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UFSW RV/0592-W/02Liebhaberei bei einem Weinseminarveranstalter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2004

…angebotenen Weinseminaren (vgl. z.B. http://www.weinseminare-lengauer.at) ergibt sich, dass diese Weinseminare zwischen ½ und zwei Tagen dauern, während sich die vom Bw. angebotenen Informationsveranstaltungen und Weinverköstigungen im Zeitrahmen von zwei Stunden bewegen. Festzuhalten bleibt in diesem Zusammenhang, dass derartige Weinseminare von…

UFSW RV/0457-W/07Berufung gegen nicht erlassenen Bescheid, verspätet eingebrachte Berufung, Liebhaberei bei Weinseminaren und Weinhandel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2008Teil 2/2

…auf die v.a. Dateien ausgehend ist festzustellen, dass die ca. 4000 A Mitarbeiter als potentielle Teilnehmer an den Weinseminaren ausscheiden. - Die Kundendateien des Weingutes D und der Fa. sind auch firmeninterne Dateien, die aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben oder verwertet werden dürfen. Deshalb ist auch…

UFSW RV/0457-W/07Berufung gegen nicht erlassenen Bescheid, verspätet eingebrachte Berufung, Liebhaberei bei Weinseminaren und Weinhandel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2008Teil 1/2

…hat der Bw. bekannt gegeben, dass er Weinhändler sei und die Ausbildung zum Weinakademiker den Handel unterstütze. Weinseminare sollen dabei als verkaufsunterstützende Maßnahme und zum Aufbau des Kundenstockes dienen. Die Verluste seien durch den Aufbau eines Weinlagers entstanden. Bereits durchgeführte Aktivitäten, wie Verkaufsbroschüren, Weinversand per…

UFSL RV/1070-L/04Fortbildungskosten eines Verkaufsleiters im Getränkefachgroßhandel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2006

…| 20010621-22 Do-Fr Weinreise Steiermark | | 2.500,00 | | 20010917 Mo Weinverkostung Toskana | | 450,00 | | Weinseminar Burgenland | 20011010 | 2.700,00 | | Summe | | | 9.950,00 | | Bankbelege etc.…

LRL 2012 Rz 764.3. Tatbestand der Tätigkeit (§ 1 Abs. 2 Z 2 LVO)
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…RV/1306-L/02; nebenberufliche Tätigkeit als Pilot, vgl. UFS 16.1.2006, RV/3250-W/02; Sportamateur), Essen und Trinken (zB Tätigkeit als Weinseminarveranstalter, vgl. UFS 7.1.2004, RV/0592-W/02), Filmen und Fotografieren (zB Herstellen eines Naturfilmes, vgl. UFS 12.12…

BFG RV/7100261/2009Tenniscamp - DB/DZ-Pflicht von Tennislehrern.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.05.2017

…Verpflegung der Kursteilnehmer; Tägliches Abendprogramm: Begrüßungsabend, Disco, Grillabend, Weinseminar, Golfschnuppern, „Italienische Nacht“ etc. Betreffend Trainerzuweisung seien nach Selbsteinschätzung der Spielstärke durch die Teilnehmer Gruppen gebildet worden, die dann von den Trainern intern untereinander aufgeteilt worden seien. Die Trainer hätten auch über eigene Betriebsmittel (Tennisschläger, Bälle…

UFSW RV/1025-W/07FH-Studium Internationales Weinmarketing als Umschulungsmaßnahme eines Projektmanagers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2008

…diene nicht zur Befriedigung privater Interessen bzw. Neigungen, weil es sich bei diesem Studium um eine akademische postgraduale Führungskräfteausbildung mit dem Schwerpunkt internationale Weinwirtschaft handle und nicht bloß um ein privates Weinseminar. Der Bw. habe eine zusätzliche Ausbildung angestrebt, um sich zusätzliche Berufsmöglichkeiten zu eröffnen…

BFG RV/7101796/2010Ausbildung an der Weinakademie als Umschulungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.04.2016

…abgeben werde. Die danach noch fehlenden Kurse kann ich aber erst nach positiver Erledigung dieser Arbeit beginnen. Im Herbst 2010 werde ich auch erstmals in diesem neuen Business teilweise tätig werden (Referent für Weinseminare). In Zukunft möchte ich hauptsächlich im Bereich Wein tätig sein, weshalb…

