…auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Behörde wendet, die damit verbundenen Nachteile unter allen Umständen zu tragen (VwGH 5.11.1981, 16/2814/80, 16/2909/80). Dies gilt auch dann, wenn die Weiterleitung…
…auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Behörde wendet, die damit verbundenen Nachteile unter allen Umständen zu tragen (VwGH 5.11.1981, 16/2814/80, 16/2909/80). Dies gilt auch dann, wenn die Weiterleitung…
…erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Stelle wendet, die damit verbundenen Nachteile unter allen Umständen zu tragen (VwGH 5.11.1981, 16/2814/80). Dies gilt auch dann, wenn die Weiterleitung nicht…
…ausgeführt wurde, dass eine Weiterleitung auf Gefahr des Einschreiters dann nicht in Betracht kommt, wenn zwei Behörden dieselbe Einbringungsstelle haben (VwGH 15.11.1976, 849/76, Slg. Nr. 9181/A). Dieser Fall liegt hier allerdings nicht vor. Am Standort ***Bezirkshauptstadt*** des Finanzamtes Österreich, Dienststelle Tirol…
…Die Weiterleitung erfolge auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Pflicht zur Weiterleitung trage derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Behörde wende unter allen Umständen die damit verbundenen Nachteile (VwGH 5.11.1981, 2814/80). Der Bw. habe die Erklärung auf Durchführung der…
…Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes (datiert mit 13. April 2026), GZ Ro 2026/15/0024 wurde die Revision dem Bundesfinanzgericht zuständigkeitshalber (§ 25a Abs 5 VwGG) am 14. April 2026 übermittelt. Wird ein fristgebundenes Anbringen bei einer unzuständigen Stelle eingebracht, so erfolgt eine Weiterleitung auf Gefahr des Einschreiters…
…sind, haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. Wird ein fristgebundenes Anbringen bei einer unzuständigen Behörde eingebracht, so erfolgt die Weiterleitung auf Gefahr des Einschreiters (VwGH 22.4.2015, Ra…
…sein wird. Ein Fall eines zumindest vermeintlich falschen Einschreitens mit Weiterleitung „auf Gefahr des Einschreiters“ liegt jedoch nicht vor. Auf das Verhältnis zwischen Finanzamt und Bundesfinanzgericht bei der Behandlung der unstrittig richtig eingebrachten Beschwerde ist auch die Judikatur zu der (§ 50 BAO entsprechenden) Bestimmung des §…
…so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Ohne auf die Frage eingehen zu müssen, ob eine Übermittlung an das Bundesfinanzgericht durch das Finanzamt per E-Mail eine Weiterleitung iSd …
…die Tage des Postenlaufes sowohl zur unrichtigen Stelle, als auch die der (postalischen) Weiterleitung von dieser zur richtigen Stelle, für die Fristenberechnung nicht heranzuziehen sein (vgl. Stoll, BAO, 590). Die Beförderung eines unrichtig adressierten Schreibens an die zuständige Behörde erfolgt jedenfalls auf Gefahr des Einschreiters…
…auf Gefahr des Einschreiters. Trotz ihrer Pflicht zur Weiterleitung trage derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Behörde wende unter allen Umständen die damit verbundenen Nachteile (VwGH 5.11.1981, 16/2814/80, 16/2909/80). Dies gelte selbst dann, wenn die Weiterleitung…
…an das ABB am 20.4.2022). Diese Weiterleitung erfolgte auf Gefahr des Beschuldigten. Die Beschwerde wurde sohin erst mit Wirkung 20.4.2022 beim ABB eingebracht und war diese vom ABB als Finanzstrafbehörde wegen verspäteter Einbringung gem § 156 Abs 1 FinStrG als unzulässig zurückzuweisen…
…Unzuständigkeit des VGW und war die Weiterleitung an das zuständige Verwaltungsgericht, somit an das BFG, zu Recht erfolgt. Die Weiterleitung erfolgte auf Gefahr des Einschreiters. Durch die Weiterleitung erlosch die Entscheidungspflicht des VGW. Mit dem Einlangen der weitergeleiteten Beschwerde beim BFG ging die Entscheidungspflicht auf…
…untermauert, dass der am 13.07.2018 (Freitag) in K zur Post gegebene Vorlageantrag bereits am 17.07.2018 (drauf folgender Dienstag) in Wien beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel eingelangt ist. Da die Weiterleitung aber auf Gefahr des Einschreiters, also der Beschwerdeführerin, erfolgte…
…auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Behörde wendet, die damit verbundenen Nachteile unter allen Umständen zu tragen (VwGH 5.11.1981, 16/2814/80, 16/2909/80). Dies gilt auch dann, wenn die Weiterleitung…
…auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Behörde wendet, die damit verbundenen Nachteile unter allen Umständen zu tragen (VwGH 5.11.1981, 16/2814/80, 16/2909/80). Dies gilt auch dann, wenn die Weiterleitung…
…Anbringen, für dessen Behandlung es nicht zuständig ist, ohne unnötigen Aufschub an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen, die Weiterleitung erfolgt jedoch auf Gefahr des Einschreiters. Für den Beginn der Entscheidungspflicht (§ 85a BAO) ist das Einlangen beim zuständigen Finanzamt maßgebend…
…Die Weiterleitung an die zuständige Abgabenbehörde hat diesfalls nicht auf Gefahr des Einschreiters zu erfolgen, sofern der Einschreiter nicht bereits vor der Einbringung seines Anbringens über die Änderung der Zuständigkeit seitens einer Abgabenbehörde in Kenntnis gesetzt worden ist. (10) Wird in einer Rechtsvorschrift des Bundes…
…von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. § 207 BAO lautet: § 207. (1) Das…
…Die nötige Weiterleitung der Berufung durch das unzuständige Finanzamt musste also jedenfalls auf Gefahr des Einschreiters gehen. Dies gälte sogar für den Fall, dass die Weiterleitung nicht ohne unnötigen Aufschub erfolgt wäre, somit selbst bei erwiesenem Verschulden der Behörde an einer nicht fristgerechten Weiterleitung an…