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UFSL RV/0906-L/07Vordruck NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2007

…vom 29.3.2007, 2006/16/0098 Folgendes ausgeführt (wobei der Sachverhalt mit dem gegenständlichen, nämlich dass der Vordruck gemäß NeuFöG erst im Rechtmittelverfahren vorgelegt wurde, durchaus vergleichbar ist): Gemäß § 1 Z. 2 NeuFöG wird zur Förderung der Neugründung von Betrieben (nach § 5a NeuFöG auch…

UFSL RV/0466-L/06Vordruck NeuFö 3; rechtzeitige Vorlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2007

…Finanzamt am 20. Jänner 2006 wurde dem Finanzamt die Erklärung gemäß § 5 a iVm. § 4 NeuFög (Vordruck NeuFö 3) in Kopie übermittelt. Das Finanzamt setze mit den angefochtenen Bescheiden die GrESt gemäß § 7 Z. 1 mit 2 % vom Wert der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (§ 4…

UFSW RV/1340-W/07Versagung der Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG, weil auf dem Vordruck NeuFö 3 die nicht zu erhebende Grunderwerbsteuer nicht erklärt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2010

…den von ihm unterfertigten Originalvordruck NeuFö 3 der Erklärung über die Betriebsübertragung, versehen mit der Anschrift und firmenmäßigen Bezeichnung des Antragstellers und der Bestätigung der zuständigen Wirtschaftskammer, dem zuständigen Finanzamt rechtzeitig vorgelegt hat, er es jedoch verabsäumt hat, im Vordruck Angaben über die von ihm…

UFSW RV/0116-W/07Versagung der Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 5a Abs.2 Z 2 NeuFöG wegen verspäteter Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 in Original
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010

…91 b ff Gerichtsorganisationsgesetz entspricht, stellen die darin gespeicherten Urkunden, bis zum Nachweis des Gegenteils, Originalurkunden dar. Im vorliegenden Fall war daher mangels rechtzeitiger Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 im Original, die Gewährung der begehrten Grunderwerbsteuerbefreiung zu versagen. Dies deshalb, weil dadurch ein als materiell…

UFSW RV/0451-W/08Vorlage einer (Tele-)Kopie des amtlichen Vordrucks NeuFö 3 vor dem Entstehen und Nachreichung des Originals nach dem Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2009

…September 2007, übermittelte der Vertreter des Bw. FaxNr. eine Telekopie eines auf die Inanspruchnahme der Grunderwerbsteuerbefreiung gerichteten amtlichen Vordruckes NeuFö 3 an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG). Aus der Telekopie ist zu schließen, dass das zu Grunde liegende Original mit 24. September…

BFG RV/3100277/2014Der amtliche Vordruck für die Inanspruchnahme der Begünstigung nach NeuFöG ist rechtzeitig im Original vorzulegen, Kopie genügt nicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.08.2014

…besprochene Sach- und Rechtslage erst zwei Tage nach Unterfertigung des Kaufvertrages habe formell abgeschlossen werden können. Mit Vorhaltschreiben vom 6.5.2014 des Bundesfinanzgerichtes (BFG) wurde der Bf die geltende Rechtslage zur Frage der formellen Voraussetzungen bei Vorlage des Vordruckes Neufö 3 zur Kenntnis gebracht…

UFSW RV/0366-W/05Verlust des ordnungsgemäß ausgefüllten NeuFö 3 im Zuge der Gebührenanzeige wird behauptet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2007

…ist jedoch, ob das Original der Erklärung im Zuge der Anzeige des Vertrages verloren gegangen ist. Die Bw. hat der Berufung als Beweismittel eine Kopie des vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruck NeuFö3 beigelegt. Aus diesem ist ersichtlich, dass das vollständig ausgefüllte Formular am 2. April 2003…

UFSS RV/0417-S/05Die Steuerbefreiung nach dem NeuFöG ist an die rechtzeitige Vorlage des Formulars NeuFö 3 gebunden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2008

…vorliegen. Eine spätere Vorlage kann den Tatbestand daher nicht mehr erfüllen, weil dieser eben die rechtzeitige Vorlage verlangt." Rechtzeitige Vorlage bedeutet aber die Vorlage des Vertrages, der Abgabenerklärung und des amtlichen Vordruckes NeuFö 3 innerhalb der Abgabenerklärungsfrist des § 10 GrEStG. Daher kann eine amtswegige Ermittlungspflicht…

UFSI RV/0523-I/03Betriebsübertragung nach NeuFöG: Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten Formulares NeuFö 3 als materielle Voraussetzung für Befreiung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2004

…Abs. 1 NeuFöG vollständig ausgefüllte Erklärung (gegebenenfalls inklusive Bestätigung der Beratung) ist damit materielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung. Im Gegenstandsfalle hat nunmehr der Betriebsinhaber B der Bw zwar insofern der formellen Voraussetzung entsprochen, als er den amtlichen Vordruck NeuFö 3 im Vorhinein, dh…

UFSW RV/3277-W/07Vorlage einer Kopie des amtlichen Vordrucks NeuFö 3 im Zuge der Abgabenerklärung und Nachreichung des Originals im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2009

…Laufe des Berufungsverfahren zur Kenntnis gelangen, Bedacht zu nehmen sei. Die Vorlage des amtlichen Vordruckes, der die in § 4 Abs. 1 Z 1 bis 3 NeuFöG geforderten Erklärungen enthalte, stelle somit ein Ereignis mit Wirkung für die Vergangenheit dar, zumal sich diese als materiellrechtliche Voraussetzung…

