…zu handeln hatte. Nicht beizupflichten ist ihr aber, wenn sie allein unter Berufung auf den Vorsichtsgrundsatz und unabhängig von den Anschaffungswerten, der tatsächlichen Kursentwicklung seit Anschaffung der strittigen Verbindlichkeiten und den Rückzahlungswerten im Abschlussstichtag die Verbindlichkeiten mit dem historischen Tiefstwert des Kurses bewertet. Diese Vorgehensweise…
…195 Bedacht zu nehmen sei. Die Generalnorm der UGB-Bilanz sei es, dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage zu vermitteln. Der Vorsichtsgrundsatz bewirke, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne auszuweisen seien. Das UGB selbst definiere zwar in § 189a Z 5…
…2007/15/0171; D/H/F/M/P § 16 Anm 9). Eine Wertberichtigung in der Bilanz berechtigt daher nicht automatisch zu einer Korrektur der USt, weil nach Bilanzierungsgrundsätzen bereits Dubiosität zu einer Abwertung zwingt (Vorsichtsgrundsatz; § 201 UGB; vgl a UStR Rz 2388). Umsatzsteuerrechtlich ist vielmehr…
…Nach diesem Grundsatz habe der Kaufmann zum Schutz der Gläubiger sein Vermögen in der Bilanz im Zweifel eher zu niedrig als zu hoch zu bewerten. Der Vorsichtsgrundsatz werde dabei durch das Imparitätsprinzip konkretisiert. Danach müssten erkennbare Risiken und drohende Verluste auch dann schon berücksichtigt werden…
…VwGH 20.10.2004, 2001/14/0128). Eine Wertberichtigung in der Bilanz berechtigt daher nicht automatisch zu einer Korrektur der Umsatzsteuer, weil nach den Bilanzierungsgrundsätzen bereits Dubiosität zu einer Abwertung zwingt (Vorsichtsgrundsatz). Umsatzsteuerlich ist vielmehr erforderlich, dass die Uneinbringlichkeit der Forderung feststeht. Uneinbringlich ist eine…
…sei aber der Vorsichtsgrundsatz des § 201 Abs. 1 Z 4 lit. b UGB (HGB) nach § 5 Abs. 1 erster Satz EStG auch für die steuerrechtlichen Voraussetzungen zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten anzuwenden (vgl. Doralt, Einkommensteuer § 4 Rz 127). Gerade diesem Vorsichtsgrundsatz entspreche es…
…gem. § 201 Abs. 2 Z 4 HGB Bedacht zu nehmen sei. Dieser Vorsichtsgrundsatz würde die Bewertung unter die Anschaffungskosten von Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der Realisierung dieses Mehrwertes durch einen Umsatzakt verhindern (siehe Gassner-Lahodny-Karner in Straube HGB-Kommentar, 2. Band, S…
…umsatzsteuerliche Wertung erst dann von Bedeutung, wenn wegen Uneinbringlichkeit des Entgeltes eine Änderung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage nach § 16 Abs. 3 Z. 1 UStG durchzuführen ist. Im Gegensatz zum Vorsichtsgrundsatz nach § 201 UGB (HGB) bei Bilanzerstellung bedeutet Uneinbringlichkeit des Entgeltes Realität, nicht Vermutung (Ruppe, a. a. O.…
…zu nehmen sei. Dieser Vorsichtsgrundsatz verhindere die Bewertung unter die Anschaffungskosten von Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der Realisierung dieses Mehrwertes durch einen Umsatzakt. Mangels einer zwingenden Vorschrift im Steuerrecht gelte dieses Vorsichtsprinzip mit all seinen Ausprägungsformen auch für die Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG…
…erinnerlich. Die Bewertung der Liegenschaft S durch GZ sei aus Finanzierungszwecken erfolgt. Der am Markt erzielbare Wert sei in gängiger Praxis ein geringerer. Eine Bilanzierung der Forderung sei aufgrund des kaufmännischen Vorsichtsgrundsatzes nicht erfolgt. JF gab bekannt, dass die mit der C-GesmbH vereinbarten Flugstunden…
…eine Konvertierung in den Euro erfolgt, ist ein allfälliger Kursgewinn realisiert. Vorher darf der § 5-Gewinnermittler einen Kursgewinn auf Grund des Vorsichtsgrundsatzes des § 201 HGB nicht ausweisen. Auf Grund des Maßgeblichkeitsprinzips der Handelsbilanz für die Steuerbilanz ist diese Bewertung auch steuerlich anzuwenden. Anzumerken ist auch…
6.2.2.5.2 Gruppenbewertung Rz 2137: Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung stellen die zulässigen Gruppenbewertungsverfahren dar. Dazu zählen: das Festwertverfahren (siehe Rz 2277 und 2324), die Durchschnittspreisverfahren, gewogene Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2264 ff und 2315), gleitende Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2316 f), die Verbrauchsabfolgeverfahren…
5.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages Rz 1526: § 27 Abs. 1 UmgrStG setzt als Grundlage für die Vornahme einer Realteilung den Abschluss eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) voraus. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
Vermittlungsleistung nachweislich erhalten - und es muss eine Passivpost einstellen. Dann ist die Frage, was ist mit dem Aufwand aus der Passivpost. Nach dem Handelsrecht habe ich Herstellungskosten oder einen Aufwand. Im Steuerrecht gibt es keine davon abweichende Norm, die mir sagen würde, dass diese Passivpost…
6.2 Bewertungsgrundsätze 6.2.1 Allgemeines Rz 2124: Für die Bewertung haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermitteln, auf den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzubauen (siehe Rz 419 ff). Des Weiteren sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu beachten. Dazu gehören…
Ungeachtet der Frage des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums an den Geschäftsanteilen an der ***I-GmbH*** durch die Bf. war das dem Beteiligungserwerb zugrunde liegende "Loan Agreement" vom 8. Juli 2009 - wie bereits in Punkt 2.3.2 ausgeführt - als fremdübliches Darlehen anzusehen, dessen Zinsaufwendungen 2012…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der A., x, vertreten durch Hermann Gugler Steuerberatungs GesmbH, 1030 Wien, Hegergasse 7, vom 12. Dezember 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 28. August 2008 betreffend Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988 für…
"Mit Haftungsbescheid vom 6.9.2017 wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß § 9a iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma Primärschuldnerin (Str. Nr. 38-*Str.Nr.*) im Ausmaß von € 72.868,47 in Anspruch genommen. In der Begründung wird dazu angeführt, dass Personen…
7. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG) 7.1. Verlass auf Selbstauskünfte und Belege (§ 47 GMSG) Rz 43: Ein meldendes Finanzinstitut darf sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder Belege nicht…