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UFSW RV/0537-W/06Bewertung von Kleinwald (mit mehr als zehn Hektar bis hundert Hektar Flächenausmaß)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2011

…1988, Teil I - für Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß - Zl. 08 1610/1-IV/8/88, Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25. September 1988). Für Forstbetriebe mit mehr als zehn Hektar bis hundert Hektar Flächenausmaß (Kleinwälder), welche von den Finanzämtern bewertet werden…

UFSK RV/0264-K/11Bewertung eines Kleinstwaldes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012

…mit dem Feuchtgebiet etwas besser geworden". Sachliche Voraussetzungen für die in der Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen vom 17. August 1988 (Bewertungsgrundlagen für das forstwirtschaftliche Vermögen zur Hauptfeststellung auf den 1. 1. 1988, Teil I - für Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß - Zl…

UFSG RV/0479-G/10Wertfortschreibungsantrag für einen Kleinwald
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2012

…für die Bezirke Feldbach und Fürstenfeld zum 1. Jänner 1988 die Hektarsätze für Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß für sämtliche Bringungslagen mit 1.740 ATS (d.s. 126,45 Euro) festgesetzt. Diese Hektarsätze wurden der Feststellung des Einheitswertes der gegenständlichen Waldflächen zugrunde…

BFG RV/7102903/2012Bewertung von Wäldern mit einer Fläche von mehr als 100 Hektar.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.05.2017

…3. mit welchem Hektarsatz Mittelwald-, Niederwald- und Auwaldbetriebe, Schutz- und Bannwälder und sonstige in der Bewirtschaftung eingeschränkte Wälder oder derartige Flächen innerhalb anderer Betriebe, Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß sowie Forstbetriebe mit mehr als zehn Hektar bis hundert Hektar Flächenausmaß anzusetzen sind…

UFSW RV/2013-W/02Zukauf von forstwirtschaftlichen Flächen und Bewertung eines Waldes mit mehr als 10 ha
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2004

…die Hektarsätze laut der oben angeführten Kundmachung I (für Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß) angewendet. Diese Hektarsätze sind niedriger als die in der Kundmachung II festgelegten Hektarsätze. Es handelt sich um Pauschalsätze. Weiters wurde ein Abschlag für forstschädliche Luftverunreinigung nicht mehr beantragt…

UFSW RV/1515-W/02Bewertung eines Kleinstwaldes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2004

…1988, Teil I - für Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß - Zl. 08 1610/1-IV/8/88, Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25. September 1988). Dieser Pauschalsatz wurde für den Bezirk Ottenschlag mit S 2.700,00 festgesetzt. Für eine Fläche von 3…

UFSW RV/3174-W/02Sind eine Windwurfkatastrophe und eine Einkommensminderung auf Grund der allgemeinen Marktlage bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zu berücksichtigen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2006

…Z 3 BewG mit der im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 25. September 1988 erfolgten Kundmachung der Entscheidungen des Bundesministers für Finanzen bezüglich der Bewertungsgrundlagen für das forstwirtschaftliche Vermögen zum 1. Jänner 1988 -Teil I (für Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß) getrennt…

UFSG RV/0483-G/02Bewertung eines forstwirtschaftlichen Betriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2003

…3. mit welchem Hektarsatz Mittelwald-, Niederwald- und Auwaldbetriebe, Schutz- und Bannwälder und sonstige in der Bewirtschaftung eingeschränkte Wälder oder derartige Flächen innerhalb anderer Betriebe, Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß sowie Forstbetriebe mit mehr als zehn Hektar bis hundert Hektar Flächenausmaß anzusetzen sind…

UFSI RV/0068-I/06Einwendungen gegen die Bewertung eines Schutzwaldes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2007

…3. mit welchem Hektarsatz Mittelwald-, Niederwald- und Auwaldbetriebe, Schutz- und Bannwälder und sonstige in der Bewirtschaftung eingeschränkte Wälder oder derartige Flächen innerhalb anderer Betriebe, Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß sowie Forstbetriebe mit mehr als zehn Hektar bis hundert Hektar Flächenausmaß anzusetzen sind…

UFSK RV/0304-K/09Wertfortschreibung - Bodenschätzungsergebnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2012Teil 2/2

…3. mit welchem Hektarsatz Mittelwald-, Niederwald- und Auwaldbetriebe, Schutz- und Bannwälder und sonstige in der Bewirtschaftung eingeschränkte Wälder oder derartige Flächen innerhalb anderer Betriebe, Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß sowie Forstbetriebe mit mehr als zehn Hektar bis hundert Hektar Flächenausmaß anzusetzen sind…

UFSK RV/0016-K/091.) Ermittlung des landwirtschaftlichen Einheitswertes unter Bezugnahme auf die Ableitung der Betriebszahlen landwirtschaftlicher Vergleichsbetriebe zur Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Jänner 1988. 2.) Ermittlung des forstwirtschaftlichen Einheitswertes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2009Teil 3/3

…3. mit welchem Hektarsatz Mittelwald-, Niederwald- und Auwaldbetriebe, Schutz- und Bannwälder und sonstige in der Bewirtschaftung eingeschränkte Wälder oder derartige Flächen innerhalb anderer Betriebe, Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß sowie Forstbetriebe mit mehr als zehn Hektar bis hundert Hektar Flächenausmaß anzusetzen sind…

