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LStR 2002 Rz 263–2665.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

5.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen 5.4.4.1 Zeitliches Überwiegen Rz 263a: Werden Fahrten zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen hinsichtlich dieses Einsatzortes ab dem Folgemonat Fahrten von der Wohnung zur…

LStR 2002 Rz 269–2705.4.6 Vorgangsweise bei Kundenbesuchen auf dem Arbeitsweg
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

5.4.6 Vorgangsweise bei Kundenbesuchen auf dem Arbeitsweg 5.4.6.1 Verwendung eines arbeitgebereigenen KFZ Rz 269: Rechtslage bis 30.04.2013 Für die Entfernung der direkten Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung ist einerseits ein Sachbezugswert anzusetzen und andererseits nach den allgemeinen Voraussetzungen das…

ZT-250539.3.4. Vorgangsweise bei formellen Mängeln
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.3.4. Vorgangsweise bei formellen Mängeln Hat die Prüfung der Echtheitsbescheinigung, der Begleitpapiere oder der Sendung selbst gemäß den vorstehenden Punkten Mängel ergeben, ist wie folgt vorzugehen: Unbedeutende formelle Mängel der Echtheitsbescheinigungen oder geringfügige Abweichungen der Angaben in den Echtheitsbescheinigungen von den Angaben der…

ZT-250539.3.5. Vorgangsweise bei materiellen Mängeln
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.3.5. Vorgangsweise bei materiellen Mängeln 39.3.5.1. Einleitung des Prüfungsverfahrens Bei Bedenken gegen die sachliche Richtigkeit der Echtheitsbescheinigung, die im Zuge der Abfertigung nicht zerstreut werden können, ist ein Prüfungsverfahren einzuleiten. Ein Prüfungsverfahren ist insbesondere immer dann einzuleiten, wenn begründete Zweifel…

UP-30003. Einfuhr - Praktische Vorgangsweise betreffend die in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

3. Einfuhr - Praktische Vorgangsweise betreffend die in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweise 3.1. Prüfung auf formelle Richtigkeit und Vorgangsweise bei festgestellten Mängeln Der Wirtschaftsbeteiligte hat jeden Präferenznachweis, bevor dieser den Zollbehörden vorgelegt wird, auf seine formelle Richtigkeit zu prüfen. Im Falle einer Dokumentenkontrolle hat diese Prüfung…

UP-30004. Ausfuhr - Praktische Vorgangsweise betreffend die in Österreich ausgestellten Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

4. Ausfuhr - Praktische Vorgangsweise betreffend die in Österreich ausgestellten Präferenznachweise 4.1. Befassung der Zollstellen und Zuständigkeit Bei Ausfuhrabfertigungen beschränkt sich die Tätigkeit des Zollamt Österreichs im Zusammenhang mit den Zollpräferenzmaßnahmen auf die Erteilung von zollamtlich bestätigten Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, EUR-MED und A.TR…

ZT-34003. Vorgangsweise bei Zollabfertigung
geltende FassungRichtlinien25.01.2021

3. Vorgangsweise bei Zollabfertigung Die Aussetzung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Anmelder den Zollbehörden bei der Abgabe der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr eine Freigabebescheinigung EASA-Formblatt 1oder eine der vorstehend angeführten Bescheinigungen mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung oder auf…

KfzBStR 2021 Rz 936–937B.6.1.8.2. Sinngemäße Anwendung für Vorgänge gemäß § 1 Z 3 lit. b und Z 4 NoVAG 1991
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.1.8.2. Sinngemäße Anwendung für Vorgänge gemäß § 1 Z 3 lit. b und Z 4 NoVAG 1991 Rz 936: Auch bei Kraftfahrzeugen, welche den Steuertatbestand gemäß § 1 Z 3 lit. b oder Z 4 NoVAG 1991 auslösen und zuvor gemäß § 3 NoVAG…

ZK-25902.4.4. Verantwortlichkeit für die Vorgänge
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.4.4. Verantwortlichkeit für die Vorgänge Der Inhaber der Bewilligung für die pV muss für die außerhalb der Union vorzunehmenden Veredelungsvorgänge keine Regelungen treffen. Außerdem muss diese Person nicht mit dem Ausführer der Waren, welche im Rahmen der pV aus dem Zollgebiet der Union…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