BFG RV/2100658/2012Werbungskosten: Reisekosten, doppelte Haushaltsführung, Arbeitsmittel sowie Fort- oder Ausbildungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.07.2015

…etc.) hätten daher unterbleiben können. Das Weinseminar richte sich an Weinliebhaber und Einsteiger und sei damit für eine große (auch anderen Berufsgruppen angehörige) Personengruppe von privatem Interesse und daher steuerlich nicht absetzbar. Mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 vom 4. Juni 2012 wurden Werbungskosten…

UFSG RV/0032-G/02wesentlich beteiligter Geschäftsführer, Reisekosten und Prämien für Verbesserungsvorschläge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2004

…herkömmlichen Reiseveranstalter organisiert worden. Ebenso liegt es auf der Hand, dass unter Berücksichtigung des Programms (zahlreiche Gala-Diners mit Weinverkostungen, Weinseminare, Besuch von sechs namhaften Chateaus in vier Tagen) ausschließlich in Zielrichtung Gastronomie gehen konnte. Zudem ist ein derartiges Programm (inklusive Flug und Nächtigung in…

BFG RV/2100170/2019Liebhaberei bei einem Weinbaubetrieb: Wiederaufnahme des Verfahrens; Vorliegen von einkommen- und umsatzsteuerlicher Liebhaberei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.01.2021Teil 2/3

…Alleinunterhalter: "Zeitraum von neun Jahren gerade noch absehbar" (UFS 04.02.2004, RV/2316-W/02); Tätigkeit als Weinseminarveranstalter: "Bei einem Zeitraum von 18 Jahren, in dem noch immer kein Gesamtgewinn erwirtschaftet worden ist, kann aber nicht mehr von einem absehbaren Zeitraum gesprochen werden" (UFS…

BFG RV/7103412/2016Berechnung der Einkommensteuer 2014 mittels Kontrollrechnung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.11.2016

…Empfehlung der Arbeiterkammer einen 40 %igen Privatanteil ausgeschieden. Die Weinseminarkosten (2 á 15 €) seien im Hinblick auf ihre geplante künftige Fremdenführertätigkeit erforderlich gewesen (Unterschiede zwischen spanischen und österreichischen Weinen nennen können). Für ihre Tourismus-Fortbildung habe sie Portugiesisch gelernt und dafür ein Arbeitsbuch benötigt…

UFSS RV/0049-S/05Reise als Betriebsausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2011

…somit Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann. Diese vordem genannten Voraussetzungen werden bei den hier vorliegenden Weinreisen und Verkostungen aber nicht erfüllt. Weinverkostungen, Gourmetreisen und Weinseminare führen nur dann zu abzugsfähigen Werbungskosten, wenn sie alle Voraussetzungen, die von der Judikatur und Literatur für Studienreisen…

VB-0210Anlage 2
geltende FassungRichtlinien03.03.2018

Anlage 2 Teildokument V I 2 [Grafik]   [Grafik]  

VB-02100. Einführung
geltende FassungRichtlinien17.02.2022

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen zur Festlegung allgemeiner Einfuhrbestimmungen für Wein, Traubensaft und Traubenmost sind: 1.die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr…

VB-0210Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.02.2022

Die Arbeitsrichtlinie Wein (VB-0210) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und des Weingesetzes 2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die…

VB-02101. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien17.02.2022

1. Begriffsbestimmungen 1.1. Umfang der Beschränkungen Den Beschränkungen unterliegen nachstehend angeführte Waren: Warenkatalog | KN-Code | Warenbezeichnung | | 2009 61 2009 69 | Traubensaft (einschließlich Traubenmost) | | 2204 10 | Schaumwein | | 2204 21 2204 22 2204 29 | anderer…

VB-0210Anlage 1
geltende FassungRichtlinien03.03.2018

Anlage 1 Dokument V I 1 [Grafik]   [Grafik]  

EStR 2000 Rz 5096–510515.1.9 Weinbau
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

15.1.9 Weinbau Rz 5096: Unter Weinbau versteht man die Erzeugung von Weintrauben durch planmäßige Bewirtschaftung von mit Weinreben bepflanzten Grundstücken (Weingärten) und die Verarbeitung von Wein einschließlich der Vermarktung. Als Weingärten gelten auch stillgelegte Flächen. 15.1.9.1 Abgrenzung zum Nebenbetrieb Rz…