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UZK-DAArtikel 20a Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Zollwertauskünfte
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Artikel 20a Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Zollwertauskünfte (Artikel 35 des Zollkodex) (1) Eine vZWA-Entscheidung verliert in den folgenden Fällen vor Ablauf der Frist gemäß Artikel 18a Absatz 3 ihre Gültigkeit: a)Es wird ein verbindlicher Rechtsakt der Union angenommen, mit dem eine vZWA…

UZKArtikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (1) Der Inhaber der Entscheidung kommt den Verpflichtungen nach, die sich aus dieser Entscheidung ergeben. (2) Der Inhaber der Entscheidung unterrichtet die Zollbehörden unverzüglich über alle nach dem Erlass der Entscheidung eintretenden Ereignisse, die Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung…

UZKArtikel 34 Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

Artikel 34 Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte (1) Eine vZTA-Entscheidung verliert vor Ablauf der Frist gemäß Artikel 33 Absatz 3 ihre Gültigkeit, wenn sie aufgrund eines der folgenden Umstände nicht mehr rechtmäßig sind: a)der Annahme einer Änderung der Nomenklaturen gemäß Artikel 56…

UP-6500Anhang 8 Behandlung von Verwaltungsfehlern (Interimsabkommen MERCOSUR ANHANG 3-E)
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

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ZK-04206. Konkrete Fälle der Erhebung der Verwaltungsabgabe gemäß § 30 Abs. 1 ZollR-DV 2004
geltende FassungRichtlinien17.09.2025

…festgestellt, dass diese bereits vor Überlassung ausgeliefert wurden bzw. sich nicht mehr am zugelassenen Warenort befinden; Anwendung der Verwaltungsabgabe auch bei Vorliegen eines Bagatellfalls gemäß § 14 ZollR-DV 2004 - dh. Ausnahme vom Grundsatz des Abschnitts 5 (Anwendungsfälle) | Ermittlungsverfahren hinsichtlich Entstehen und Höhe der Zollschuld…

UZK-IAArtikel 54 Elektronisches System für die Verwaltung von Zollkontingenten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zollkontingenten und Rückgaben von Zuteilungsmengen sowie den Zustand von Zollkontingenten und die Speicherung dieser Informationen; b)die Verwaltung der Anträge auf Inanspruchnahme von Zollkontingenten und der Rückgaben von Zuteilungsmengen durch die Kommission; c)den Austausch von Informationen zwischen den Zollbehörden und der Kommission über die…

UZK-DAUnterabschnitt 3 Regeln für die Kumulierung und die Verwaltung von Lagerbeständen an Vormaterialien im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

Unterabschnitt 3 Regeln für die Kumulierung und die Verwaltung von Lagerbeständen an Vormaterialien im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union Artikel 53 Bilaterale Kumulierung (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Im Rahmen der bilateralen Kumulierung können Erzeugnisse mit Ursprung in der Union als Vormaterialien mit…

UZK-IAArtikel 50 Zuständigkeiten der Zollbehörden der Mitgliedstaaten für die einheitliche Verwaltung von Zollkontingenten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 50 Zuständigkeiten der Zollbehörden der Mitgliedstaaten für die einheitliche Verwaltung von Zollkontingenten (Artikel 56 Absatz 4 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden prüfen, ob ein Antrag auf Inanspruchnahme eines Zollkontingents, den ein Anmelder in einer Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr gestellt hat, nach…

ZK-02203.3.10. Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (Art. 23 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

3.3.10. Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (Art. 23 UZK) 3.3.10.1. Einhaltung der Verpflichtungen, Voraussetzungen und Bedingungen einer Entscheidung Der Inhaber der Entscheidung (dh der Antragsteller, dem gegenüber die Entscheidung ergangen ist), hat die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. Er…

VS-10003.3.3. Elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD)
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.3.3. Elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD) 3.3.3.1. Verwendung des e-VD Das e-VD ist das vorgesehene Begleitdokument in elektronischer Form für Beförderungen unter Steueraussetzung. Das e-VD hat den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und ist die materiell-rechtliche Voraussetzung für…

