19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…
Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…
…6 lit 1 EStG 1988 bedeutet das, dass das vom Insolvenzausgleichsfonds ausbezahlte Geld, auch wenn es sich um die Weihnachtsremuneration handelt, nach dem Tarif zu versteuern ist. Eine nachträgliche Umdeutung des als Weihnachtsgeld eingeklagten und vom IAF Service GmbH ausbezahlten Betrages als laufender Gehalt ist…
21.5 Winterfeiertagsvergütung, Urlaubsentgelt und Urlaubsersatzleistung (§ 69 Abs. 4 EStG 1988) Rz 1176: Winterfeiertagsvergütungen gemäß § 13j Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, BGBl. Nr. 414/1972, die direkt von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ausgezahlt werden, unterliegen ebenfalls einer (vorläufigen) pauschalierten Besteuerung von 20% (bis 31…
…ergab sich hieraus bei der Einkommensteuerveranlagung 2005 eine Nachzahlung von 270,27 €. In seiner dagegen gerichteten Berufung brachte der Bw. vor, bei den Leistungen der IAF Service GmbH habe es sich ausschließlich um anteilige Weihnachtsremunerationen gehandelt, die mit dem festen Satz zu versteuern seien…
… 67 Abs. 8 lit. g EStG zu verweisen. Dass das von der I-GmbH ausbezahlte Geld, auch wenn es sich um die Weihnachtsremuneration handelt, entsprechend den Ausführungen der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 21. Mai 2008, RV/0910-W/08, nach dem Tarif zu versteuern…
…Rechtsfolge des § 67 Abs. 2 1. Satz EStG 1988 eintrat, sodass die im November 1998 ausbezahlte Weihnachtsremuneration praktisch zur Gänze zum laufenden Tarif versteuert wurde, stellt entgegen der Meinung des Bw. keinen Fehler dar, der zu einer zu starken Belastung des 14. Gehaltes geführt habe…
3.3.15 Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, Dienst- und Firmenjubiläen (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988) Rz 78: Der Vorteil aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (zB Betriebsausflug) ist bis zu einem Betrag von höchstens 365 Euro jährlich steuerfrei. Für empfangene Sachzuwendungen können zusätzlich 186…
19.14 Veranlagung von Arbeitnehmern (§ 67 Abs. 11 EStG 1988) Rz 1117: Die Begünstigungen des §§ 67 Abs. 1, 2, 6 und 8 EStG 1988 67 Abs. 1, 2, 6, 7 und 8 EStG 1988 kommen auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern in Betracht. Werden sonstige…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…
20.4 Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Rz 1142: Als Feiertage gelten die im § 7 Arbeitsruhegesetz, BGBl. Nr. 144/1983, aufgezählten Feiertage und Feiertage, die in den einzelnen Bundesländern durch Landesgesetz als Landesfeiertage festgesetzt sind (vgl. auch VwGH 22.10.1958, 1016/56). Gleichlautende Bestimmungen finden…
5.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen Rz 1166: In folgenden Fällen wurden beispielsweise Vergütungen an nahe Angehörigen von der Rechtsprechung nicht anerkannt: Rz 1167: Abfertigung Abfertigung, die an den Betriebsübernehmer im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübergabe geleistet wird (VwGH 1.12.1992, 89/14…
…noch eine Umstellung auf Zahlung eines laufenden monatlichen Arbeitslohnes samt Sonderzahlungen (zB Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration). Dass bei Erbringung der Leistungen in bestehende Zeitvorgaben und eventuell bestehende Dienstzeiten des Auftraggebers einzuhalten waren, ist nicht einer persönlichen Eingliederung in die Betriebsorganisation des Arbeitgebers gleichzuhalten. Gleiches gilt für die…
…zwar ausschließlich laufendes Entgelt für den Monat November 2009. Mit Bescheiden vom 8.7.2010 und vom 15.10.2010 wurde ihm aus Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds € 3.220,- zuerkannt als laufendes Entgelt für November 2009 sowie für den anteiligen Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration…
…des Verfahrens ein (neuer) Einkommensteuerbescheid 2008 (Ausfertigungsdatum 28. Mai 2010). In diesem Einkommensteuerbescheid wurden alle Zahlungen der Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH (laufendes Entgelt, Weihnachtsremuneration, Urlaubsersatzleistung, Kündigungsentschädigungen etc.) erfasst. Gegen den genannten Bescheid wurde mit Eingabe vom 16. Juni 2010 fristgerecht Berufung erhoben und beantragt…
…Die Prüferin vertrat die Auffassung, dass monatlich ausbezahlte Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) "den Charakter eines sonstigen Bezuges" verlieren würden und die Besteuerung daher wie die eines laufenden Bezuges zu erfolgen hätte. Dabei errechnete sie eine Lohnsteuerdifferenz in Höhe von insgesamt 2.996,35 Euro für…
…mit Teilbescheid vom 19. Juni 2009 die mit Antrag geltend gemachten Ansprüche auf Insolvenz- Entgelt (laufendes Entgelt für die Monate Februar bis Mai 2009, Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Zinsen, Anmeldegebühr) im Gesamtbetrag von 8.457 € zuerkannt und angewiesen. Mit Bescheid vom 13. Jänner 2010 hat die…
…die Lohnsteuer. Begründend wird im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung ausgeführt, dass die Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) zu laufenden Bezügen werden und zusammen mit den anderen laufenden Bezügen nach dem Lohnsteuertarif zu versteuern seien, wenn die Sonderzahlungen in monatlichen Teilbeträgen ausbezahlt werden würden. Die…
…in vollständiger Höhe sofort zur Überweisung zu bringen, weil im November die Weihnachtsremuneration für die Dienstnehmer zur Überweisung zu bringen wäre und sich daher ein Liquiditätsengpass ergeben werde. Eine sofortige und vollständige Überweisung der Abgabe wäre für den Bw. mit einer enormen wirtschaftlichen Härte verbunden…
…2001 seien die Gehälter für die Monate August, September, November, Dezember sowie die Weihnachtsremuneration nicht mehr ausbezahlt worden. Zahlungen seien erst in den Folgejahren aus dem Insolvenzausgleichsfonds zugeflossen. Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vorgelegt. Auch im Jahr 2003 seien der Arbeitnehmerveranlagung fehlerhafte Lohnzettel…