…0321, 98/16/0322). Diese erstreckt sich bei der Inanspruchnahme des Hälftesteuersatzes für besondere Waldnutzungen sowohl auf den Nachweis des Vorliegens einer höheren Gewalt oder eines Überhiebes sowie auf die Höhe der Einnahmen und der dafür geltend gemachten Ausgaben. Rz 7326: Gemäß § 173 Abs. 2…
…2 lit. a ForstG 1975, einer Erklärung über Art und Umfang der außerordentlichen Waldnutzung, sowie - im Falle privatwirtschaftlicher Gründe - um Angaben darüber ersucht, inwiefern die Überschlägerung wirtschaftlich unvermeidbar gewesen sei. Zur Ermittlung und Berechnung der Einkünfte würden zudem die der Hiebsatzermittlung dienlichen Unterlagen oder - so…
…Gewinns hatte der Bw gemäß den Bestimmungen der anzuwendenden LuF PauschVO 2001 vom erzielten Holzerlös pauschal 70% Betriebsausgaben in Abzug gebracht. Da nach den Angaben des Bw 440,35 fm des vorgenommenen Gesamteinschlags auf außerordentliche Waldnutzungen entfallen waren (290 fm Kalamitätsnutzung, 150,35 fm Überhieb)…
…dass der Steuerpflichtige bei der Geltendmachung einer Begünstigungsvorschrift einer erhöhten Mitwirkungspflicht unterliege. Diese erstrecke sich bei der Inanspruchnahme des Hälftesteuersatzes für besondere Waldnutzungen sowohl auf den Nachweis des Vorliegens einer höheren Gewalt oder eines Überhiebes sowie auf die Höhe der dafür geltend gemachten Ausgaben. In…
… 37 Abs. 6 EStG 1988 bescheinigt, dass nach durchgeführter Überprüfung Waldnutzungen infolge höherer Gewalt in nachstehender Art und folgendem Ausmaß festgestellt wurden: | Schadholzbestätigung lt. BH | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | Aufarbeitung von Stämmen…
…1 3. TS EStG 1988 beschränkt sich im Wesentlichen auf die Anordnung, dass für Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt der Hälftesteuersatz zusteht. Die Vorschrift enthält keinen klar geregelten, sachlich berechtigten Anwendungsbereich und verfehlt mit der hohen Steuervergünstigung ihr Ziel oder schießt darüber hinaus. Ein…
…€ 7.231,64 in Ansatz. Ermittlungen der Abgabenbehörde erster Instanz ergaben, dass der Bw. im Streitjahr Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (vorwiegend Windwurf bzw. -bruch) im Ausmaß von 260 Festmetern (fm) vornehmen musste. Der Bw. errechnete die begünstigten Einkünfte folgendermaßen: | Verkaufte Holzmenge insgesamt |…
…jagdlichen Interessen des Rechtsvorgängers), wenn der Rechtsnachfolger alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, die Schädigung zu vermeiden. Eine Waldnutzung infolge höherer Gewalt ist in folgenden Fällen nicht gegeben: Fällung pilzbefallener Einzelstämme, welche in die Kraft'schen Baumklassen 4 b und 5 einzuordnen sind, in hiebsunreifen Beständen.…
…2139/64, ÖStZB 1965, 157). In den Jahren 2004, 2005 und 2006 wurde lt. BP die Berechnung der Waldnutzung infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung) abgeändert. Vom erzielten Durchschnittspreis pro Festmeter sind lt. BP die pauschalen Betriebsausgaben in Höhe von 60% in Abzug zu bringen. Lt. Erkl…
…von rund 75 ha fußt, errechnet. Da hinsichtlich des vom Bw. neben der Kalamitätsnutzung vorgenommenen Einschlages das Vorliegen von aus wirtschaftlichen Gründen gebotenen Waldnutzungen - wie dargelegt - zu verneinen ist, unterliegen lediglich die aus der Kalamitätsnutzung resultierenden Einkünfte dem begünstigten Steuersatz. Demzufolge sind die die Kalamitätseinkünfte…
…ab dem Ausscheiden des Wirtschaftsgutes auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagevermögen übertragen werden (Stichtagsprinzip). Erfolgte das Ausscheiden durch höhere Gewalt oder behördlichen Eingriff oder handelt es sich um Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (siehe Rz 3889), verlängert sich die Übertragungsfrist auf 24 Monate…
…2 angewendet, sind Abs. 2 Z 1 und Z 2 auch für die Ermittlung der Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen gemäß § 37 Abs. 6 EStG 1988 anzuwenden. Dabei erhöhen sich für die Ermittlung der Einkünfte aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt gemäß § 37 Abs. 6 EStG…
27.5 Progressionsermäßigung 27.5.1 Hälftesteuersatz Rz 7364: Der Steuersatz ermäßigt sich für außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988) sowie Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38 EStG 1988) auf die Hälfte des…
…dass für das Vorliegen von Einkünften aus besonderen Waldnutzungen die Betriebsart unmaßgeblich ist. Dies bedeutet, dass die Begünstigung des halben Steuersatzes für Nachhaltsbetriebe und aussetzende Betriebe gleichermaßen gilt, woraus folgt, dass auch bei aussetzenden Betrieben nur Waldnutzungen infolge höherer Gewalt oder außerordentliche Waldnutzungen begünstigt sind…
…98/16/0322). Diese erstreckt sich bei der Inanspruchnahme des Hälftesteuersatzes für besondere Waldnutzungen sowohl auf den Nachweis des Vorliegens einer höheren Gewalt oder eines Überhiebes sowie auf die Höhe der Einnahmen und der dafür geltend gemachten Ausgaben. Es obliegt dem Steuerpflichtigen rechtzeitig Beweise zu…
…von einem über 60-jährigen Steuerpflichtigen die Erwerbstätigkeit eingestellt wird (siehe auch Punkt 12), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen oder aus der Verwertung von Patentrechten sowie bei einer Zehn-Jahres-Verteilung eines Nachversteuerungsbetrages nach § 24 Abs 6 der jeweilige Jahresbetrag. B 6 zu KZ 9020: In…
…982,62 €. Im Zuge einer auch für das Streitjahr durchgeführten Betriebsprüfung wurde durch den Prüfer die Bildung einer Rücklage gemäß § 12 Abs.7 EStG 1988 in Höhe von 197.631,38 € aufgrund von Waldnutzungen nicht anerkannt. Er begründete die Nichtanerkennung damit, dass Kalamitätsnutzung…
…Entschädigungen (§ 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) und aus besonderen Waldnutzungen Rz 4103: Die Grenze von 420.000 Euro (bis 2024 220.000 Euro, im Jahr 2025 320.000 Euro) ist auch für freiberufliche Betriebe und Betriebe von Steuerpflichtigen mit sonstigen selbstständigen Einkünften maßgebend…
…Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abänderung) 3.1.1. Nachweis der Waldnutzungen infolge höherer Gewalt Die Bestimmung des § 173 Forstgesetz 1975 lautet: "(1) Die Behörden haben forstfachliche Gutachten in Angelegenheiten, die in diesem Bundesgesetz behandelt sind, von Amts wegen oder auf Antrag zu…
…VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) wies in seiner Einkommensteuererklärung 2016 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von € 54.147,21 aus. Darin waren u.a. folgende Einkünfte aus Waldnutzungen enthalten: 1. Einkünfte aus Holzverkauf (lt. Erkl. € 28.657,35) …