…wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Zollamtes Z. als Berufungsbehörde erster Instanz über die Berufung vom 14. Februar 2011 gegen die Erledigung des Zollamtes Z. vom 21. Jänner 2011, Vordruck Za19, Block 000, Blatt 00, entschieden: Die Berufung vom 14. Februar 2011 wird gemäß § 273 Abs…
…11. Mai 2017 mangels Aktivlegitimation des Beschwerdeführers zurückgewiesen wird. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt und Verfahrensgang Laut Zahlungsbestätigung (Vordruck Za19, Block Nr. ***** Blatt Nr. 06) vom 16…
…November 2005, Zl. 206/10080/2005-2, betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Vordruck Za19, Block 001004, wurde P.W., in weiterer Folge als Beschwerdeführer (Bf.) bezeichnet, vom Zollamt Flughafen Wien am…
…Jänner 2004, Zl. a, betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem Vordruck Za19, Block b, wurde Bf vom Zollamt 1 am 22. August 2002 eine gemäß Art. 202 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates…
…vom 28. Jänner 2004, Zl. a, betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem Vordruck Za19, Block b, wurde der Bf vom Zollamt 1 am 22. August 2002 eine gemäß Art. 202 der Verordnung (EWG) Nr. 2913…
…2. April 2005 zu zweifeln. Zudem enthalte die Erledigung eine Rechtsbehelfsbelehrung. Die auf der rechten Seite des verwendeten Vordruckes Za19 vom 2. April 2005 (Original) angebrachte Behördenstampiglie des ZA Feldkirch enthalte den Vermerk "Finanzstrafbehörde erster Instanz" nicht, sodass der Bescheid jedenfalls der Abgabenbehörde zurechenbar sei…
…Ausfolgung des Fahrzeuges die Abgaben entrichtete, spricht dafür, dass diesem Vordruck Za19 lediglich die Funktion einer Zahlungsbestätigung zukommen kann, da auch nach dem Behördenwillen weder für die Person des Angestellten noch für die Fahrzeugeigentümerin zollschuldrechtliche Rechtswirkungen begründet werden sollten. Es handelt sich vielmehr um einen…
…Zahlung der Abgaben eine Quittung (amtlich aufgelegter Vordruck Za19) auszustellen. Die Angabe der Warenbezeichnung im Vordruck Za19 kann entfallen, wenn die Warenbezeichnung aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich ist und die Warennummer im Feld 3 eingetragen wird. Dem Vordrucks Za19 ist eine Kopie der Unterlage (Rechnung…
…Der Vordruck mit der Geschäftszahl 900/90045/2005 enthält die Abgabenberechnung für den oben genannten PKW. In diesem Vordruck Za19 lautet die Behördenbezeichnung: "Zollamt Feldkirch, Finanzstrafbehörde I. Instanz, A-6800 Feldkirch, Reichsstr. 151". Feld 1 ("Anmelder/Zollschuldner/Einzahler/Abgabenschuldner gem. § 29a TabStG") des Vordrucks lautet…
…Abschnitt 4.). Zusätzlich zu den sonst erforderlichen Angaben im Vordruck Lager-Nr. Za 19 ist auch die Anzahl der erklärten Tage und der Tagessteuersatz zu vermerken. (3) DasBeim Austrittszollamt überprüft die tatsächliche Aufenthaltsdauer inVerlassen des Staatsgebietes hat das Zollamt Österreich und stellt fest, soweit erforderlich…
Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]
12. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM Vorderseite [Grafik] . Rückseite [Grafik]
11. Vordrucke 11.1. Mustervordrucke der Anhänge der EU-Verordnungen | Anhang Nr. | Gegenstand | Verordnung | 33-03 | Mitteilung an den bürgenden Verband | UZK-DA | 33-04 | Berechnungsvordruck | UZK-DA | 33-05 | Verfahrensübernahmeerklärung | UZK-DA…
…auch ein vollständig ausgefülltes Formular "SAMMELANMELDUNG / Auftrag zur buchmäßigen Erfassung" beizufügen, das in der Formulardatenbank des BMF ( in der Formulardatenbank des BMF (Vordruck Za130) als Ausfüllversion im PDF-Format zur Verfügung steht. 7.6.2. Verbrauchsteuern (VSt) - bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Systems für…
…Jänner 2011 einen "Vordruck Za 19, Block 00000, Blatt 00" mit der Bezeichnung "Mitteilung nach Art. 221 ZK, Bescheid gem. § 29a TabStG, Zahlungsbestätigung" aus. Bei diesem Vordruck mit der Geschäftszahl 222 handelte es sich allerdings um eine Zahlungsbestätigung und nicht um eine zollbehördliche Entscheidung mit…
…Untersuchung an die Technische Untersuchungsanstalt (TUA) bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, 1030 Wien. Noch am Amtsplatz teilte das Zollamt Wien, Zweigstelle Donau-Praterkai, dem Bf. mit Vordruck Za 19, "Mitteilung nach Art. 221 ZK", Block 04772 Blatt 12 gem. Art. 221 Abs…
…mündliche Zollanmeldung angemeldet wurden und der Vordruck Za 19 eine Mitteilung der Zollschuld nach Art. 221 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex, ZK) darstellt. Es ist daher unbestritten, dass der Vordruck vom Zollorgan ausgefüllt wurde und…
…Finanzstrafverfahren als Werterlag geleistet und daher vom Zollamt zu Recht nicht mit den diesem Verfahren zugrunde liegenden Abgabenvorschreibungen verrechnet worden ist. Unter Berücksichtigung einer am 28. April 2004 geleisteten Sicherheit in Höhe von € 3.500,00 (quittiert mit dem Vordruck Za 19, Block 00851…
…der Zollstelle auf dem Einheitspapier festzuhalten. Bei handelsstatistisch nicht meldepflichtigen Waren, wie im vorliegenden Fall, genügt anstelle des Einheitspapiers auch eine Quittung (amtlich aufgelegter Vordruck Za 19); sofern eine Sendung in der Einfuhr ausschließlich statistisch nicht meldepflichtige Waren beinhaltet, ist die zollamtliche Bestätigung über die…
13. Gemeinschaftlicher Vordruck AGREX Vorderseite [Grafik] . Rückseite [Grafik]