…des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 27.3.1996, 92/13/0291) eine mangelnde Ermittlungstätigkeit der Abgabenbehörde nicht als Verletzung von Verfahrensvorschriften vorgeworfen werden. Das Abgehen von einer - als unrichtig erkannten - Verwaltungsübung führt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.4.1994, 91/14/0129) ebensowenig zu…
…unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben keine Rechte ableiten; die Abgabenbehörde ist nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, von einer gesetzwidrigen Verwaltungsübung, einer gesetzlich nicht gedeckten Rechtsauffassung oder einer unrichtigen Tatsachenwürdigung abzugehen, sobald sie ihr Fehlverhalten erkannt hat (vgl. VwGH vom 14.4.1986…
…verneint wurde, so beinhaltete der Ausspruch des Nichtvorliegens einer sachlichen Unbilligkeit bezüglich des vorgebrachten Sachverhaltes zweifelsohne auch die Verneinung der - im rechtskräftigen Verfahren nicht behaupteten - sachlichen Unbilligkeit hinsichtlich dieses Sachverhaltes ohne Rücksichtnahme auf die - behauptete - konträre Verwaltungsübung. Da somit im neuerlichen Nachsichtsansuchen vom 23. Juni…
…Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen ist ausschlaggebend, ob im Zeitpunkt des wiederaufzunehmenden (abgeschlossenen) Verfahrens - bei Kenntnis der Tatsachen - eine anders lautende Entscheidung erfolgt wäre, wobei auf die damalige Rechtslage - nicht jedoch auf die damalige Verwaltungsübung oder Rechtsmeinung (Rechtskenntnis) des Organwalters - abzustellen ist (Wiedermann, Wiederaufnahme und Betriebsprüfung, 123…
…dem Finanzamt und dem Abgabepflichtigen begründende verbindliche Zusage oder Auskunft für den Einzelfall1. Das Abgehen von einer - als unrichtig erkannten - Verwaltungsübung führt nicht zu einer unbilligen HärteRechtsauslegungen des Verfassungsgerichtshofes oder des Einzelfalles. Die Einhebung der Abgabe ergibt sich lediglich als Auswirkung der allgemeinen Rechtslage,Verwaltungsgerichtshofes…
…zwischen den Fahrzeiten im öffentlichen Verkehr und im Individualverkehr voraus. Der Verwaltungsgerichtshof führt in diesem Erkenntnis weiters klarstellend aus, dass die Spruchpraxis der Verwaltungsübung, die ab Erreichen einer gewissen Fahrzeitdauer eine absolute Unzumutbarkeit der Benützung von Massenbeförderungsmitteln unabhängig von einem Vergleich mit dem Individualverkehr vornimmt…
…Juli 2005), vertritt das Finanzamt nun in Übereinstimmung mit der geänderten Verwaltungsübung die Ansicht, dass die Wirtschaftsgüter mehr als die Hälfte ihrer Nutzungsdauer oder zumindest vier (volle) Wirtschaftsjahre dem Betriebsvermögen angehören müssen (EStR 2000 Rz 8217a). 3 Rechtliche Würdigung Der entscheidende Senat kommt zu folgender…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Finanzstrafsache gegen Besch. (Beschuldigter) vertreten durch PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Julius-Raab- Platz 4 wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 , 3 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Amtsbeauftragten…
…auf die Rechtsbeständigkeit einer allenfalls auch unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit. Die Behörde ist vielmehr verpflichtet, von einer als gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen. Der Grundsatz von Treu und Glauben zeitigt nur insoweit Auswirkungen, als das Gesetz der Vollziehung einen Vollzugsspielraum einräumt (VwGH 16.11…
…Einkommensteuer - Kommentar, Tz. 6 zu § 17 EStG), Verwaltungsübung (LStR Rz 406) und Entscheidungspraxis (UFS ua. 20.7.2004, RV/0173-L/03) Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Karl Födermayr und Karl Weixelbaumer als weitere Mitglieder des Senates…
…das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit. Die Behörde ist vielmehr verpflichtet, von einer als gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen (VwGH 15.9.2011, 2011/15/0126). Da nach dem Gesagten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf gem. Art…
…B-VG), schützt der Grundsatz von Treu und Glauben nicht allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit. Die Behörde ist nämlich verpflichtet, von einer als gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen (siehe dazu Ritz, BAO, Tz.9 zu § 114…
…Glauben beruft, ist ihr entgegenzuhalten, dass dieser Grundsatz die Behörde nicht hindert, von einer als unrichtig erkannten Rechtsauffassung abzugehen. Aus einer mit den Rechtsvorschriften nicht in Einklang stehenden Verwaltungsübung kann ein Recht auf Beibehaltung dieser Übung nicht abgeleitet werden (vgl. VwGH 9. 8. 2001, 98…
…weil der Bw. sich bereits im Jahr 2003 in Lebensgemeinschaft mit einem Kind befunden hat. Zieht man den für einen verheirateten bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Steuerpflichtigen (nach der Verwaltungsübung) zu berücksichtigenden Zeitraum von zwei Jahren als Richtschnur heran, so ergibt sich daraus, dass im…
…des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit geschützt, da die Behörden verpflichtet sind, von einer als gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen (VwGH 3.11.2005, 2003/15/0136). Darüber hinaus kommt dem Vertrauensschutz ausschließlich bei konkreten Rechtsauskünften des zuständigen Finanzamtes Bedeutung…
…auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit geschützt wird. Die Behörde ist nämlich verpflichtet, von einer gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Legalitätsprinzip stärker als jeder andere Grundsatz, insbesondere jener von Treu und Glauben. Beilage: 1…
…Rechtsbeständigkeit einer allenfalls auch unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit. Die Behörde ist vielmehr verpflichtet, von einer als gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zeitigt der Grundsatz von Treu und Glauben nur insoweit Auswirkungen, als das Gesetz der Vollziehung einen Vollzugsspielraum einräumt …
Nach der bisherigen ständigen Verwaltungsübung wird Steuerbefreiungsbestimmungen in internationalen Verträgen die Wirkung von Steuerbefreiungen nach § 3 EStG insoweit zugemessen, als ein Ansatz der steuerbefreiten Einkünfte für Zwecke des Progressionsvorbehaltes nur bei ausdrücklichem "Progressionsvorbehalt" in dem internationalen Vertrag vorgenommen wird. Da ein solcher Vorbehalt im fünften…
…auch formell rechtskräftig. Das verhindert einen Wechsel von der Regelbesteuerung (vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) zur Gaststättenpauschalierung. Das deckt sich sowohl mit allen Kommentarstellen wie auch der Verwaltungsübung, weshalb diese letztgültigen Beschwerdevorentscheidungen nicht rechtswidrig sind und auch nicht rückwirkend rechtswidrig werden. Nur dann, wenn die Bescheide…