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UFSW RV/1928-W/09Familienbeihilfe nach Vollendung des 27. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2009

…die eine Weitergewährung der Familienbeihilfe über das 27. Lebensjahr hinaus rechtfertigen. Dass dies der Fall wäre, behauptet letztlich auch der Bw. selbst nicht. Sein Vorbringen beschränkt sich einzig darauf, dass sich der "Antrag auf Familienbeihilfe auf den Zeitraum vor Vollendung des 26. Lebensjahres" und somit…

UFSW RV/2690-W/08Familienbeihilfe nach Vollendung des 26. Lebensjahres.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2009

…04, RV/0357-L/04, RV/0798-S/04 und RV/0265-G/05). B1 hat den Präsenzdienst tatsächlich nicht abgeleistet, sodass die Voraussetzungen für die Weitergewährung der Familienbeihilfe über das vollendete 26. Lebensjahr hinaus nicht vorliegen. Für eine Interpretation des § 2 Abs. 1 lit…

UFSG RV/0265-G/05Kein Familienbeihilfenanspruch nach Ablauf des 26. Lebensjahres, wenn nach wenigen Tagen Präsenzdienst wegen Dienstunfähigkeit entlassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2007

…entlassen. Er hat daher den Präsenzdienst tatsächlich nicht abgeleistet, sodass die Voraussetzungen für die Weitergewährung der Familienbeihilfe über das vollendete 26. Lebensjahr hinaus nicht vorliegen. Im Übrigen war er nach der Aktenlage in der Zeit von November 1996 bis Anfang März 1997 ohne Beschäftigung. Durch…

UFSW RV/1179-W/08Entlassung aus dem Präsenzdienst wegen Dienstunfähigkeit bewirkt keinen Familienbeihilfenanspruch nach Ablauf des 26. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008

…sondern gemäß § 30 des Wehrgesetzes vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit entlassen. Er hat daher den Präsenzdienst tatsächlich nicht abgeleistet, sodass die Voraussetzungen für die Weitergewährung der Familienbeihilfe über das vollendete 26. Lebensjahr hinaus nicht vorliegen. Für eine Interpretation des § 2 Abs. 1 lit. g FLAG 1967 in…

UFSF RV/0427-F/07Nach Vollendung des 26. Lebensjahres ist nur unter Voraussetzung des § 2 Abs 1 lit g - i FLAG 1967 eine Weitergewährung der Familienbeihilfe möglich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

…als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Eine Familienbeihilfengewährung über das 26. Lebensjahr hinaus sei unter den Voraussetzungen "erhebliche Behinderung", "nachweisliche Schwangerschaft zumindest im Monat der Vollendung des 26. Lebensjahrs", "Geburt eines Kindes…

UFSW RV/1433-W/10Vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst wegen Dienstunfähigkeit bewirkt keinen Familienbeihilfenanspruch nach Ablauf des 26. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…1 lit. g FLAG 1967 der Beihilfenbezug bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr ermöglicht. Aus dieser gesetzlichen Bestimmung ist eindeutig ableitbar, dass Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe über das 26. Lebensjahr hinaus die Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes ist. Es…

UFSW RV/1800-W/02bei eigener Tierarztpraxis (trotz steuerlicher Anfangsverluste) keine Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2004

…voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Aufgrund dieser von der Universitätsklinik in Wien ausgestellten ärztlichen Bescheinigung erfolgte antragsgemäß die Weitergewährung der Familienbeihilfe für den Sohn des Bw. über das 27. Lebensjahr hinaus. Die erhöhte Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge wurden dem Bw.…

UFSW RV/1637-W/05Erhöhte Familienbeihilfe - ist die dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2006

…bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden. Die Feststellung, ob ein Kind an einer körperlichen oder geistigen Behinderung leidet, hat durch ein ärztliches Zeugnis zu erfolgen. Über das 27. Lebensjahr hinaus kann allerdings die (erhöhte) Familienbeihilfe nur gewährt werden, wenn das volljährige Kind "voraussichtlich…

BFG RV/7102529/2023COVID-19-bedingte Studienverlängerung bei einem Masterstudium
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.03.2024Teil 3/3

…24. Lebensjahr) hinaus um ein Semester (bei Studienabschnittsgliederung) oder ein Ausbildungsjahr (bei fehlender Studienabschnittsgliederung) vor, wenn ein Studium vor Erreichung der Altersgrenze begonnen wurde. § 2 Abs. 9 FLAG 1967 wurde mit dem 6. COVID-19-Gesetz BGBl. I Nr. 28/2020 in das Gesetz eingefügt…

UFSW RV/3385-W/08Erhöhte Familienbeihilfe - ist die dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2010

…bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Ist die Schul- oder Berufsausbildung durch Krankheit verzögert worden, so besteht die Kindeseigenschaft über das 27. Lebensjahr hinaus für einen der Dauer der krankheitsbedingten Behinderung angemessenen Zeitraum oder b) mit der Vollendung des 18. Lebensjahres oder mit dem Ablauf…

BFG RV/2100433/2024Keine Verlängerung des Familienbeihilfenanspruchs über das 24.Lebensjahr hinaus, da die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 nicht kumulativ vorliegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2025

