…der Beschwerdesache ***Bf.***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 10. August 2015 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 31 Wiener Wasser, vom 10. Juli 2015 betreffend Herabsetzung der vorgeschriebenen vierteljährlichen Gebührenteilzahlungsbeträge mit Wirksamkeit vom 15.01.2015, GZ MA 31 - 0521057/2015…
…zu hoch sei und mit dem tatsächlichen Verbrauch unmöglich übereinstimmen könne, Der Wasserverbrauch im Zeitraum 22.8.2018 bis 16.10.2019 sei vergleichbar mit den Vorjahren gewesen und könne niemals das Vielfache ausgemacht haben. Es werde um Überprüfung der Messung und korrigierte Festsetzung aufgrund…
…den Wasserzähler in der Innenanlage erleidet, ist für die Abgabepflicht ohne rechtliche Bedeutung (VwGH 28.2.1986, 84/17/0070; BFG 15.3.2018, RV/7400262/2017; BFG 30.3.2021, RV/7400009/2020, BFG 24.1.2023, RV/7400024/2022). Der gegenständliche Wasserzähler Nr…
…ReNr. ***3***, betreffend Wasserbezugs- und Abwassergebühren für den Zeitraum von 05.04.2017 bis 30.09.2019 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: | Zeitraum | Gebühr | Menge in m3 |…
…100 Kubikmeter, übersteigen und 1. der Nachweis der nicht in den öffentlichen Kanal gelangenden Abwassermengen (zB für die Bewässerung von Grünflächen, für Produktionszwecke) durch den Einbau geeichter Wasserzähler (Subzähler) erbracht wird. Diese Subzähler sind vom Gebührenschuldner bzw. von der Gebührenschuldnerin auf seine bzw. ihre Kosten…
…12. 2019, wies der Magistrat der Stadt Wien die "von Frau Mag. ***[1]*** ***[2]***-***[3]*** eingebrachte Beschwerde vom 11.12.2019 gegen den Gebührenbescheid vom 13.09.2019 betreffend den Wasseranschluss in Wien ***[10]***" "gemäß § 260 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung (BAO) als nicht fristgerecht…
…Buchhaltungsabteilung 34, vom 30. Jänner 2017 über die Festsetzung eines Säumniszuschlages wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Wasser-/Abwassergebühr 01/2017, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der Säumniszuschlag wird mit Euro 0,00 festgesetzt. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…| Summe der festgesetzten | Gebühren: | | 2553,00 | 10 | 255,31 | 2808,31 | minus vorgeschriebener | Teilzahlungen Wasser: | | 142,70 | 10 | 14,26 | 156,96 | minus vorgeschriebener | TeilzahlungenAbwasser: | | 144,16 …
…Adr***, über die Beschwerde vom 8. Juli 2025 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Fachgruppe Gebühren, MA31 vom 10. Juni 2025 betreffend Vorschreibung von Wassergebühren und Abwassergebühren für die Zeiträume 27. September 2023 bis 31. Dezember 2023, 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember…
…Herrn ***28*** übernommenen Liegenschaftsteil), sondern allein die "nackte" Baufläche, auf der sich keine Wasserentnahmestelle befunden hat. Auch den Kanalanschluss hat der Einschreiter selbst einrichten lassen. Es fehlt daher jegliche Grundlage einer Haftung für die Gebührenrückstände. Beweis: vorzulegende Fotos; Einvernahme des Einschreiters. Zur Höhe der Haftung…
…von € 17,13 wurde bisher nicht angerechnet. Beweiswürdigung Eine Kopie des Kaufvertrages erliegt im Behördenakt. Dass der Bf. der nachfolgende Wasserabnehmer ist, ergibt sich aus Aktenvermerken zu Telefonaten und Mailschriftverkehr mit ihm und dem Eigentümer der zweiten Hälfte des Grundstücks, ***10***. Der Gebührenbescheid v…
…Stadt Wien, Magistratsabteilung 31, Fachgruppe Gebühren, vom 14. Juni 2022, betreffend Festsetzung von Wassergebühren für den Zeitraum 22.9.2020 bis 7.4.2022, GZ MA ***1***, Kto ***2***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 28. Jänner 2025 in Anwesenheit der Schriftführerin Sabine Steger, zu…
…bei Verwendung in einem Brandfall und Nachweis desselben der Fall wäre - diese Qualifikation spätestens mit Beendigung des Tests enden würde und ein weiteres, ungehindertes und ungewolltes Durchfließen des Wasser durch die Leitungen keinesfalls mehr vom Ausnahmetatbestand umfasst sein könnte. Im Übrigen betonte die Bf. selbst…
…100000/206877/2022, setzte das Zollamt Österreich für den Beschwerdeführer (Bf) gemäß § 201 Abs.1 und Abs.2 Z.3 BAO die für den Bezug von Tabakwaren (anderer Rauchtabak-Wasserpfeifentabak) am 23. Juni 2021 aus dem freien Verkehr eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken gemäß § 27…
…vom 22. September 2020 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 31, Fachgruppe Gebühren, vom 18. September 2020 betreffend Festsetzung der Wasser- und Abwassergebühren für die Zeiträume 5. September 2019 bis 31. Dezember 2019 und 1. Jänner 2020 bis 20. August 2020, und…
…4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: In ihrer Beschwerde gegen den verfahrensgegenständlichen Gebührenbescheid bringt der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, er sehe keine Erklärung für den enorm gestiegenen Wasserverbrauch der letzten Abrechnungsperiode, da der (Theater)betrieb des in den letzten Jahren unverändert geblieben sei…
…in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 09.05.2019 gegen den Wasser- und Abwassergebührenbescheid der belangten Behörde Behörde vom 15.03.2019 zu Recht: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin ist Wasserabnehmerin bezüglich einer Liegenschaft im ***1*** Wiener Gemeindebezirk. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde bezüglich dieser Liegenschaft für den Zeitraum 13.07.2011 bis 31.07.2012 folgende Bruttobeträge fest: |…
…Einfuhrumsatzsteuer (5EV) € 2.970,28 mitgeteilt. Mit Eingabe vom 4. November 2013 hat die durch die C vertretene Bf einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (kurz: vZTA) für eine Wasserhängematte gestellt, diese unter Beischluss einer Musterabbildung beschrieben und eine Einreihung in den Nomenklatur…
…Richterin **** in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, über die Beschwerde vom 16. Juni 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 31 Wiener Wasser vom 19. Mai 2017, MA Nr. betreffend zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…