…die eine Weitergewährung der Familienbeihilfe über das 27. Lebensjahr hinaus rechtfertigen. Dass dies der Fall wäre, behauptet letztlich auch der Bw. selbst nicht. Sein Vorbringen beschränkt sich einzig darauf, dass sich der "Antrag auf Familienbeihilfe auf den Zeitraum vor Vollendung des 26. Lebensjahres" und somit…
…04, RV/0357-L/04, RV/0798-S/04 und RV/0265-G/05). B1 hat den Präsenzdienst tatsächlich nicht abgeleistet, sodass die Voraussetzungen für die Weitergewährung der Familienbeihilfe über das vollendete 26. Lebensjahr hinaus nicht vorliegen. Für eine Interpretation des § 2 Abs. 1 lit…
…entlassen. Er hat daher den Präsenzdienst tatsächlich nicht abgeleistet, sodass die Voraussetzungen für die Weitergewährung der Familienbeihilfe über das vollendete 26. Lebensjahr hinaus nicht vorliegen. Im Übrigen war er nach der Aktenlage in der Zeit von November 1996 bis Anfang März 1997 ohne Beschäftigung. Durch…
…sondern gemäß § 30 des Wehrgesetzes vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit entlassen. Er hat daher den Präsenzdienst tatsächlich nicht abgeleistet, sodass die Voraussetzungen für die Weitergewährung der Familienbeihilfe über das vollendete 26. Lebensjahr hinaus nicht vorliegen. Für eine Interpretation des § 2 Abs. 1 lit. g FLAG 1967 in…
…als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Eine Familienbeihilfengewährung über das 26. Lebensjahr hinaus sei unter den Voraussetzungen "erhebliche Behinderung", "nachweisliche Schwangerschaft zumindest im Monat der Vollendung des 26. Lebensjahrs", "Geburt eines Kindes…
…1 lit. g FLAG 1967 der Beihilfenbezug bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr ermöglicht. Aus dieser gesetzlichen Bestimmung ist eindeutig ableitbar, dass Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe über das 26. Lebensjahr hinaus die Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes ist. Es…
…voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Aufgrund dieser von der Universitätsklinik in Wien ausgestellten ärztlichen Bescheinigung erfolgte antragsgemäß die Weitergewährung der Familienbeihilfe für den Sohn des Bw. über das 27. Lebensjahr hinaus. Die erhöhte Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge wurden dem Bw.…
…bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden. Die Feststellung, ob ein Kind an einer körperlichen oder geistigen Behinderung leidet, hat durch ein ärztliches Zeugnis zu erfolgen. Über das 27. Lebensjahr hinaus kann allerdings die (erhöhte) Familienbeihilfe nur gewährt werden, wenn das volljährige Kind "voraussichtlich…
…24. Lebensjahr) hinaus um ein Semester (bei Studienabschnittsgliederung) oder ein Ausbildungsjahr (bei fehlender Studienabschnittsgliederung) vor, wenn ein Studium vor Erreichung der Altersgrenze begonnen wurde. § 2 Abs. 9 FLAG 1967 wurde mit dem 6. COVID-19-Gesetz BGBl. I Nr. 28/2020 in das Gesetz eingefügt…
…bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Ist die Schul- oder Berufsausbildung durch Krankheit verzögert worden, so besteht die Kindeseigenschaft über das 27. Lebensjahr hinaus für einen der Dauer der krankheitsbedingten Behinderung angemessenen Zeitraum oder b) mit der Vollendung des 18. Lebensjahres oder mit dem Ablauf…
…das zuständige Finanzamt anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Strittig ist, ob der Tochter Familienbeihilfe über das 24. Lebensjahr (und die bereits erfolgte Weitergewährung im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise) hinaus…
…Waisenpension nach seinem Vater, weil die PVA aufgrund der vorliegenden Unterlagen davon ausging, dass auch über das 18.Lebensjahr hinaus eine hinreichende Erwerbsunfähigkeit bestanden habe. Ein Versicherungsdatenauszug des Bf wurde vorgelegt. Daraus ergäbe sich laut Vertreter, dass der Bf zwar versucht habe, als Arbeiter auf…
…Studien. Die Abgabenbehörde hat demnach zurecht Bachelor und Masterstudium als zwei verschiedene Studien beurteilt, deren Dauer nicht zusammenzurechnen ist. Die von der Bw geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Gesetzesbestimmung betreffend die Weitergewährung der Familienbeihilfe über das 24. Lebensjahr hinaus bis zum 25. Lebensjahr (§ 2 Abs…
…Schriftsatz v. 15.04.2020, eingeschriebene Postsendung) wurde die Entscheidungspflicht der Behörde über die Weitergewährung der FB ausgelöst (siehe Abweisungsbescheid des FA v.22.04.2020 ab "Februar 2020" über den Antrag des RA v. 15.04.2020). Familienbeihilfenanspruch über das 24.Lebensjahr hinaus? § 2…
…übermittelte der Bf am 28.5.2015 ein Formblatt Antrag auf Weitergewährung des Kinderzuschusses für C. Auf Antrag der/des Berechtigten ist der Kinderzuschuss auch über das 18. Lebensjahr hinaus weiterzugewähren, wenn und solange das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder eine…
…Kind. Im April 2007 vollendete sie das 26. Lebensjahr. Die Diplomprüfung legte sie am 13. Juni 2007, somit nach Vollendung des 26. Lebensjahres, ab. Rechtliche Würdigung: Anspruch auf Weitergewährung der Familienbeihilfe über das 26. Lebensjahr hinaus bis längstens zur Vollendung des 27. Lebensjahres besteht nach …
…klaren Wortlaut des Gesetzes keinen Hinweis darauf zu erkennen, wonach als Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe über das 26. Lebensjahr hinaus die Ableistung eines gesamten Präsenz(Zivil)dienstes gefordert wird. Ebenso ergibt sich aus der ausdrücklichen Gesetzesformulierung "... bis längstens zur Vollendung des 27. Lebensjahres…
…Monat Oktober 2019 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Eine Verlängerung des Familienbeihilfenanspruches über das 24. Lebensjahr hinaus sei daher nicht möglich. Mit Schriftsatz vom 25.02.2020 brachte die Bf Beschwerde, welche am 27.02.2020 beim Finanzamt einlangte, ein und begründete diese im Wesentlichen wie…
…Abs. 1 lit. b FLAG 1967 sind immer nur innerhalb der Höchstgrenze von 24 Lebensjahren wirksam. Kein anderer Anspruchstatbestand Einer jener Tatbestände außerhalb des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967, die einen Anspruch auf Familienbeihilfe über das 24. Lebensjahr hinaus vermitteln (§ 2 Abs. 1…
…diesem Zeitpunkt keine Prüfungen mehr abgelegt hat. Mit 24.12.2020 vollendete Kind1 das 24. Lebensjahr. Aufgrund der geltenden Richtlinien im Zusammenhang mit der SARS-Covid 19-Krise verlängert sich der Anspruch auf Familienbeihilfe aufgrund des Schulbesuches über das 24. Lebensjahr hinaus um 6 Monate…