UFSI RV/0378-I/05Einwendungen gegen die Ertragswertermittlung bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2008Teil 2/2

…und für alle Fortschreibungen und Nachfeststellungen bis zur nächsten Hauptfeststellung rechtsverbindliche Kraft (§ 44 BewG). Mit Kundmachung der Entscheidungen des Bundesministers für Finanzen bezüglich der Bewertungsgrundlagen für das forstwirtschaftliche Vermögen zum 1. Jänner 1988 - Teil I, für Wälder mit nicht mehr als zehn Hektar Flächenausmaß, Zl…

BFG RV/7100766/2022Rechnerischer Hilfswert in FinanzOnline ist kein Einheitswertbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.10.2023Teil 2/3

…Abs. 2 nicht mehr anzuwenden, es sei denn die §§ 9 bis 14 sind für den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb anzuwenden. 8. Wird am 31. Dezember eines Jahres die selbst bewirtschaftete Grundfläche für Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst von mehr als zehn Hektar unterschritten, ist…

BFG RV/7101557/2025Hauptfeststellung für einen forstwirtschaftlichen Betrieb zum 1.1.2023 - Berücksichtigung von Kalamitätsschäden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.09.2025

…Verbindung mit § 15 der Bewertungsrichtlinie Forst ist der Abschlag wegen Kalamitätsschäden an folgende Voraussetzungen geknüpft: - es muss eine zusammenhängende Fläche von mindestens 0,3 Hektar oder von mehr als 80% der gesamten forstwirtschaftlich genutzten Fläche der wirtschaftlichen Einheit betroffen sein und - das Schadensereignis darf nicht…

UFSI RV/0378-I/05Einwendungen gegen die Ertragswertermittlung bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2008Teil 1/2

…Bodengüte offensichtlich nicht wie im Hauptvergleichsbetrieb sehr günstig beurteilt wurde, sondern eher einschränkend bewertet wurde. Die Differenz des Einflusses der Betriebsgröße im Verhältnis zum Hauptvergleichsbetrieb müsste daher für den Betrieb des Berufungswerbers größer ausfallen und somit der Abschlag für die Betriebsgröße mit mehr als 19…

BFG RV/7100319/20151. Veräußerung einer Liegenschaft bestehend aus mehreren Grundstücken, bei denen manche Grundstücke innerhalb der Spekulationsfrist, manche außerhalb der Spekulationsfrist veräußert wurden: Aufteilung des Kaufpreises nach den objektiven Verkehrswerten der einzelnen Grundstücke. 2. Das stehende Holz ist bei spekulationsverfangenen Waldgrundstücken nicht aus der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Einkommensteuer auszuscheiden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.05.2023

…nicht mehr als zehn Jahre beträgt, Spekulationsgeschäfte. Der Begriff Grundstücke umfasst unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke, Superädifikate und Eigentumswohnungen. Andere Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über Grundstücke unterliegen sind unter anderem das Baurecht, Jagdrecht, Fischereirecht. Vermögenswerte, die zivilrechtlich als Zubehör zu Grund- und Boden…

BFG RV/5100029/2021Veräußerung eines Waldgrundstückes im Hälfteeigentum - Besteuerung des stehenden Holzes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2024Teil 1/2

…ihn als Erben zu verständigen, unter Wahrung der gesetzlichen Rechte. Der Beschwerdeführer war zum Zeitpunkt der versuchten Zustellung nachweislich tatsächlich ortsabwesend und wurde seit diesem Zeitpunkt auch keinerlei weitere Zustellung dieses verfahrenseinleitenden Bescheides an ihn vorgenommen. Es konnte nicht geklärt werden, um welches Schriftstück mit…

BFG RV/6100413/2020Bewertung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes - Vorliegen von Schutzwald gem. § 21 Forstgesetz 1975
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2021

…bei forstwirtschaftlichen Betrieben anders ermittelt als bei landwirtschaftlichen Betrieben. Preisgebiet, Baumart, Altersstufe, Holzwachstum und Wertziffer (Berücksichtigung der äußeren und inneren Verkehrslage) sind wertbestimmend. Im gegenständlichem Fall wurde der Ertragswert des Großwaldes (von Wäldern mit einer Fläche von mehr als 100 Hektar) auf Grund der Kundmachung…

BFG RV/5101496/2017Bewertung eines Energiewaldes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.04.2018

…Bis 10 Hektar Forstbetriebsfläche werde der Wald nach pauschalen Wertansätzen bewertet. Für jeden politischen Bezirk werde ein Hektarsatz für den Wirtschaftswald verordnet. Weiters gebe es österreichweit einheitliche Hektarsätze für Auwald, Schutzwald und Christbaumkulturen auf Waldboden mit mehr als 0,5 Hektar Fläche. Alle jene Forstbetriebsflächen…

BFG RV/4100286/2021Bretter, Tram- und Pfettenbloche sind keine luF Urprodukte (iS des § 1 Z 6 Urprodukteverordnung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.07.2025

…oder gärtnerisch genutzten Grundflächen mehr als 1 Hektar beträgt. Auf den Betrag von 33.000 Euro sind Einnahmen aus Zimmervermietung sowie Einnahmen aus auf reiner Selbstkostenbasis und ohne Verrechnung der eigenen Arbeitsleistung erbrachte Dienstleistungen und Vermietungen im Rahmen der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit (bäuerliche Nachbarschaftshilfe) nicht anzurechnen. …