BMF-010222/0018-VI/7/2013Information zu dem ab 01.01.2013 gültigen amtlichen Vordruck (NeuFö 2) im Zusammenhang mit dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0018-VI/7/201320.02.2013

…2012). Der amtliche Vordruck wurde daher neu aufgelegt und es ist für Neugründungen und Betriebsübertragungen ab 1.1.2013 grundsätzlich der amtliche Vordruck NeuFö 2 sowohl für die Erklärung einer Neugründung als auch für die Erklärung einer Betriebsübertragung zu verwenden (bis zum 31.12.2012…

UFSK RV/0334-K/11Erforderlicher Inhalt von NeuFö-Vordruck
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2011

…im Herbst 2010 vorgenommenen abgabenbehördlichen Außenprüfung stellte der Prüfer fest, dass der ihm vorgelegte und dann in Kopie zum Akt genommene Vordruck NeuFö 3 mit 16. Februar 2006 datiert war. Dieser Vordruck enthält zwar eine Bestätigung der örtlichen Wirtschaftskammer und ist seitens der Bw. unterfertigt…

UFSK RV/0332-K/11Falscher und nicht unterschriebener Vordruck NeuFö3 wurde bei Neugründung vorgelegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2011

…dem Vordruck, ist dieser mit einem Mangel behaftet (UFS, 26. Mai 2009, RV/0414-G/07). Selbst wenn das vorgelegte Formular unterzeichnet wäre, würde der Bw. damit nicht geholfen sein. Es darf nämlich nicht übersehen werden, dass es sich um den Vordruck NeuFö 3 handelt…

UFSK RV/0335-K/11Gesellschaftsteuerbefreiung bei Neugründung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2011

…dem Vordruck, ist dieser mit einem Mangel behaftet (UFS, 26. Mai 2009, RV/0414-G/07). Selbst wenn das vorgelegte Formular unterzeichnet wäre, würde der Bw. damit nicht geholfen sein. Es darf nämlich nicht übersehen werden, dass es sich um den Vordruck NeuFö 3 handelt…

UFSS RV/0618-S/06Kann die Grunderwerbsteuerbefreiung des § 5a Abs. 2 Z. 2 NeuFöG gewährt werden, wenn Vorlage des Formulars NeuFö 3 erst im Zuge des Berufungsverfahrens erfolgt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2008

… 295a BAO nicht der Korrektur von fehlenden formalen Tatbestandselementen. Demnach führte die nachträgliche Vorlage des vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruckes NeuFö 3 im Zuge des Berufungsverfahrens nicht zum Eintritt der Begünstigung nach dem NeuFöG. Die gegenständliche Berufung war daher im fortgesetzten Verfahren abzuweisen. Beide Entscheidungen sind…

UFSK RV/0336-K/11Neugründung einer GmbH - Voraussetzungen für GesSt-Befreiung nach NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2011

…auf. Dementsprechend enthalten die Vordrucke NeuFö 1 und NeuFö 3 jeweils im Kopf den Hinweis, dass die darunter folgende Erklärung unterschrieben den jeweils für die angestrebte Begünstigung in Betracht kommenden Behörden bzw. Parteienvertreter vorzulegen ist. Die Vorlage des Vordruckes Neufö 1 durch die Bw. erfolgte…

UFSI RV/0824-I/07NeuFö 3: nur vollständig ausgefülltes Formular im Original erfüllt materielle Voraussetzung für Befreiung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2008

…es sei weder aus dem Gesetz noch aus den bezughabenden Verordnungen, Erläuterungen sowie dem Vordruck NeuFö 3 abzuleiten, dass der Betriebsinhaber durch "aktives Ankreuzen" die Befreiung zu einer bestimmten Abgabe beantragen müsse und er vielmehr durch die Unterfertigung des Formulares hinsichtlich aller dort aufgeführten Abgaben…

UFSL RV/1029-L/06Übergabsvertrag, gemischte Schenkung, Vorlage des Vordruckes NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2009

…Schenkungssteuerbescheid die Steuer insofern nicht richtig ermittelt worden, als die Bestimmungen des § 8 Abs. 6 und 15a Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz nicht berücksichtigt wurden. Der Berufung angeschlossen war die Erklärung einer Betriebsübertragung (Vordruck NeuFö 3, im Original), unterfertigt am 18. April 2006. Das Finanzamt wies die…

UFSL RV/0057-L/07Vorlage des Vordruckes NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2008

…sei schließlich auch daran zu erkennen, dass sowohl der Einbringungsvertrag als auch der Abtretungsvertrag am 28.4.2005 unterfertigt wurden. Der Berufung angeschlossen war das Original des Vordruckes NeuFö 3, unterfertigt am 28.4.2005 vom Berufungswerber; unter Angaben zum Betrieb heißt es: XXX. Das…

UFSW RV/0653-W/08Vorlage des Vordrucks NeuFÖ 3 erfolgte verspätet, damit fehlt die materielle Voraussetzung für die Befreiung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012

…die Erklärung der Betriebsübertragung (NeuFÖ 3) dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien übermittelt. Eine Abgabenerklärung wurde mit diesem Telefax nicht vorgelegt. Auch eine spätere Meldung gilt auf alle Fälle als verspätet. Der für die Gewährung der Begünstigung erforderliche Vordruck wurde nicht innerhalb der Frist…