…ergibt einen Wert in Höhe von 30.359,52 €, davon je ½ ergibt eine Zuwendung im Wert von 15.179,76 € je Geschenkgeber. Sofern in der Berufung eingewendet wird, der Wert eines Rechtes an einem Grundstück dürfe nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht…
…den Wert des Rechtes und das Vorbringen auf die eheliche Unterhaltspflicht wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Im Antrag gemäß § 276 BAO wird ergänzt: Bei der Einräumung eines Wohnrechtes an die Ehegattin dürfe nicht der gleiche Maßstab angelegt werden wie bei Einräumung dieses Rechtes an…
…Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung mit folgender (auszugsweiser) Begründung ab: Der Kapitalwert des Rechtes darf den steuerlichen Wert des damit belasteten Wirtschaftsgutes nicht übersteigen. Eine Begrenzung mit insgesamt 85,36 % des steuerlich maßgeblichen Wertes der Liegenschaft als Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer ist nicht zulässig…
…Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung mit folgender (auszugsweiser) Begründung ab: Der Kapitalwert des Rechtes darf den steuerlichen Wert des damit belasteten Wirtschaftsgutes nicht übersteigen. Eine Begrenzung mit insgesamt 85,36 % des steuerlich maßgeblichen Wertes der Liegenschaft als Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer ist nicht zulässig…
…die Berufungswerberin entfallende Anteil am Gesamtwert des Rechtes nach dem Verhältnis der Barwertfaktoren (in Prozenten) aufgeteilt wird. Dieser Prozentsatz beträgt für die Berufungswerberin 34,67 % und wird in dieser Höhe auf den Gesamtwert des Rechtes angesetzt. Der Wert des ganzen Fruchtgenussrechtes für die Liegenschaft in…
…bürgerlichen Rechtes zu verstehen. Den Grundstücken stehen gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 GrEStG Baurechte gleich. Als Grundsatz im Grunderwerbsteuerrecht gilt, dass die Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung zu berechnen ist (§ 4 Abs. 1 GrEStG); in den in § 4 Abs. 2 aufgezählten Fällen vom Wert des…
…Haus + Wert Garage, davon 1/2) heranzuziehen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 unterliegen der Schenkungssteuer Schenkungen unter Lebenden. Dabei gilt als Schenkung gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes…
…zum Ende des Kündigungsverzichts. Zum Entgelt von Bestandsverträgen zählen alle Leistungen, zu deren Erbringung sich der Bestandnehmer zur Erlangung der Bestandssache verpflichtet. Darunter fallen auch sämtliche Nebenleistungen, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Bestandssache erbracht werden. Hat eine Schrift (Urkunde) über ein gebührenpflichtiges Rechtsgeschäft mehrere…
…Ermittlung des Veräußerungsgewinnes zu erfassen. Zur Abgrenzung von den Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 siehe Rz 6804 ff. Rz 5659: Rechtslage vor dem 1.4.2012 Wird der Gewinn nicht nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt, bleibt der Wert des…
…habe, und als zeitlich zu weit entfernt betrachtet werde. Zumal durch den Einbringungsvertrag vom 17. September 2003 (also vor dem Verkauf und nach den zu beurteilenden Rechtsvorgängen) die Vermögensstruktur der gegenständlichen Gesellschaft verändert worden sei. Aufgrund des oben Ausgeführten komme die Finanzverwaltung zur Ansicht, dass…
…im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955, BGBl. Nr. 141, in der jeweils geltenden Fassung. Schenkungen unter einer Auflage sowie Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die teils entgeltlich und teils unentgeltlich sind nur insoweit von der Besteuerung ausgenommen, als der Wert des Grundstückes den Wert der Auflage…
…Daten des Unternehmens wegen schwerwiegender Mängel der Buchhaltung nicht erhebliche Zweifel an deren Verwendbarkeit ergeben. Der gemeine Wert von Wertpapieren richtet sich nach der Art des Rechtes, das durch das Wertpapier verbrieft ist. Ist dieses Recht zB eine Kapitalforderung, so ist der gemeine Wert nach…
…Einkünfte aus Leistungen gem. § 29 Z 3: Nach hL und ständiger Rechtsprechung ist bei der Auslegung des Begriffes Leistung von der Bedeutung auszugehen, die der Sprachgebrauch des Wirtschaftslebens mit dem Wort Leistung verbindet. In diesem Sinne kann an sich jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist…
…Wertvorstellungen der Parteien vereinbarten Rentenzahlungen den Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes übersteigen. Dieser Ermittlungszeitpunkt wurde nicht nur nicht beanstandet, der VfGH führte auch wiederholt aus, dass die alte Rechtslage zu Eingriffen in das Eigentum führe, wenn der Rentenbezieher im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein höheres Lebensalter aufweise…
…soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen, der Grunderwerbsteuer. Gemäß §4 Abs1 GrEStG ist die Grunderwerbsteuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Soweit eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist, ist nach der eine Ausnahme bildenden Vorschrift des Abs.2 Z…
…unter dem Wert des Grundstückes (3-facher Einheitswert) liegt. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. 4. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…hat. Das Finanzamt verwies darauf, dass der Mietwert zum März 2004 ermittelt wurde, während massgeblich der Wert vor dem Hochwasserschaden gewesen wäre. Ein derartiges rückwirkendes Gutachten sei jedoch nach Ansicht des rechtsfreundlichen Vertreters schwer beizubringen. Der Bw. führte aus, dass er 34 Jahre in dem…
…nicht so weit, dass allein der Verweis auf § 30 Abs. 2 MRG genügt, um gebührenrechtlich von einem Bestandvertrag auf unbestimmte Dauer auszugehen. Das Urkundenprinzip schränkt die Besteuerung nur auf „Text und Unterschrift“ ein, greift aber nicht in den Inhalt des Textes, den Steuergegenstand „Rechtsgeschäft“ ein…
…Deshalb sei der Wert des Rechtes mit 250,00 € monatlich anzusetzen. (Anm.: Die Fläche der vom Wohnrecht umfassten Räume beträgt laut Bauplan ca. 75 m²). Mit den angefochtenen Bescheiden setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer fest, wobei für die Übertragung des sonstigen Grundvermögens (übersteigender Wohnungswert…
…die zur Erreichung des Zieles, nämlich den tatsächlichen Gegebenheiten möglichst nahe zu kommen, am geeignetsten erscheint. Die Werte werden daher auf die Art und Weise berechnet, dass der (von jedem Beteiligten einzeln nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete höchste) Kapitalwert des Rechtes (als Ganzes) als Basis herangezogen…