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22 Treffer1806 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 992–99415.4.5.21 Lehrbeauftragte
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

15.4.5.21 Lehrbeauftragte Rz 992: § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 kommt nur dann zum Tragen, wenn nicht bereits ein Dienstverhältnis nach den allgemeinen Kriterien gemäß § 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 vorliegt. Es ist daher vorrangig zu prüfen…

GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…den Meldezetteln angebracht werden | Z 21 | Kursbesuchsbestätigungen, die von juristischen Personen iSd § 4 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln ausgestellt werden | Z 22 | Zeugnisse, die von gemäß § 40a KFG 1967 eingerichteten Zulassungsstellen (das sind ermächtigte…

UFSL RV/1335-L/02Lohnsteuerpflicht betreffend nebenberuflich tätige Lehrbeauftragte an Fachhochschulen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2003

…zu Blockveranstaltungen zusammengefasst würden, als Bezüge aus einem Dienstverhältnis und somit als nichtselbständige Einkünfte anzusehen. Von dieser Dienstverhältnisfiktion seien wiederum Vortragende, Lehrende und Unterrichtende an Erwachsenenbildungseinrichtungen im Sinne des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973, ausgenommen…

UFSG RV/0680-G/05Gemeinnützigkeit eines Vereins, der eine private Bildungseinrichtung unterhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007Teil 2/2

…betreibt, kann keineswegs einer schulähnlichen Einrichtung im Sinne der oben referierten Gesetzesbestimmung erblickt werden, weil diese Verordnung ausschließlich beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen für Lehrende an Erwachsenenbildungseinrichtungen betrifft. Gegenstand der Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln (BGBl. Nr. 171/1973) sind Einrichtungen und Tätigkeiten, die…

BFG RV/7102214/2021Dienstgeberbeitragspflicht in Bezug auf von § 49 Abs. 7 ASVG erfasste Vortragende an Erwachsenenbildungseinrichtungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.01.2026

…Sachverhalt Der Bf. ist ein im Bereich der Erwachsenenbildung iSd § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln tätiger Verein und gehört einer in der Kundmachung BGBl. II 228/2001 genannten Einrichtung an. Der Bf. wendet sich mit…

UFSW RV/1377-W/05Die Einkünfte aus einem Lehrauftrag stellen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar. Die Fahrtkosten sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2005

…Auslagenersätze und Ruhe - (Versorgungs - )Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die an Einrichtungen tätig sind, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBL. Nr. 171/1973, betreiben, ausgenommen Abs. 1 lit…

UFSG RV/0228-G/04Lohnsteuerpflicht für nebenberuflich tätige Lehrbeauftragte an Fachhochschulen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2005

…nötig. Der Status einer Erwachsenenbildungseinrichtung könne nicht erkannt werden. Die Berufungswerberin vertritt den Standpunkt, dass sie als Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen eine Erwachsenenbildungseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973…

UFSG RV/0621-G/05Umsätze von Privatlehrern - Leistungsempfänger ist keine Schule bzw. Bildungseinrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2011

…betreibt, kann keineswegs einer schulähnlichen Einrichtung im Sinne der oben referierten Gesetzesbestimmung erblickt werden, weil diese Verordnung ausschließlich beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen für Lehrende an Erwachsenenbildungseinrichtungen betrifft. Gegenstand der Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln (BGBl. Nr. 171/1973) sind Einrichtungen und Tätigkeiten, die…

UStR 2000 Rz 874–8806.1.11. Schulen, Privatlehrer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Z 7 UStBLV) sind, Einrichtungen iSd Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens, BGBl. Nr. 171/1973 iVm der Kundmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemäß § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln…

BFG RV/5100801/2020Umsätze von privaten Anbietern einer allgemeinbildenden Bildungsleistung für Kinder und Jugendliche sind nach Unionsrecht (Art. 132 Abs. 1 lit. i MwStSystRL) steuerfrei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.08.2021Teil 1/2

…269/2012; 8) Einrichtungen iSd BG über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens, BGBl 171/1973 iVm der Kundmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemäß § 7 Abs. 1 des BG über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl 228…