… 2 Abs. 2 UStG 1994 (herrschende und abhängige Unternehmen) verwirklicht wurde, diese Organschaft die gleiche Konstellation wie die spätere Gruppe aufweist und für den Vorgang nachweislich Grunderwerbsteuer entrichtet wurde. 1.4.5. Treuhändig gehaltene Anteile (2; siehe auch Punkt 1.3.1.) Wie ist der…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…Übertragung an den späteren Erwerber mit 80% anzusetzen ist. Die bereits getätigten Investitionen sind nicht vom so ermittelten Grundstückswert abzuziehen. Findet dieser Vorgang unter Fremden statt und hat der spätere Erwerber eine Forderung gegenüber dem Übergeber, dann stellt der Verzicht auf die Forderung eine Gegenleistung…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…aufgenommen, kann auch der dem Kredit zugrunde gelegte Wert laut Bankenschätzung herangezogen werden. Ein (früherer) Kaufpreis ist jedenfalls dann glaubhaft, wenn der vorangegangene Kaufvorgang nicht mehr als ein Jahr zurückliegt und unter Fremden erfolgte. Bei länger zurückliegenden Ankäufen können die früheren Kaufpreise dann herangezogen werden…

UFSF RV/0012-F/03Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen, Beurteilung der sachlichen Billigkeit oder Unbilligkeit der Einhebung eines Säumniszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2003

…nicht berücksichtigt. Um den Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages sachlich unbillig erscheinen zu lassen, müsste die Ursache für die verspätete Entrichtung ein im Behördenbereich gelegener Umstand oder ein sonstiger für den Abgabepflichtigen nicht vorhersehbarer verfahrensrechtlicher Vorgang sein. Ein solcher, außerhalb der Sphäre der…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 3/3

…werden, das Anbot auch annimmt oder das Optionsrecht auch ausübt; die Steuerbarkeit fällt mit der Entstehung der Steuerschuld zusammen (siehe Punkt 1.4. der Information zur "Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014"…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…ist, als begünstigte Erwerbsvorgänge im Familienverband beurteilt werden? Lösung: Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen im Wesentlichen an zivilrechtliche Vorgänge und nicht an die wirtschaftliche Betrachtungsweise an. Bei einer Übertragung einer Liegenschaft an oder von einer Personengesellschaft/Privatstiftung wird oder war diese zivilrechtliche Eigentümerin des Grundstücks…

UFSG RV/0536-G/12Einheitlicher Vorgang bei Hausverlosung: Rechtsgeschäft fällt unter GrEStG, daher keine Gebührenpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2013

…abhängig gemacht. Die beiden Rechtsgeschäfte stehen demnach in einem derart engen inneren Zusammenhang, dass insofern von einem einheitlichen Vorgang auszugehen ist. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es bei der beschwerdegegenständlichen Veranstaltung mangels ausreichenden Losverkaufs nicht zur Ziehung (Ermittlung des Gewinners) gekommen ist, wie…

BFG RV/7100509/2013Liegt ein gesellschaftsteuerlicher Vorgang iSd § 2 Z 4b KVG vor, wenn die Gesellschafterin gegenüber ihrer Gesellschaft auf die Rückzahlung des Kredites verzichtet? Kann ein negativer Gruppenausgleich eine Kompensation iSd § 1438 ABGB bewirken?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.12.2022

…Färbergasse 3, 3150 Wilhelmsburg, über die Beschwerde vom 1. August 2012 gegen den Bescheid vom 24. Juli 2012 der belangten Behörde, des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel als Vorgängerorganisation des Finanzamtes Österreich, Dienststelle Sonderzuständigkeiten, ErfNr. ***4***, Steuernummer ***5***, betreffend Abweisung eines Antrages gemäß § 299…

UFSG RV/0104-G/13Hausverlosung: Einheitlicher Vorgang, daher keine separate Gebührenpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2013

…2009 nicht verkauft worden sein, dann hat die Liegenschaftseigentümerin die Möglichkeit die Verlosung dennoch durchzuführen, wobei diese Vorgangsweise auf der Homepage so rechtzeitig bekanntgegeben werden muss, dass bis zur Durchführung der Verlosung ein Zeitraum von mindestens 14 Tagen gegeben ist; sollte die Liegenschaftseigentümerin sich dazu…

UFSG RV/0103-G/13Hausverlosung: Einheitlicher Vorgang, daher keine separate Gebührenpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2013

…Losverkauf gekommen sei, sondern dass lediglich die von den registrierten Teilnehmern einbezahlten Beträge treuhändig verwahrt worden seien. Der Begriff "Ware" erstrecke sich in der entsprechenden Gebührenbestimmung nicht auch auf Liegenschaften und sei im Zusammenhang mit Vorgängen, die zu einem Eigentumsübergang führen sollen, die Grunderwerbsteuer angedacht…

UFSG RV/0102-G/13Hausverlosung: Einheitlicher Vorgang, daher keine separate Gebührenpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2013

…Losverkauf gekommen sei, sondern dass lediglich die von den registrierten Teilnehmern einbezahlten Beträge treuhändig verwahrt worden seien. Der Begriff "Ware" erstrecke sich in der entsprechenden Gebührenbestimmung nicht auch auf Liegenschaften und sei im Zusammenhang mit Vorgängen, die zu einem Eigentumsübergang führen sollen, die Grunderwerbsteuer angedacht…