres…

BFG RV/5101743/2014Voraussetzungen für einen endgültigen Vermögensverlust bei einer internationalen Schachtelbeteiligung, bei der keine Option zur Steuerpflicht erfolgte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2018Teil 1/2

…Körperschaft" die in § 21 Abs 1 BAO enthaltene "wirtschaftliche Betrachtungsweise" zum Tragen kommt oder nicht. Nach dieser Bestimmung ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Der Bf ist grundsätzlich zuzubilligen, dass das österreichische Abgabenrecht…

BFG RV/4100072/2015Voraussetzungen für den Abzug von Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.03.2017Teil 2/4

…Allgemeinen mit der Übertragung des Eigentums verbunden sei, es sei denn, die sogenannte wirtschaftliche Betrachtungsweise gemäß § 21 Abs. 1 BAO greife Platz. In seinem Urteil vom 09.09.2015, XI-R-21/13, habe der BFH ausgeführt, die Übertragung der Verfügungsmacht richte sich nach dem…

BFG RV/2100203/2013Steuerliche Anerkennung einer überproportionalen Verlustzuweisung (hier: 190% der Einlage) an atypisch stille Gesellschafter im Zuge eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.03.2015Teil 1/2

…von laufenden Verlusten auf Basis der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gemäß § 21 Abs. 1 BAO in eine - verpönte - Verteilung von Verlusten aus früheren Perioden vor. Sie deute eine Abrede über die laufende Ergebnisverteilung in wirtschaftlicher Betrachtung als unzulässige Teilnahme an Verlusten aus Vorperioden. C) Rechtliche Würdigung 1…

BFG RV/5101029/2016Nicht steuerbare Leistungsbeistellung bei Zurverfügungstellung der Büroinfrastruktur durch die Auftraggeberin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.05.2021Teil 1/2

…wirtschaftliche Betrachtungsweise gemäß §§ 21 f BAO an. Aus § 21 BAO könne nicht abgeleitet werden, dass sich die Behörde über die tatsächlichen Gegebenheiten eines Einzelfalls hinwegsetzt und ein fingiertes Geschehen der Besteuerung zugrunde legt (vgl. Ritz, Kommentar BAO 2014, 5. Auflage 2014, RZ 13 zu § 21…

BFG RV/7102907/2011Keine wirtschaftliche Betrachtungsweise bei Personenversicherungen gemäß § 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.10.2018

… 106 Abs 3) und für seine Kinder (§ 106) leistet. Gemäß § 21 Abs 1 BAO (Bundesabgabenordnung) ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Sachverhalt: Aufgrund des Ergebnisses des vorgelegten Verwaltungsaktes und des…

UFSK RV/0231-K/05Verdeckte freigebige Zuwendung durch Missbrauch gemäß § 22 BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2006

…der §§ 21 bis 24 BAO gezogen. § 22 BAO stellt selbst wieder nur einen Sonderfall der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gemäß § 21 BAO dar, der Missbrauchstatbestand des § 22 BAO konkretisiert also die wirtschaftliche Betrachtungsweise (Fellner, a.a.O., Rz 35 zu § 1 ErbStG; VfGH vom 8. Mai 1980…

UFSG RV/0244-G/02a) Behandlung von Planungskosten für nicht ausgeführten Umbau bei Vermietungseinkünften; b) fehlender Werbungskostencharakter einer verpfändeten Leasingkaution.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2005Teil 2/2

…Bw. eine wirtschaftliche Sichtweise einfordert und damit offenbar mit der im Abgabenrecht grundsätzlich beachtlichen, wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 Abs. 1 BAO) argumentiert, ist ihm entgegen zu halten, dass dieser Grundsatz nicht geeignet ist, rechtliche Gestaltungen, durch welche der dahinter stehende wirtschaftliche Gehalt tatsächlich umgesetzt wurde, im…

BFG RV/4100371/2017Wirtschaftliche Betrachtungsweise Dividendenzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.03.2021

…Bf.) wurde vorerst antragsgemäß zur Körperschaftsteuer 2006 bis einschließlich 2009 veranlagt. Im Zuge einer im Jahr 2015 am Sitz der Bf. durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 BAO ua die Körperschaftsteuer 2006-2010 betreffend, wurde - soweit für das Beschwerdeverfahren von Relevanz- die Feststellung getroffen…