BFG RV/7104210/2019BgA (Betrieb gewerblicher Art) von KöR (Körperschaft öffentlichen Rechts): Umsatzsteuerliche Reihenleistung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2021Teil 1/3

…sein. Weiter dürfte sich die Gemeinnützigkeit auch aus dem Bundesgesetz vom 21. März 1973 über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens ableiten lassen. Tz 4: Bedürfnisanstalten Nach den Prüfungsfeststellungen betreibe die Beschwerdeführerin Bedürfnisanstalten, die teilweise entgeltlich und teilweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt würden. Die…

BFG RV/7103059/2017BgA (Betrieb gewerblicher Art) von KöR (Körperschaft öffentlichen Rechts): Umsatzsteuerliche Reihenleistung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss31.08.2021Teil 1/3

…sein. Weiter dürfte sich die Gemeinnützigkeit auch aus dem Bundesgesetz vom 21. März 1973 über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens ableiten lassen. Tz 9: Bedürfnisanstalten Nach den Prüfungsfeststellungen betreibe die Beschwerdeführerin Bedürfnisanstalten, die teilweise entgeltlich und teilweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt würden. Die…

BFG RV/7103860/2015Vortragende - pauschalierte Aufwandsentschädigung - freie Dienstnehmer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.11.2020Teil 1/2

…der Einnahmen bildet: 1. im Sport- und Kulturbereich Beschäftigte; 2. Lehrende an Einrichtungen, die a) vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973, betreiben; … . Nach § 1 Z 3…

BFG RV/2100692/2013Privatnutzung Kraftfahrzeug und Vortragstätigkeit mit Lehrplanbindung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.10.2017Teil 1/2

… 49 Abs. 7 ASVG definiert diese wie folgt: „Lehrende an Einrichtungen, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973, betreiben.“ Für „Lehrende in der Erwachsenenbildung“ gilt die Aufwandsentschädigungsverordnung…

UFSL RV/0435-L/08Umsatzsteuerpflicht bei Vortragstätigkeit im Rahmen eines freien Dienstvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011

…Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die an Einrichtungen tätig sind, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973, betreiben, ausgenommen Abs. 1…

UFSL RV/0704-L/08Vergütung der Konzernmutter an den Geschäftsführer der Konzerntochter als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2010

…Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die an Einrichtungen tätig sind, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973, betreiben, ausgenommen Abs. 1…

UFSW RV/2868-W/07Einkünfte aus einem Lehrauftrag stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind nicht abzugsfähig, da der Mittelpunkt der Lehrtätigkeit nach der Verkehrsauffassung jener Ort ist, an dem die Vermittlung von Wissen erfolgt. Fahrtaufwendungen in Höhe des Pendlerpauschales können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Fahrten überwiegend im Lohnzahlungszeitraum angefallen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.05.2009

…fallen Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe - (Versorgungs - )Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die an Einrichtungen tätig sind, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBL. Nr. 172/1973, betreiben, ausgenommen Abs…

UFSW RV/0940-W/07Einkünfte aus einem Lehrauftrag stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind nicht abzugsfähig, da der Mittelpunkt der Lehrtätigkeit nach der Verkehrsauffassung jener Ort ist, an dem die Vermittlung von Wissen erfolgt. Fahrtaufwendungen in Höhe des Pendlerpauschales können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Fahrten überwiegend im Lohnzahlungszeitraum angefallen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.05.2009

…fallen Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe - (Versorgungs - )Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die an Einrichtungen tätig sind, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBL. Nr. 172/1973, betreiben, ausgenommen Abs…

UFSW RV/2720-W/07Einkünfte, bezogen vom Berufsförderungsinstitut
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2008

…Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die an Einrichtungen tätig sind, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973, betreiben, ausgenommen Abs. 1 Z 1 lit…

UFSI RV/0096-I/05Einkünfte aus einem Lehrauftrag stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2006

…Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die an Einrichtungen tätig sind, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973, betreiben, ausgenommen Abs. 1…