…die Abgabenbehörde die Zustellfiktion des § 101 Abs. 4 BAO nicht in Anspruch, was in ihrem Ermessen liegt (siehe Ritz, Bundesabgabenordnung Kommentar, 5. Auflage tz 10), ist jedem Gesellschafter eine Ausfertigung des Feststellungsbescheides zuzustellen, damit dieser Wirksamkeit erlangt. Gegenständlich wurden die Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren…
…ergibt sich aus dem Gutachten des Sachverständigen, dass R**** B**** O**** zumindest seit September 2020 weder über die erforderliche Geschäftsfähigkeit noch über die erforderliche Prozessfähigkeit verfügte. Es konnte daher ab diesem Zeitpunkt gegenüber R**** B**** O**** weder eine Erlassung eines Bescheides noch eine Zustellung wirksam…
…Auf Grund des zu beachtenden Gebotes der Verwaltungsökonomie (vgl. Ritz, ÖStZ 1996, 70) wurde jedoch in Hinblick darauf, dass nach den vorstehenden Ausführungen ausgeschlossen werden kann, dass der Unabhängige Finanzsenat bei Vermeidung dieses Mangels (Durchführung einer mündlichen Verhandlung) zu einem anderen Bescheid hätte gelangen können…
…14/0030). Ein derart eingetretener Zustellmangel ist nach § 7 ZuStG nicht sanierbar (Ritz3,a.a.O., ZuStG § 9, Tz. 23 und 24). Mangels Wirksamkeit der angefochtenen Bescheide ging die dagegen eingereichte Berufung ins Leere, wodurch die spruchgemäße Entscheidung erforderlich wurde. Wien, am 21. September 2006
…Berufung der K.S. und atypische stille Gesellschaft, xyP., vertreten durch XYZGmbH,S.M., gegen den Bescheid des Finanzamtes KPS betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 BAO als…
…im formellen Sinn, jedoch nach der gesetzliche Intention des § 10 Abs. 1 GrEStG 1987 inhaltlich nahezu gleichwertig nachgekommen ist. Wenn somit im Beschwerdefall die Anordnung zur Erklärungsabgabe noch vor der Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides durch die erfolgte Selbstberechnung nahezu gleichwertig „befolgt“ wurde, dann sprechen Aspekte…
…2002 betreffend den Zeitraum Juli 2001 bis April 2002 wurde eine Berufung nicht eingebracht.) Da die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides sich nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt (siehe VwGH 2000…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., gegen den Bescheid des Finanzamtes X. betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Oktober 1998 für das Kind T., entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Tochter…
…alle wirken, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen. Die Wirksamkeit des Feststellungsbescheides gegenüber jenen Personen, gegen die er Kraft der gesetzlichen Anordnung im § 191 Abs. 3 BAO wirken soll, tritt jedoch nur dann ein, wenn der Bescheid an diese zugestellt wird oder fiktiv als zugestellt gilt. Gemäß §…
…an den Spruch des Grundlagenbescheides ab der Wirksamkeit des Grundlagenbescheides und damit bereits vor Einritt der formellen Rechtskraft bestand (§ 192 letzter Halbsatz), war die Bodenwertabgabe zwingend vorzuschreiben. Das durch die §§ 185 ff BAO geschaffene System von Grundlagenbescheiden und abgeleiteten Bescheiden wird durch die Bestimmung des …
…Bescheidbeschwerde bzw der Vorlageantrag räumt dem Rechtsunterworfenen umfassenden Rechtsschutz ein und besitzt die höchste Durchschlagskraft. Nur Rechtsmittel besitzen die Fähigkeit, den Eintritt der formalen Rechtskraft zu verhindern. Nur die Bescheidbeschwerde bzw der Vorlageantrag vermag iVm einem Antrag gemäß § 212a BAO die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides…
…Ausfertigung eines Bescheides nicht für zwei Adressaten bestimmt sein kann, vermochte die formelle Adressierung der Erledigungen der Abgabenbehörden an zwei Personen allenfalls für einen von ihnen Wirksamkeit zu entfalten (vgl. VwGH 24. Mai 1996, 94/17/0320). Eine Heilung eines Zustellmangels aus dem Grunde des …
…Inhaltes des Vergleiches und eines allenfalls anderen Buchwertes des hingegebenen Kapitalvermögens im Zeitpunktes der Wirksamkeit des Vergleiches durch Vorlage der Vertragsurkunde wäre an dem Bf. gelegen. Dem mit hoher Wahrscheinlichkeit richtigen Wertansatz auf Grundlage des Bankschreibens vom 22.1.2007 - der im angefochtenen ESt-Bescheid…
…Jänner 2003 wurde von dieser Kanzlei die Berufung eingebracht, worin grundsätzlich die Wirksamkeit des Bescheides bestritten worden ist, weil er dem Bw. noch nicht zugestellt worden sei. Die Zustellung sei an die Zustelladresse des laufenden steuerlichen Vertreters erfolgt, der niemals - auch nicht für andere Abgabenverfahren…
…Jänner 2003 wurde von dieser Kanzlei die Berufung eingebracht, worin grundsätzlich die Wirksamkeit des Bescheides bestritten worden ist, weil er dem Bw. noch nicht zugestellt worden sei. Die Zustellung sei an die Zustelladresse des laufenden steuerlichen Vertreters erfolgt, der niemals - auch nicht für andere Abgabenverfahren…
…Im Bereich des Abgabenrechtes gilt das Prinzip der Amtswegigkeit und kommt es nicht darauf an, ob sich eine Partei erst "nachträglich" (oder wie hier die Bf. gar nicht) auf einen Zustellmangel beruft. Die Wirksamkeit des Bescheides ist als Prozessvoraussetzung vom Verwaltungsgericht auch dann zu prüfen…
…Rechtsvertreter des Bf zugestellt. Aus den Grundbuchsdaten ist zu ersehen, dass die vermietete Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 22.Dezember 2004 an die ABC- Immobilien Invest AG verkauft wurde. Abgabenrechtlich bewirkte dies das Ende der Personengemeinschaft als Adressat für Feststellungsbescheide. Für die Wirksamkeit von Bescheiden kam…
…an die Personengemeinschaft als solche adressiert und zu Handen des von ihr namhaft gemachten gemeinsamen Bevollmächtigten zugestellt werde. Mit dieser Zustellung gelte die Zustellung des Bescheides an alle Mitglieder als vollzogen, wenn auf diese Rechtsfolge im Bescheid hingewiesen werde. Die Wirksamkeit des Bescheides trete ein…
…Bescheid, dem Entscheidungen zu Grunde liegen, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsverfahren enthaltenen Feststellungen unzutreffend sind. Rechtliche Würdigung: Die Anwendung des § 295 Abs. 1 BAO setzt die Wirksamkeit des Grundlagenbescheides gegenüber dem Adressaten des…
… 207 bis 209 Abs. 2 BAO) von sieben Jahren zulässig wäre, oder b) vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO zugrunde liegt. 2.2.1 Eintritt der Verjährung…