…vermag noch keine gesellschaftsrechtlich maßgebliche Weiterleitungsverpflichtung zu begründen (vgl. das Urteil des EuGH vom 17. Oktober 2002 in der Rs. C-71/00, Develop Baudurchführungs- und Stadtentwicklungs GmbH, sowie das erwähnte hg. Erkenntnis vom 24. Jänner 2013, mwN). Eine solche Weiterleitungsverpflichtung auf Grund eines Anweisungsverhältnisses…
…vermag noch keine gesellschaftsrechtlich maßgebliche Weiterleitungsverpflichtung zu begründen (vgl. das Urteil des EuGH vom 17. Oktober 2002 in der Rs. C-71/00, Develop Baudurchführungs- und Stadtentwicklungs GmbH, sowie das erwähnte hg. Erkenntnis vom 24. Jänner 2013, mwN). Eine solche Weiterleitungsverpflichtung auf Grund eines Anweisungsverhältnisses…
…nach von der Feststellung eines Verlustes in einem Jahresabschluss der Gesellschaft abhängig sind, steuerpflichtig. ad 1. Ein beherrschender Einfluss einer Obergesellschaft auf die Willensbildung einer Zwischengesellschaft begründe noch keine gesellschaftsrechtlich maßgebliche Weiterleitungsverpflichtung. Die Beschlüsse der Gesellschafter der M-KG legten lediglich den Willen der M…
…Gesellschaftsteuer zur Zahlung vorzuschreiben. Angesichts der dargelegten Sach- und Rechtslage sei die dem angefochtenen Bescheid zu entnehmende Begründung für die nunmehr erfolgte Gesellschaftsteuervorschreibung keine tragfähige Erklärung für das behauptete, aber nicht erwiesene Fehlen einer "zwingenden Weiterleitungsverpflichtung". Eine andere Begründung, warum der gegebene Tatbestand nicht unter…
…6.2007 nichts zu ändern. Ergänzend erlauben wir uns weiters auf die Ausführungen von o.Univ.-Prof. DrNN im dem dortigen Finanzsenat vorgelegten Rechtsgutachten zur Frage des Vorliegens einer Weiterleitungsverpflichtung zu verweisen. VII. Im Zusammenhang mit der in der letzten Besprechung angedeuteten Sichtweise des UFS…
Anschließend teilte die Referentin mit, dass sie noch Einsicht in die im Firmenbuch veröffentlichten Jahresabschlüsse der HOLDING und der X* sowie in die im Internet unter www.kontrollamt.wien.at abrufbaren Kontrollamtsberichte betreffend die X* zu den Geschäftszahlen KA***** genommen hat. Verlesen wurde auszugsweise der…
…bzw. welche Investitionen zu finanzieren sind und sind auch erst die entsprechenden Gesellschafterbeschlüsse (von der HOLDING in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin der X*) zu fassen. Die "Weiterleitungsverpflichtung" steht daher unter einer aufschiebenden Bedingung und ist diese daher auf Grund der Bestimmung des § 6 Abs. 2…
32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…
2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der aV können ganz oder teilweise auf eine andere Person…
…Verträge wären am 17.6.2011 unterfertigt worden. Der SSLA Vertrag stelle lediglich eine weitere vertragliche Festlegung bzw. Sicherstellung der Weiterleitungsverpflichtung des Mezzaninkapitals der Bf1 an die Bf2 dar. Letzteres sei auch vor dem internationalen Hintergrund der TO Gruppe mit Wurzeln in Ägypten zu verstehen…
…Standpunkt der belangten Behörde, die sowohl die Zurverfügungstellung des Mezzaninkapitals durch die TO an die Bf1 auf Grundlage des TLFA Vertrages als auch die Weiterleitung des Kapitals von der Bf1 an die Bf2 auf Grundlage der im TLFA Vertrag enthaltenden Weiterleitungsverpflichtung bzw. des SSLA Vertrages…
