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Findok · Richtlinien

ZK-0612

5. Übermittlung der Anmeldung im Notfallverfahren

geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0532-IV/6/2016gilt ab 04.08.2016

Inhaltsverzeichnis der ZK-0612

Wortlaut laut Findok

5. Übermittlung der Anmeldung im Notfallverfahren Um die Organisation der Zollverwaltung nicht unnötig zu beanspruchen, sind die e-zoll-Anwender anzuhalten, Zollanmeldungen im Notfallverfahren nur für die unbedingt erforderlichen Abfertigungsfälle abzugeben. Besteht für eine Abfertigung keine große Dringlichkeit, sollte in diesem Fall nach Möglichkeit zugewartet werden, bis das System wieder verfügbar ist. 5.1. Form der Anmeldung Für die Anmeldungen sind grundsätzlich die dafür vorgesehenen amtlichen Vordrucke zu verwenden, wobei diese entweder aus dem System ausgedruckt oder in anderer Form erstellt werden können; soweit möglich, stehen die Vordrucke auch als Ausfüllformulare in der Formulardatenbank des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung (siehe nachstehende Links): Summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldung Vordruck Za 294 bzw. Za 294-1 http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Zoll/pdfs/9999/Za294.pdf http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Zoll/pdfs/9999/Za294-1.pdf Einfuhr Einfuhranmeldung - Einheitspapier/AT, Vordruck Za58 bzw. Za58-1 Ausfuhr Ausfuhranmeldung mit Sicherheitsdaten - Vordruck Za 295 bzw. Za 295-1 http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Zoll/pdfs/9999/Za295.pdf http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Zoll/pdfs/9999/Za295-1.pdf Ausfuhranmeldung ohne Sicherheitsdaten (zB Exporte in die Schweiz) - Einheitspapier/AT, Vordruck Za 58 bzw. Za 58-1 Versandverfahren Versandbegleitdokument mit Sicherheitsdaten - Vordruck Za 296 bzw. Za 296-1 http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Zoll/pdfs/9999/Za296.pdf http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Zoll/pdfs/9999/Za296-1.pdf Einheitspapier für die Versandanmeldung ohne Sicherheitsdaten In der Einfuhr kann anstelle des Einheitspapiers auch ein Ausdruck der Anmeldungsdaten in strukturierter Form verwendet werden, sofern daraus die einzelnen Feldnummerierungen und -bezeichnungen eindeutig hervorgehen (Muster - siehe Anlage 6). Fürentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Inhaber einer Bewilligung zum vereinfachten Anmeldeverfahren gemäß Art. 76 Abs. 1 Buchstabe b ZKin der Einfuhr genügt die Übermittlung eines Handel- oder Verwaltungspapiers (zB Handelsrechnung), auf dem zumindest nachstehende Vermerke eingetragen sein müssen, sofern diese nicht schon im Handel- oder Verwaltungspapier enthalten sind: FRN (siehe Abschnitt 5.3.), Ordnungsbegriff der Bewilligung (Bewilligungsnummer) nach Art. 76 Abs. 1 Buchstabe b ZK, Vermerk: "Vereinfachtes Anmeldeverfahren gem. Art. 76 Abs. 1 Buchstabe b ZK", Anmelder und zwingend dessen Zahlungsaufschub-Kontonummer bzw. bei Übernahme der Zollschuld durch den Empfänger die Bewilligung über den Zahlungsaufschub (Zahlungsaufschub-Kontonummer) des Empfängers Versender, Empfänger, Ursprungs- und Herkunftsland, Anzahl und Bezeichnung der Packstücke, Warenbeschreibung, Einreihung der Waren in den Österreichischen Gebrauchszolltarif (§ 45 ZollR-DG), Warenmenge, Rohmasse und erforderlichenfalls die Eigenmasse, Vorverbuchung (Daten des vorangegangenen Zollverfahrens - zB Nummer des Versandpapiers und Datum), das beantragte Zollverfahren (zB Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder Codierung des entsprechenden Verfahrenscodes), allfällige Bewilligungen und Bescheinigungen (zB nach dem Außenwirtschaftsrecht), Präferenznachweise [zB WVB (Zl., Ausstellungsland)], Unterschrift des Anmelders oder des in seinem Namen tätigen verantwortlichen Sachbearbeiters.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0532-IV/6/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0044-IV/6/2007
Stammnummer
27190
Enthalten in Fassung
7 (geltend: 7)
Gültig
04.08.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF