Abschnitt 4 Warenkontrolle Unterabschnitt 1 Zollkontrollen und Risikomanagement Artikel 36 Elektronisches System für Risikomanagement und Zollkontrollen (Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Für den Austausch und die Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit der Übermittlung risikobezogener Informationen zwischen den Zollbehörden der Mitgliedstaaten und der…
Abschnitt 7 Warenkontrolle Artikel 46 Risikomanagement und Zollkontrollen (1) Die Zollbehörden können alle Zollkontrollen durchführen, die ihres Erachtens erforderlich sind. Zu diesen Zollkontrollen gehören insbesondere die Beschau der Waren, die Entnahme von Proben und Mustern, die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der in einer Anmeldung…
…Zusammensetzung und Einreihung in die Erstattungsnomenklatur ergeben hätten, ist festzustellen, dass die Verordnung (EG) Nr. 2457/97 der Kommission über die Probenahme für die Warenkontrolle von entbeinten Teilstücken von Rindfleisch, für die eine Ausfuhrerstattung gewährt werden soll (ABl. L 340 vom 11. Dezember 1997, S…
1. Allgemeines Die Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren (nachstehend "Überwachung" genannt) erfolgt entsprechend den Vorschriften der Artikel 13, 56 Abs. 5 und 58 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK) sowie der Artikel 55 und 56…
…Zusammensetzung und Einreihung in die Erstattungsnomenklatur ergeben hätten, ist festzustellen, dass die Verordnung (EG) Nr. 2457/97 der Kommission über die Probenahme für die Warenkontrolle von entbeinten Teilstücken von Rindfleisch, für die eine Ausfuhrerstattung gewährt werden soll (ABl. L 340 vom 11. Dezember 1997, S…
…Zusammensetzung und Einreihung in die Erstattungsnomenklatur ergeben hätten, ist festzustellen, dass die Verordnung (EG) Nr. 2457/97 der Kommission über die Probenahme für die Warenkontrolle von entbeinten Teilstücken von Rindfleisch, für die eine Ausfuhrerstattung gewährt werden soll (ABl. L 340 vom 11. Dezember 1997, S…
…Zusammensetzung und Einreihung in die Erstattungsnomenklatur ergeben hätten, ist festzustellen, dass die Verordnung (EG) Nr. 2457/97 der Kommission über die Probenahme für die Warenkontrolle von entbeinten Teilstücken von Rindfleisch, für die eine Ausfuhrerstattung gewährt werden soll (ABl. L 340 vom 11. Dezember 1997, S…
…Zusammensetzung und Einreihung in die Erstattungsnomenklatur ergeben hätten, ist festzustellen, dass die Verordnung (EG) Nr. 2457/97 der Kommission über die Probenahme für die Warenkontrolle von entbeinten Teilstücken von Rindfleisch, für die eine Ausfuhrerstattung gewährt werden soll (ABl. L 340 vom 11. Dezember 1997, S…
Artikel 134 Zollamtliche Überwachung (1) Waren, die in das Zollgebiet der Union verbracht werden, unterliegen ab dem Zeitpunkt ihres Eingangs der zollamtlichen Überwachung und können Zollkontrollen unterzogen werden. Sie unterliegen gegebenenfalls Verboten und Beschränkungen, die unter anderem aus folgenden Gründen gerechtfertigt sein können: Aufrechterhaltung der…
3. Der Überwachung unterliegender Warenkreis Alle Einfuhren (Kapitel 01 bis 98 der Kombinierten Nomenklatur) und ein Teil der Ausfuhren (vor allem Textilien und landwirtschaftliche Erzeugnisse).
…Zusammensetzung und Einreihung in die Erstattungsnomenklatur ergeben hätten, ist festzustellen, dass die Verordnung (EG) Nr. 2457/97 der Kommission über die Probenahme für die Warenkontrolle von entbeinten Teilstücken von Rindfleisch, für die eine Ausfuhrerstattung gewährt werden soll (ABl. L 340 vom 11. Dezember 1997, S…
1.3. Ziel der Überwachung (1) Mit der Verordnung (EWG) Nr. 569/88 der Kommission zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 2919/92 sind gemeinsame Durchführungsbestimmungen für die Überwachung der Verwendung oder Bestimmung von Erzeugnissen aus den Beständen der Interventionsstellen (Interventionserzeugnisse) festgelegt worden. (2…
Artikel 48 Nachträgliche Kontrolle Zum Zwecke der Zollkontrollen können die Zollbehörden die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben in einer Zollanmeldung, einer Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, einer summarischen Eingangsanmeldung, einer summarischen Ausgangsanmeldung, einer Wiederausfuhranmeldung oder einer Wiederausfuhrmitteilung sowie das Vorhandensein und die Echtheit, Richtigkeit und…
1. Grundsätze der Überwachung 1.1. Antragsprinzip Alle Überwachungsmaßnahmen durch Zollstellen setzen einen entsprechenden Antrag des Beteiligten voraus.
2. Zweck der Überwachung In mehreren Zollpräferenzvereinbarungen der Union (Beispiel: Assoziationsabkommen mit mehreren Mittelmeerländern und den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie APS) und Rechtsakten zur Regelung von Handelsmaßnahmen (Textilien, Schuhe, Obst und Gemüse) sind derartige Überwachungsmaßnahmen vorgesehen. Diese dienen in erster Linie der Beschaffung von…
3.33.4. Innergemeinschaftlicher VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union Ergibt sich im Zuge einer Kontrolle des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs innerhalb der Union der Verdacht, dass Waren dem Verbot unterliegen könnten, so ist bis zur Überprüfung durch die Sicherheitsbehörde ebenfalls eine Maßnahme der zollamtlichen Überwachung zu setzen (z…
1.2. Nämlichkeitsprinzip Interventionserzeugnisse sind von anderen Erzeugnissen getrennt zu lagern und zu befördern, dass ihre Nämlichkeit festgestellt werden kann.
2.2.3. Abfertigungshinweise Um die auf Grund des Kriegsmaterialgesetzes getroffenen Maßnahmen wirksamer zu gestalten, ist bei der Abfertigung von Kriegsmaterial in der Ausfuhr Folgendes besonders zu beachten: 1.Abfertigung in der Ausfuhr Auf die genaue Übereinstimmung der Warenbezeichnung in der Zollanmeldung und in der…
Kapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren Abschnitt 1 Überprüfung Artikel 188 Überprüfung der Zollanmeldung Zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in der angenommenen Zollanmeldung können die Zollbehörden a)die Zollanmeldung und die Unterlagen prüfen, b)vom Anmelder verlangen, dass er weitere Unterlagen beibringt, c…
2. Zuständigkeit der Überwachung (1) Zuständige Kontrollbehörde zur Überwachung, einschließlich körperlicher Kontrollen, sowie Beleg- und Buchprüfung ist an sich die Interventionsstelle (in Österreich die Agrarmarkt Austria (AMA), Dresdnerstraße 70, 1200 Wien). (2) Jedoch sind die Zollstellen dann für die Überwachung zuständig, wenn die Waren aus…