…das lebenslängliche, alleinige Wohnungsrecht einräumt. Letztendlich hat der Erblasser testamentarisch hinsichtlich dieser Eigentumswohnung ein fideikommissarisches Substitutionsvermächtnis auf den Überrest zu Gunsten seiner Tochter, der Berufungswerberin (Bw.), angeordnet. F. H. E., der Vorerbe, ist am 27. August 1999 verstorben, sodass, entsprechend der o.a. Testamentsverfügung, die…
…nach dem Verhältnis zum Erblasser nur dann zulässig sei, wenn der Nacherbe zum Erblasser in einem engeren persönlichen Verhältnis stehe als zum Vorerben. Da der Nacherbe sowohl zum Vorerben als auch zum Erblasser in die Steuerklasse I falle, sei die Berufung diesbezüglich abzuweisen gewesen. In…
…an den Bw durch die fideikommissarische Substitution festgelegt worden. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 1. August 2007 wurde dahin begründet, dass das grundbücherliche Eigentum von der Vorerbin übergegangen sei. Bemessungsgrundlage sei der dreifache Einheitswert; ein niedrigerer Verkehrswert sei bislang nicht nachgewiesen worden. Mit Vorlageantrag samt ergänzendem…
…Abgesehen von der Sonderbestimmung des § 5 Abs. 3 ErbStG bedeutet Abs. 1 dieser Gesetzesstelle, dass der Vorerbe steuerrechtlich als voller unbedingter Erbe gilt (vgl. VwGH 12.10.1955, 1235/35). Auf Grund der Bestimmung des § 5 Abs. 4 ErbStG stehen Nachvermächtnisse und beim Tode des…
…ABGB, § 608 Tz 2): Der Vorerbe erwirbt zeitlich befristetes Eigentum (auflösend bedingter Erwerb) vom Erblasser. Der Erwerb des Nacherben ist aufschiebend bedingt durch den Eintritt des Nacherbfalles (Substitution). Er erwirbt ebenfalls vom Erblasser (und nicht vom Vorerben). 2.6 § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder Ri, Laienri1 und Laienri2 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte OG, Bahnhofplatz 1A/Stg.1/top 5…
…entsprechenden Amtsbestätigung begehrt und dadurch die Herausgabe der Liegenschaft beantragt habe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 5 Abs. 1 ErbStG gilt der Vorerbe als Erbe. Nach § 12 Abs. 1 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tod des Erblassers. Gemäß …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, Wien betreffend Erbschaftssteuer vom 10. Jänner 2001 entschieden: | Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie folgt: | Die Erbschaftssteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, vertreten durch HR Dr. Gerhard Felmer, vom 16. Dezember 2002, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Bernhard Wörgötter, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben und die Erbschaftssteuer gemäß § 8 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl. 1955/141 idgF, im Betrag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 7. März 2006 des am 13. Mai 2007 verstorbenen Ing. J., zuletzt wohnhaft in Adr1, nunmehr der B., Adr2 als dessen Rechtsnachfolgerin (Erbin), vertreten durch Dr. Robert Löffler, Notar, 1070 Wien, Museumstraße 5, gegen den Bescheid…
…fixiert wurde. Der Kaufpreis hat vom Käufer wie folgt verwendet zu werden: a) Das Honorar für Herrn P.P., ist hiervon zu bezahlen. b) Der verbleibende Restbetrag des Kaufpreises ist zu vererben zusammen mit dem Betrag des R.R. (ATS 5.000.000,--, das sind…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau PG, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Mai 2006 zu ErfNr.xxx betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Herr GG ist am 22. Juli…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Dr. Romana Zeh-Gindl, 1010 Wien, Franz-Josefs-Kai 5/10, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. April 2006 und vom 26. Mai 2006, ErfNr. betreffend Schenkungssteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X.X., Adresse, vertreten durch Steuerberater, vom 7. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. September 2003 betreffend Schenkungssteuersteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 6…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Y.Y., Adresse, vertreten durch Steuerberater, vom 7. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. September 2003 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 6…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau F.I., X. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 2. Oktober 2007 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe In der Verlassenschaft nach…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Y.Y., Adresse, vertreten durch Steuerberater, vom 7. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. September 2003 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 6…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Y.Y., Adresse, vertreten durch Steuerberater, vom 7. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. September 2003 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterinnen xyz als Vorsitzende und Berichterstatterin und xxx, als Beisitzerin, und die weiteren Senatsmitglieder yyy und zzz in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 62-64, 1020 Wien , in der…