…die Bf. durch ihre ausgewiesene Rechtsvertretung fristgerecht Beschwerde. Der über die M weitergeleitete Zuschuss sei der D. als Großmuttergesellschaft, zuzurechnen. Es sei-wirtschaftlich betrachtet- eine Weiterleitungsverpflichtung der M.an die Bf. vorgelegen. Die D. sei zur Gewährung dieses Zuschusses nur unter der Bedingung bereitgewesen, dass…
…L. N. Holding GmbH gewährt mit der Verpflichtung, diesen Zuschuss an ihre Tochtergesellschaft L. C. I. S.A., Bukarest weiterzuleiten (Gesellschafterbeschluss mit Weiterleitungsverpflichtung vom 13. 7.2007; siehe Anlage). Am 24.7.2007 wurde der gesamte Zuschuss tatsächlich an die L. C. I. S.A…
…2007 nichts zu ändern. Ergänzend erlauben wir uns weiters auf die Ausführungen von o.Univ.-Prof. Dr.NN im dem dortigen Finanzsenat vorgelegten Rechtsgutachten zur Frage des Vorliegens einer Weiterleitungsverpflichtung zu verweisen. VII. Im Zusammenhang mit der in der letzten Besprechung angedeuteten Sichtweise des UFS…
…€. Die Bf1 habe die zwei Überweisungsbeträge vom 17.6.2011 am selben Tag und selber Valuta an die Bf2 in Erfüllung der Weiterleitungsverpflichtung überwiesen. Die Strukturierung der Kapitalzufuhr über die Bf1 habe ihren Grund in der vertraglichen Trennung der wirtschaftlichen Vereinbarungen zwischen der Sponsor…
…zugestellt am 17.07.2013 im Wesentlichen auf Basis folgender Argumente nicht stattgegeben: 1. In dem der Berufung beiliegenden Beschluss ist eine die Gesellschaftsteuer ausschließende Weiterleitungsverpflichtung nicht enthalten. Ein bestimmter Verwendungszweck stellt bloß den Beweggrund dar und schließt den Willen der Gesellschaft nicht aus. 2…
…vermag noch keine gesellschaftsrechtlich maßgebliche Weiterleitungsverpflichtung zu begründen (vgl. das Urteil des EuGH vom 17. Oktober 2002 in der Rs. C-71/00, Develop Baudurchführungs- und Stadtentwicklungs GmbH, sowie das erwähnte hg. Erkenntnis vom 24. Jänner 2013, mwN). Eine solche Weiterleitungsverpflichtung auf Grund eines Anweisungsverhältnisses…
…vermag noch keine gesellschaftsrechtlich maßgebliche Weiterleitungsverpflichtung zu begründen (vgl. das Urteil des EuGH vom 17. Oktober 2002 in der Rs. C-71/00, Develop Baudurchführungs- und Stadtentwicklungs GmbH, sowie das erwähnte hg. Erkenntnis vom 24. Jänner 2013, mwN). Eine solche Weiterleitungsverpflichtung auf Grund eines Anweisungsverhältnisses…
…Gesellschaftsteuer zur Zahlung vorzuschreiben. Angesichts der dargelegten Sach- und Rechtslage sei die dem angefochtenen Bescheid zu entnehmende Begründung für die nunmehr erfolgte Gesellschaftsteuervorschreibung keine tragfähige Erklärung für das behauptete, aber nicht erwiesene Fehlen einer "zwingenden Weiterleitungsverpflichtung". Eine andere Begründung, warum der gegebene Tatbestand nicht unter…
…die Vereinbarkeit mit der Kapitalansammlungsrichtlinie bestätigt. Der Antrag sei daher verspätet. Außerdem liege ein Zuschuss mit zwingender Weiterleitungsverpflichtung, wo die Zwischengesellschaft nur mehr eine Weiterleitungsverpflichtung habe, nicht vor. In den dagegen eingebrachten Berufungen wurden die ersatzlose Aufhebung der Zurückweisungsbescheide beantragt. Betont wurde, dass die Anträge…