…§ 116 Tz 5; Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht6, 164). Die Rechtsordnung misst damit der Beweiskraft von Beweismitteln, die zu einer strafgerichtlichen Verurteilung führen, besondere Bedeutung bei, weil anders als im Abgabenverfahren, wo die größte Wahrscheinlichkeit genügt, hier die volle Überzeugung der Strafbehörde gegeben sein muss. Es ist…
…rechtskräftige Verurteilung im finanzbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus (siehe dazu VwGH 14.12.1994, 93/16/0011). Der Haftungstatbestand ist durch jede Art der Beteiligung erfüllt, ohne dass es darauf ankommt, welche Bedeutung dem Tatbeitrag für die Verwirklichung der Tat beizumessen ist. Die rechtskräftige Verurteilung…
…verkürzt wurden. Die Haftung gemäß § 11 BAO setzt eine rechtskräftige Verurteilung im finanzbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus. Die Haftungsinanspruchnahme darf keinen höheren Verkürzungsbetrag umfassen als der im Spruch des Strafurteils festgestellte. Im gegenständlichen Fall wurde die Bw. mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Linz als…
…Beteiligung erfüllt, ohne dass es darauf ankommt, welche Bedeutung dem Tatbeitrag für die Verwirklichung der Tat beizumessen ist (VwGH 16.12.1999, 97/16/0006). Die Haftung des § 11 setzt eine rechtskräftige Verurteilung des Haftungspflichtigen voraus. Diese Verurteilung ist Tatbestandsmerkmal der Haftungsbestimmung. (Ritz, BAO, § 11…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid vom 16. Oktober 2014 nahm die Abgabenbehörde den Beschwerdeführer (Bf) als Haftungspflichtigen gemäß § 11 BAO für die folgenden um die Verteilungsquote von 2,070253 % vermindeten aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Firma R-GmbH, Firmenbuchnummer Nr1, Adr1…
…38 Abs. 1 FinStrG wegen des Verdachts der mangelnden Offenlegung von gewerblichen Einkünften als Reinigungskraft eingeleitet. Bei der Anwendung des § 207 BAO ist eine Abgabe als hinterzogen zu behandeln, wenn eine Verurteilung wegen ihrer Hinterziehung vorliegt (vgl. VwGH 25.3.1999, 97/15/0056; VwGH…
Die bekämpften Bescheide betreffend die Jahre 2007 bis 2011 wurden ohnehin noch vor Ablauf der normalen fünfjährigen Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 BAO (für 2007 Ende 2012, Folgejahre entsprechend später) wirksam. Einkommensteuer für die Jahre 2003 bis 2006 Bei Anwendung der wegen Hinterziehung (von fünf…
…verkürzt wurden, haften. Die Haftung gemäß § 11 BAO setze eine rechtskräftige Verurteilung im finanzbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus (VwGH 14.12.1994, 93/16/0011). Die Haftungsinanspruchnahme dürfe keinen höheren Verkürzungsbetrag umfassen als der im Spruch des Strafurteiles festgestellte (VwGH 18.8.1994, 94/16…
…dass im Strafverfahren eine gründliche Aufarbeitung dieses Problemkreises zur Klärung der persönlichen Verantwortung des Bw. unterblieben sei. Es werde eingewendet, dass eine Bindungswirkung hinsichtlich der rechtskräftigen Verurteilung beim Landesgericht XY nicht gegeben sei. Es werde auch zu diesem Themenkreis auf das Gutachten des E. verwiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Dr. NN., über die Beschwerde vom 08.06.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Wien vom 10.05.2016, Zl. zzz, betreffend Eingangsabgaben zu Recht erkannt…
…auf dem Armaturenbrett mittig und in verkehrter Richtung gelegen vorgefunden wurde und dass der Bf. den Originalparkschein nicht aufbewahrte, vermögen daran nichts zu ändern. Mangels Vorliegens der für eine verwaltungsstrafrechtliche Verurteilung erforderlichen Gewissheit, dass der Bf. die ihm im Straferkenntnis angelastete Verwaltungsübertretung tatsächlich begangen hat…
…Die geständige Verantwortung des EH, die O habe nur Scheinrechnungen gelegt, sowie die Verurteilung der an die O „zuliefernden“ K sprechen eindeutig dafür, dass die Erwerbe der Bf von der O bloß fingiert waren. Das Argument der Beschwerde, die Deckung der Rechnungswerke von O und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, geboren 1950, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Dr. Wolfgang Lang, Alter Markt 1 Tür II, 5020 Salzburg, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
Im E-Mail vom 5. Dezember 2008 schrieb der Erstbeschuldigte an den Zweitbeschuldigten: "(...) Du musst auch meine Situation verstehen. Ich muss den Kopf unter der Wolkendecke tragen, schaue ich darüber, gibt's eine auf die Birne (Finanzamt). Ich muss mich diskret verhalten. Es wäre vielmehr…
Ausgehend von diesen Strafzumessungsgründen (§ 23 Abs 2 erster Satz FinStrG) und auf Grundlage der Schuld der Beschuldigten (§ 23 Abs 1 FinStrG) wäre ohne Berücksichtigung des besonderen Milderungsgrundes der unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer einerseits beim Erstbeschuldigten die Verhängung einer Geldstrafe von EUR 29.000,00 (dies entspricht…
§ 17 Abs. 3 TabStG: Wer Tabakwaren nach Abs. 1 oder nach Abs. 2 erster Satz beziehen, in Gewahrsame halten oder verwenden will, hat dies dem Zollamt Österreich vorher anzuzeigen und für die Steuer Sicherheit zu leisten. § 27 Abs. 5 TabStG: Der Steuerschuldner hat für die…
…ist, ausgeführt: "Wenn der Gesetzgeber diese Möglichkeit nur dort vorgesehen hat, wo zufolge des Gewichtes der Straftat die Zuständigkeit der Gerichte eingreift und mit der Verurteilung ein schwerer Tadel und einschneidende Folgen verbunden sind, so hat er damit nicht unsachlich gehandelt (VfGH 5.3.1984…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Senatsvorsitzende***R1***, den Richter***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***R3*** und ***R4*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zauner & Mühlböck Rechtsanwälte KG, Graben 21, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 29. Februar 2016 gegen…
…somit ein Verschulden des Vertreters, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen, sowie die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit. Eine rechtskräftige finanzstrafrechtliche Verurteilung wäre bei Inanspruchnahme nach § 11 BAO erforderlich, Einwendungen gegen die Abgabenhöhe können nur im betreffenden Abgabenverfahren geltend gemacht werden. Mit Beschluss des LG Klagenfurt vom…
…sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. Die Haftung gemäß § 11 BAO setzt eine rechtskräftige Verurteilung im finanzbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus. Nach der Aktenlage (Vorstrafenabfrage, Strafakt der Finanzstrafbehörde erster Instanz) ist der Bw. als Verantwortlicher bzw. Machthaber…