…UFS vom 29. März 2007, GZ RV/0202-F/07 wird verwiesen - und mehr als drei Monate seit der Verwirkung der zweiten Säumniszuschläge vergangen sind, wurden der Berufungsführerin zu Recht dritte Säumniszuschläge vorgeschrieben. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am 12. April 2007
…4 lit. b BAO iVm. § 230 Abs. 3 BAO nur zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterungen die Verwirkung von Säumniszuschlägen verhindern könnten. Zeitgerecht im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO sei ein solches Ansuchen dann, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung…
…da die Vorgangsweise der Bw. bei ihrer Selbstbemessung mit der Finanzverwaltung abgesprochen worden sei, unbeachtlich ist, da ein Verschulden für die Verwirkung des Säumniszuschlages nicht vorausgesetzt ist. Wenn die Bw. weiters meint, die Nachforderungen seien zum Zeitpunkt der Fälligkeiten nicht bekannt gewesen, so übersieht sie…
…§ 217 Abs. 4 lit. b iVm 230 Abs. 3 BAO verhindern zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterungen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht (iSd § 230 Abs. 3 BAO) ist ein solches Ansuchen, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (zB spätestens…
… 217 Abs. 4 lit. b BAO iVm § 230 Abs. 3 BAO verhindern zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterungen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht ist ein solches Ansuchen im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden…
…Ermessensspielraum. Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist um nur einen Tag führt zwingend zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs. Die Verwirkung des Vergütungsanspruchs ist eine objektive Folge der verspäteten Antragstellung und sind die Gründe, die dazu geführt haben unmaßgeblich. Dies…
…haben, ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094). Insbesondere setzt die Verwirkung des Säumniszuschlages auch kein Verschulden der Partei voraus (VwGH 10.11.1995, 92/17/0286). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 25. März 2003
…auf andere Umstände, wie etwa die Beendigung bzw. Einschränkung des Unterhalts wegen Wiederverehelichung, Verwirkung oder Eintritt der Anwendungsvoraussetzungen der clausula rebus sic stantibus, ab. Im gegenständlichen Fall sei keine allgemein gehaltene Umstandsklausel in den Notariatsakt aufgenommen und es sei nicht festgelegt worden, dass der Unterhaltsanspruch…
…Dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Berechnung der Stundungszinsen (siehe Ausführungen zu § 212 Abs. 2 BAO) sowie für die Verwirkung des Säumniszuschlages (siehe Ausführungen zu § 217 BAO). 3.13.1.1. Ein Terminverlust wird insbesondere in folgenden Fällen (zunächst) nicht wahrgenommen: Rz 282: Dem Finanzamt…
…verspätet erfolgte Antragstellung auf Überrechnung durch die S-AG zuzurechnen. Einem auf Vorliegen einer lediglich irrtümlich verspäteten Einbringung gerichteten Parteienvorbringen wäre jedoch kein Erfolg beschieden, da die Verwirkung des Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraussetzt (VwGH 10.11.1995, 92/17/0286) und die Gründe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Krems an der Donau betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht…
…eingebrachte Stundungsansuchen gemäß § 230 Abs. 3 BAO einbringungshemmend und verhinderte damit gemäß § 217 Abs. 4 lit. b BAO (vorerst) die Verwirkung von Säumniszuschlägen für die vorgeschriebenen Gebühren und die Gesellschaftsteuer. Die einbringungshemmende (§ 230 Abs. 3 BAO) sowie säumniszuschlagsverhindernde Wirkung (§ 217 Abs. 4 lit. b BAO)…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch WTH., Graz, vom 12. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 7. Oktober 2004 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für 2002 und Wiedereinsetzung gemäß § 308 BAO entschieden: Die Berufungen werden als…
…323 Abs. 8 erster Satz BAO). Da hierunter jene Abgaben zu verstehen sind, deren Nichtentrichtung zur Verwirkung des Säumniszuschlages führt, ist nicht der Zeitpunkt der Verwirkung des Säumniszuschlages, sondern der Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruchs für die Stammabgabe maßgebend (vgl. Ritz, SWK 2001, S 346…
…des dritten Säumniszuschlages Glücksspielabgabe 2/2013 (24. RV/7103036/2013) Der dritte Säumniszuschlag ist verwirkt, soweit eine Abgabe nicht spätestens drei Monate nach Verwirkung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet wird. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der bescheidmäßigen Festsetzung des zweiten Säumniszuschlages ( Ritz, Säumniszuschläge gemäß § 217 BAO…
…1994, 94/14/0094). Insbesondere setzt die Verwirkung des Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraus (VwGH 10.11.1995, 92/17/0286). Im Übrigen wird auf die sehr ausführliche und zutreffende Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes verwiesen. Die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgte somit - ungeachtet eventueller Abänderungen gemäß …
…bezahlt worden sei, werde um Stornierung des Säumniszuschlages ersucht. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 9. Dezember 2008 unter Zitierung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Verwirkung eines Säumniszuschlages abgewiesen. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 23. Dezember 2008. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 217…
…bezahlt worden sei, werde um Stornierung des Säumniszuschlages ersucht. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Dezember 2008 unter Zitierung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Verwirkung eines Säumniszuschlages abgewiesen. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 23. Dezember 2008. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 217…
…fristgerecht entrichtet, so könnte ein Säumniszuschlag nur vermieden werden, wenn vor Ablauf der vorgenannten Frist ein neuer diese Abgabe umfassender Zahlungserleichterungsbescheid zugestellt wird. Rz 330: Die für die Verwirkung des zweiten bzw. dritten Säumniszuschlages maßgeblichen Dreimonatsfristen beginnen mit Ablauf der Nachfrist neu zu laufen (§ 217…
…ist. Der zweite Säumniszuschlag beträgt 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Während der erste Säumniszuschlag an die Fälligkeit anknüpft, ist für die Verwirkung des zweiten Säumniszuschlages der Ablauf einer nach Maßgabe des § 217 Abs. 4 BAO unterbrechbaren Dreimonatsfrist ab dem Zeitpunkt der Vollstreckbarkeit (…