Findok · Richtlinien
ZK-0612
5. Übermittlung der Anmeldung im Notfallverfahren
überholte Fassung (bis 03.08.2016)RichtlinieBMF-010313/0638-IV/6/2013gilt ab 27.11.2013
Inhaltsverzeichnis der ZK-0612
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 27.11.2013 bis 03.08.2016.
Wortlaut laut Findok
5. Übermittlung der Anmeldung im Notfallverfahren
Um die Organisation der Zollverwaltung nicht unnötig zu beanspruchen, sind die e-zoll-Anwender anzuhalten, Zollanmeldungen im Notfallverfahren nur für die unbedingt erforderlichen Abfertigungsfälle abzugeben.
Besteht für eine Abfertigung keine große Dringlichkeit, sollte in diesem Fall nach Möglichkeit zugewartet werden, bis das System wieder verfügbar ist.
5.1. Form der Anmeldung
Für die Anmeldungen sind grundsätzlich die dafür vorgesehenen amtlichen Vordrucke zu verwenden, wobei diese entweder aus dem System ausgedruckt oder in anderer Form erstellt werden können; soweit möglich, stehen die Vordrucke auch als Ausfüllformulare in der Formulardatenbank des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung (siehe nachstehende Links):
Summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldung
Vordruck Za 294 bzw. Za 294-1
http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Zoll/pdfs/9999/Za294.pdf
http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Zoll/pdfs/9999/Za294-1.pdf
Einfuhr
Einfuhranmeldung - Einheitspapier/AT, Vordruck Za58 bzw. Za58-1
Ausfuhr
Ausfuhranmeldung mit Sicherheitsdaten - Vordruck Za 295 bzw. Za 295-1
http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Zoll/pdfs/9999/Za295.pdf
http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Zoll/pdfs/9999/Za295-1.pdf
Ausfuhranmeldung ohne Sicherheitsdaten (zB Exporte in die Schweiz) - Einheitspapier/AT, Vordruck Za 58 bzw. Za 58-1
Versandverfahren
Versandbegleitdokument mit Sicherheitsdaten - Vordruck Za 296 bzw. Za 296-1
http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Zoll/pdfs/9999/Za296.pdf
http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Zoll/pdfs/9999/Za296-1.pdf
Einheitspapier für die Versandanmeldung ohne Sicherheitsdaten
In der Einfuhr kann anstelle des Einheitspapiers auch ein Ausdruck der Anmeldungsdaten in strukturierter Form verwendet werden, sofern daraus die einzelnen Feldnummerierungen und -bezeichnungen eindeutig hervorgehen (Muster - siehe Anlage 6).
Für Inhaber einer Bewilligung zum vereinfachten Anmeldeverfahren gemäß Art. 76 Abs. 1 Buchstabe b ZKin der Einfuhr genügt die Übermittlung eines Handel- oder Verwaltungspapiers (zB Handelsrechnung), auf dem zumindest nachstehende Vermerke eingetragen sein müssen, sofern diese nicht schon im Handel- oder Verwaltungspapier enthalten sind:
FRN (siehe Abschnitt 5.3.),
Ordnungsbegriff der Bewilligung (Bewilligungsnummer) nach Art. 76 Abs. 1 Buchstabe b ZK,
Vermerk: "Vereinfachtes Anmeldeverfahren gem. Art. 76 Abs. 1 Buchstabe b ZK",
Anmelder und zwingend dessen Zahlungsaufschub-Kontonummer bzw. bei Übernahme der Zollschuld durch den Empfänger die Bewilligung über den Zahlungsaufschub (Zahlungsaufschub-Kontonummer) des Empfängers
Versender, Empfänger,
Ursprungs- und Herkunftsland,
Anzahl und Bezeichnung der Packstücke,
Warenbeschreibung, Einreihung der Waren in den Österreichischen Gebrauchszolltarif (§ 45 ZollR-DG),
Warenmenge, Rohmasse und erforderlichenfalls die Eigenmasse,
Vorverbuchung (Daten des vorangegangenen Zollverfahrens - zB Nummer des Versandpapiers und Datum),
das beantragte Zollverfahren (zB Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder Codierung des entsprechenden Verfahrenscodes),
allfällige Bewilligungen und Bescheinigungen (zB nach dem Außenwirtschaftsrecht),
Präferenznachweise [zB WVB (Zl., Ausstellungsland)],
Unterschrift des Anmelders oder des in seinem Namen tätigen verantwortlichen Sachbearbeiters.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0638-IV/6/2013
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0044-IV/6/2007
- Stammnummer
- 27190
- Enthalten in Fassung
- 4, 5, 6 (geltend: 7)
- Gültig
- 27.11.2013 bis 03.08.2016
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF