…anderen Personen welcher Art immer - möglichen Wählern, anderen politischen Funktionären, usw. - zuteil werden lässt. So können auch Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen bei einem politischen Funktionär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 17. September 1997, 95/13/0245). Von dem…
…Wählern, anderen politischen Funktionären usw. - zuteil werden lässt. So können auch Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen bei einem politischen Funktionär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen ( VwGH 17.9.1997, 95/13/0245). Von politischen Veranstaltungen spricht man dann, wenn der Politiker die Veranstaltung einberuft, um…
…VwGH 21.9.2005, 2001/13/0241; VwGH 25.11.2009, 2007/15/0260). Gemäß der Rechtsprechung des VwGH können bei Politikern nur Aufwendungen anlässlich konkreter Wahlveranstaltungen bzw. zur Informationsbeschaffung als Werbungskosten anerkannt werden (VwGH 14.12.2000, 95/15/0040). Vom Steuerpflichtigen ist daher…
…2.2016 Beschwerde, die sie wie folgt begründete: Vom Wintersemester 2012 bis Sommersemester 2014 habe ihre Tochter ***1*** die von ihr geforderte Leistung an der TU Wien erbracht. Da innerhalb des Bachelorstudiums Bauingenieurwesen Wahlveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS zu leisten seien, und sich ihre…
…Veranstaltung, auf einen Namen oder auf eine Organisation im Zuge von Vermerken auf den Belegen seien keine Nachweise einer beruflichen Veranlassung und eines Werbezwecks. Bei den Bewirtungsaufwendungen habe es sich nicht um Aufwendungen bei typischen Wahlveranstaltungen gehandelt. Daher habe der politische Teil nicht ausschließlich vorgeherrscht…
…Weiters sind gemischt veranlasste Aufwendungen, also jene mit einer privaten und beruflichen Veranlassung nicht abzugsfähig. Da es sich bei Ihren Ausgaben (Bewirtungsspesen) nicht eindeutig um typische Wahlveranstaltungen mit Werbezwecken handelt, konnten diese nicht berücksichtigt werden. Aufwendungen für bloße Repräsentationen stellen keine abzugsfähigen Werbungskosten dar (z…
… UFS 18. 5. 2009, RV/0142-F/06). Der UFS sieht allerdings im Allgemeinen Spenden eines Politiker bei diversen Veranstaltungen, die keine politische Wahlveranstaltungen sind, bzw. auch an örtliche Organisationen wie örtliche Sportvereine oder Feuerwehren grundsätzlich als nach § 20 Abs. 1 EStG 1988 nichtabzugsfähige Kosten…
…der beruflichen Tätigkeit stehen, sondern dass sie auch geeignet sein müssen, die berufliche Tätigkeit zu fördern. So können bei Politikern generell auch nur (Bewirtungs)Aufwendungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen, die ein politischer Funktionär einberuft, um politische Angelegenheiten den Bürgern (Wählern) nahe zu bringen, also Veranstaltungen…
…nichtabzugsfähiger Repräsentationsaufwand darstellt. Abzugsfähig sind derartige Aufwendungen daher bei politischen Funktionären nach ständiger Rechtsprechung nur dann, wenn die Werbung weitaus überwiegt. (konkret: bei Wahlveranstaltungen) Diverse Informationsgespräche erfüllen die Voraussetzungen jedenfalls nicht. Die geltend gemachten Bewirtungen stellen daher keine Werbungskosten dar. Mitgliedsbeiträge u. Weingeschenke stellen keine…
…im Betriebsraum bei Betriebseröffnung (ohne Produkt- oder Warenverkostung), Bewirtung von Geschäftsfreunden in der Kantine des Betriebs bzw. durch den Gastwirt in seinem eigenen Gasthaus, "Arbeitsessen" im Vorfeld eines konkret angestrebten Geschäftsabschlusses, Bewirtungskosten von politischen Funktionären bei Wahlveranstaltungen (VwGH 17.9.1997, 95/13/0245) bzw…
…ausschließlich der Werbung dient und die berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, sind Kosten dafür im Ausmaß von 50 % abzugsfähig. So können Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen bei einem politischen Funktionär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen (VwGH 17.9.1997, 95/13/0245). Von politischen Veranstaltungen spricht…
…VwGH 21.09.2005, 2001/13/0241; VwGH 25.11.2009, 2007/15/0260). Gemäß der Rechtsprechung des VwGH können bei Politikern nur Aufwendungen anlässlich konkreter Wahlveranstaltungen bzw. zur Informationsbeschaffung als Werbungskosten anerkannt werden (VwGH 14.12.2000, 95/15/0040). Vom Steuerpflichtigen ist daher…
…Werbungskosten abzugsfähig sind. Der Beschwerdeführer vertritt die Auffassung, dass sämtliche geltend gemachten Kosten in Höhe von Euro 806,40 als Werbungskosten anzuerkennen sind. Gemäß der Rechtsprechung des VwGH können bei Politikern nur Aufwendungen anlässlich konkreter Wahlveranstaltungen bzw. zur Informationsbeschaffung als Werbungskosten anerkannt werden (VwGH 14…
…Tätigkeit als Bezirksrätin. Dazu würden Bezirksvertretungssitzungen, Teilnahme an Ausschüssen/Kommissionssitzungen, Klubsitzungen, Klubklausuren, Bezirksveranstaltungen, BürgerInnenkontakt bei Stammtischen, Anwesenheit und aktive Teilnahme an Wahlveranstaltungen, Sprechstunden, WahlbeisitzerInnentätigkeit, Landesparteileitungssitzungen, Bezirksvernetzungstreffen uvm. handeln. Diese würden an unterschiedlichen Orten stattfinden (Örtlichkeiten siehe km-Liste). Die Teilnahme erfolge nicht freiwillig, sondern sei…
…ankommt, dass der Werbezweck wesentlicher Charakter der Veranstaltung ist (vgl. VwGH 14.12.2000, Zl. 95/15/0040), können auch nur Bewirtungen anlässlich von Wahlveranstaltungen, die ein politischer Funktionär einberuft, um politische Angelegenheiten den Bürgern (Wählern) nahe zu bringen, also Veranstaltungen, die der Wahlwerbung dienen…
…politischer Funktionär anderen Personen welcher Art immer - möglichen Wählern, anderen politischen Funktionären, usw. - zuteil werden lässt. So können auch Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen bei einem politischen Funktionär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 17. September 1997, 95/13/0245)…
…2010, 2006/13/0119). Bewirtungsaufwendungen durch politische Funktionäre können als Werbungskosten qualifiziert werden, wenn sie etwa im Rahmen von Wahlveranstaltungen (siehe VwGH 17.9.1977, 95/13/0245) oder im Rahmen von Veranstaltungen stattfinden, die (nahezu) ausschließlich der Vermittlung der politischen Botschaft dienen (vgl. VwGH…
…welcher Art immer - etwa möglichen Wählern oder anderen politischen Funktionären - zuteilwerden lässt (so VwGH 9.12.2004, 99/14/0253). So können auch Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen bei einem politischen Funktionär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen (vgl. VwGH 17.9.1997, 95/13/0245)…
…nicht nur auf die berufliche Veranlassung, sondern auch darauf ankommt, dass der Werbezweck wesentlicher Charakter der Veranstaltung ist, können auch nur Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen, die ein politischer Funktionär einberuft, um politische Angelegenheiten den Bürgern (Wählern) nahe zu bringen, also Veranstaltungen die der Wahlwerbung…
…VwGH 21.9.2005, 2001/13/0241; VwGH 25.11.2009, 2007/15/0260). Gemäß der Rechtsprechung des VwGH können bei Politikern nur Aufwendungen anlässlich konkreter Wahlveranstaltungen bzw. zur Informationsbeschaffung als Werbungskosten anerkannt werden (VwGH 14.12.2000, 95/15/0040). Vom Steuerpflichtigen ist daher…