ZK-203011.3. Waren für Verwaltungs- und technisches Personal ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich (322)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…der Übertragungssperrfrist. 11.3.2. Personenkreis Die Befreiung kann von in Österreich akkreditierten Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen Personals ausländischer Vertretungsbehörden sowie von im gemeinsamen Haushalt lebenden (= haushaltsangehörigen) Familienmitgliedern geltend gemacht werden. Haushaltsangehörige Familienmitglieder sind alle Personen, die mit dem Hauptberechtigten verwandt oder verschwägert…

VB-03307.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…338/97 einführt, ausführt, wiederausführt oder durchführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet (siehe insbesondere Abschnitt 7.1.1. Abs. 1 und 6) oder…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

…und AH-4120); StahlwarenEisen- und nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise für StahlwarenStahlerzeugnisse (siehe AH-4200 und AH-5120). 4.3. Zuständige Strafbehörden Gemäß § 85 AußWG 2011 sind für Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen die Finanzstrafbehörden zuständig. 4.4. Vereinfachte Strafverfügung Gemäß § 86 AußWG 2011 kann, wenn jemand durch dieselbe…

AH-11305. Verwaltungsstrafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

5. Verwaltungsstrafbestimmungen 5.1. Rechtsgrundlagen § 87 AußWG 2011 Verwaltungsstrafbestimmungen; § 88 AußWG 2011 Verfall und Entsorgung von Chemikalien bei Verwaltungsübertretungen.; § 26 SKG 2013 Verwaltungsstrafbestimmungen. 5.2. Güter Siehe Abschnitt 3.2. 5.3. Zuständige Strafbehörden Zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig…

UP-65009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Überprüfung der Ursprungseigenschaft (1) Prüfungen der EzU erfolgen stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden oder zuständigen Regierungsbehörden der Einfuhrvertragspartei begründete Zweifel an der Echtheit der Erklärungen, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen…

UP-52019. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Überprüfung der Ursprungseigenschaft (1) Für die Zwecke der Prüfung, ob ein in eine Vertragspartei eingeführtes Erzeugnis ein Ursprungserzeugnis der anderen Vertragspartei ist oder ob die Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllt sind, darf die Zollbehörde der Einfuhrvertragspartei eine Prüfung…

UP-44049. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien05.10.2025

9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Überprüfung der Ursprungseigenschaft (1) Für die Zwecke der Prüfung, ob ein in eine Vertragspartei eingeführtes Erzeugnis ein Ursprungserzeugnis der anderen Vertragspartei ist oder ob die Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllt sind, darf die Zollbehörde der Einfuhrvertragspartei eine Prüfung…

UP-58009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien01.10.2020

…der Regierung des betreffenden Landes. Die für die Kontrolle und Überprüfung zuständigen Stellen sind Teil der Behörden des betreffenden Landes. 9.1.3. Gegenseitige Amtshilfe (weitere Methoden der Verwaltungszusammenarbeit) (1) Um die ordnungsgemäße Anwendung dieses Protokolls zu gewährleisten, leisten die EU, Kamerun und die ÜLG…

UP-57009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien17.08.2023

…der Regierung des betreffenden Landes. Die für die Kontrolle und Überprüfung zuständigen Stellen sind Teil der Behörden des betreffenden Landes. 9.1.3. Gegenseitige Amtshilfe (weitere Methoden der Verwaltungszusammenarbeit) (1) Um die ordnungsgemäße Anwendung dieses Protokolls zu gewährleisten, leisten die EU, die Ghana und die…

UP-73009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe (1) Die Behörden der Vertragsparteien teilen einander über die Europäische Kommission die Musterabdrücke der Stempel, die ihre zuständigen Behörden bei der Ausstellung der Ursprungszeugnisse verwenden, und teilen einander die Anschriften der Zollbehörden mit, die für…