…das zuständige Finanzamt anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Strittig ist, ob der Tochter Familienbeihilfe über das 24. Lebensjahr (und die bereits erfolgte Weitergewährung im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise) hinaus…

BFG RV/2100481/2023Kein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe für einen erwachsenen Mann, wenn mehrfache schlüssige Sachverständigengutachten des Sozialministeriumservice vorliegen, die ihm keine voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr bescheinigen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.04.2025Teil 1/2

…Waisenpension nach seinem Vater, weil die PVA aufgrund der vorliegenden Unterlagen davon ausging, dass auch über das 18.Lebensjahr hinaus eine hinreichende Erwerbsunfähigkeit bestanden habe. Ein Versicherungsdatenauszug des Bf wurde vorgelegt. Daraus ergäbe sich laut Vertreter, dass der Bf zwar versucht habe, als Arbeiter auf…

UFSS RV/0521-S/11Ausnahme von der Altersgrenze des vollendeten 24. Lebensjahres.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2011

…Studien. Die Abgabenbehörde hat demnach zurecht Bachelor und Masterstudium als zwei verschiedene Studien beurteilt, deren Dauer nicht zusammenzurechnen ist. Die von der Bw geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Gesetzesbestimmung betreffend die Weitergewährung der Familienbeihilfe über das 24. Lebensjahr hinaus bis zum 25. Lebensjahr (§ 2 Abs…

BFG RV/5101130/2020Bakkalaureatstudium und anschließendes Masterstudium (Lehramt Englisch u.Geschichte) und Altersgrenze und Auslandstudienaufenthalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.09.2020

…Schriftsatz v. 15.04.2020, eingeschriebene Postsendung) wurde die Entscheidungspflicht der Behörde über die Weitergewährung der FB ausgelöst (siehe Abweisungsbescheid des FA v.22.04.2020 ab "Februar 2020" über den Antrag des RA v. 15.04.2020). Familienbeihilfenanspruch über das 24.Lebensjahr hinaus? § 2…

BFG RV/7105776/2015"Metadaten" einer Bescheinigung des Sozialministeriumservice sind nicht ausreichend
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss02.06.2016

…übermittelte der Bf am 28.5.2015 ein Formblatt Antrag auf Weitergewährung des Kinderzuschusses für C. Auf Antrag der/des Berechtigten ist der Kinderzuschuss auch über das 18. Lebensjahr hinaus weiterzugewähren, wenn und solange das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder eine…

UFSW RV/3484-W/08Kein Familienbeihilfenanspruch gemäß § 2 Abs. 1 lit. i FLAG nach Abschluss der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2008

…Kind. Im April 2007 vollendete sie das 26. Lebensjahr. Die Diplomprüfung legte sie am 13. Juni 2007, somit nach Vollendung des 26. Lebensjahres, ab. Rechtliche Würdigung: Anspruch auf Weitergewährung der Familienbeihilfe über das 26. Lebensjahr hinaus bis längstens zur Vollendung des 27. Lebensjahres besteht nach …

UFSK RV/0487-K/06Auch eine verkürzte Zivildienstableistung vermag im Einzelfall ein Tatbestandselement darzustellen, welches die Verlängerung des Familienbeihilfenanspruch über das 26. Lebensjahr hinaus rechtfertigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2007

…klaren Wortlaut des Gesetzes keinen Hinweis darauf zu erkennen, wonach als Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe über das 26. Lebensjahr hinaus die Ableistung eines gesamten Präsenz(Zivil)dienstes gefordert wird. Ebenso ergibt sich aus der ausdrücklichen Gesetzesformulierung "... bis längstens zur Vollendung des 27. Lebensjahres…

BFG RV/6100161/2020Familienbeihilfe über das 24. Lebensjahr hinaus?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2020

…Monat Oktober 2019 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Eine Verlängerung des Familienbeihilfenanspruches über das 24. Lebensjahr hinaus sei daher nicht möglich. Mit Schriftsatz vom 25.02.2020 brachte die Bf Beschwerde, welche am 27.02.2020 beim Finanzamt einlangte, ein und begründete diese im Wesentlichen wie…

BFG RV/7103786/2016Auch "Auslandsstudium" führt zu keinem Familienbeihilfebezug über das 24. Lebensjahr hinaus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.08.2018

…Abs. 1 lit. b FLAG 1967 sind immer nur innerhalb der Höchstgrenze von 24 Lebensjahren wirksam. Kein anderer Anspruchstatbestand Einer jener Tatbestände außerhalb des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967, die einen Anspruch auf Familienbeihilfe über das 24. Lebensjahr hinaus vermitteln (§ 2 Abs. 1…

BFG RV/7103070/2022Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen, da im Rückforderungszeitraum keine Prüfungen abgelegt wurden; Verlängerungstatbestand wegen Covid-Krise über das 25. Lebensjahr hinaus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.11.2022

…diesem Zeitpunkt keine Prüfungen mehr abgelegt hat. Mit 24.12.2020 vollendete Kind1 das 24. Lebensjahr. Aufgrund der geltenden Richtlinien im Zusammenhang mit der SARS-Covid 19-Krise verlängert sich der Anspruch auf Familienbeihilfe aufgrund des Schulbesuches über das 24. Lebensjahr hinaus um 6 Monate…