…Z. 1 lit. a UmgrStG zitiert und geschlossen, dass Verluste der übertragenden Körperschaft dann auf den Rechtsnachfolger übergehen, wenn das übertragene Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden und den übertragenen Betrieben zuzurechnen ist. Diese Voraussetzung sei nach Meinung der Bw. gegeben, da laut § 4 Z. 1…
…ehemaligen T.GmbH eingestellt worden sei und somit beide Teilbetriebe, die die Verluste verursacht haben, am Verschmelzungsstichtag nicht mehr vorhanden gewesen seien. Die Umsätze ab Mai 1998 müssten als Beginn eines anderen Betriebes gesehen werden. Die Verluste seien iHv insgesamt ATS 14.528.659,00…
…3 Abs. 2 Z1 UmgrStG grundsätzlich für die übernehmende Gesellschaft Buchgewinne und Buchverluste steuerneutral seien. Nur unter bestimmten Voraussetzungen könne ein Firmenwert ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr angesetzt und eine Abschreibung vorgenommen werden. Die Bw. habe kein Gutachten über den Firmenwert vorgelegt. Das Vorhandensein…
…vernichtet worden ist. Entgegen der nicht schlüssig nachvollziehbaren, teilweisen Anerkennung des Firmenwertes zum Verschmelzungsstichtag seitens der Bp ist aufgrund der Gegebenheiten nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates der Firmenwert zum Verschmelzungsstichtag 31.12.1992 als nicht mehr vorhanden zu beurteilen und es verbleibt für dessen Aktivierung…
…6 Z 2 lit. a EStG 1988 und UmgrStR 2002 Rz 113 Teilwertabschreibung eines Zuschusses an eine Beteiligung zwischen Verschmelzungsstichtag und Abschluss des Verschmelzungsvertrages Die A-AG hält 100% der Anteile sowohl an der B-AG als auch an der C-AG. Die B-AG…
…GmbH nach kanadischem Abgabenrecht zur Besteuerung der stillen Reserven in der Betriebsstätte, kann die A-GmbH in dem mit dem Verschmelzungsstichtag endenden Wirtschaftsjahr die nach inländischem Abgabenrecht ermittelten stillen Reserven der kanadischen Betriebsstätte versteuern. Soweit die kanadische Körperschaftsteuer in der auf die Aufdeckung der stillen…
…dass der Verschmelzungsstichtag vom Bilanzstichtag der Mitunternehmerschaft abweicht, ist - vorgelagert zur Erstellung der Verschmelzungsbilanz - im Interesse einer genauen Erfolgsabgrenzung zwischen der übertragenden und übernehmenden Körperschaft eine Bilanzerstellung und Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft erforderlich. Unterbleibt die Bilanzierung bei der Mitunternehmerschaft, ist der bis zum Verschmelzungsstichtag entstandene Gewinn…
…Ö-GmbH ausschließlich aus unbeweglichem Vermögen im Inland besteht. Wird die D-GmbH mit Verschmelzungsbeschluss vom 1.10.2017 und Verschmelzungsstichtag vom 30.6.2017 grenzüberschreitend zur Aufnahme auf eine in Liechtenstein ansässige FL-GmbH verschmolzen, die allerdings erst am 1.9.2017 gegründet wird…
1.13. Verschmelzungen und Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 10a KStG 1988 1.13.1. Allgemeines Rz 385a: § 10a Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 4 und 5 KStG 1988 sieht eine Hinzurechnungsbesteuerung für Passiveinkünfte niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften vor. Die Regelung bewirkt, dass Passiveinkünfte einer niedrigbesteuerten beherrschten ausländischen…
…Überträger GesmbH als übertragende Gesellschaft auf die Fa. Übernehmer GmbH als übernehmende Gesellschaft zum Stichtag 31.12.2017 verschmolzen worden. Die Verschmelzung eines Gruppenmitglieds auf eine nicht der Unternehmensgruppe angehörige Körperschaft führe bei Verschmelzungsstichtagen innerhalb der Mindestbestandddauer zum rückwirkenden Ausscheiden der übertragenden Körperschaft. (§ 9 Abs…
24.3.226.3.2 Steuerpflichtige Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen und vergleichbare Vermögensübertragungen Rz 1460: § 20 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 sieht die Anwendung der Liquidationsbesteuerungsvorschriften des § 19 KStG 1988 für Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen sowie für vergleichbare Vermögensübertragungen vor, da diesen Umgründungstypen die…
…Der in der KGmbH ab 2004 angefallene Verlust wurde zur Gänze durch den Teilbetrieb am Standort 1 verursacht. Wegen des Verkaufs des verlusterzeugenden Objektes vor dem Verschmelzungsstichtag geht der Verlust in Höhe von 112.318,75 Euro aus dem xxx - Shop am Standort 1 gemäß …
…als übernehmende Gesellschaft bestimmt und dies im Firmenbuch am 19. April 2007 eingetragen worden. Zum Verschmelzungsstichtag seien bei der übertragenden A GmbH noch nicht verbrauchte Mindestkörperschaftsteuerbeträge im Betrag von € 17.361,00 vorhanden gewesen. Die Verrechnung der Mindeststeuer gehe im Rahmen einer Umgründung grundsätzlich…
… 4 UmgrStG den Verlustabzug nur zulasse, wenn das Vermögen, das die Verluste verursachte, am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden wäre. Dieser Ansicht folgend erließ das Finanzamt für Körperschaften am 13. Oktober 1997 einen Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 1995, in dem es die Körperschaftsteuer mit S 177.134…
…zwischen relevantem Stichtag und Jahr für das die Stabilitätsabgabe zu entrichten ist, ebenfalls lediglich eine juristische Sekunde liegt. Im Fall der vorliegenden Verschmelzungen, jeweils zum Verschmelzungsstichtag 31.12., nach dem UmgrStG sei das Vermögen ab dem, dem Umgründungsstichtag folgenden Tag, somit ab dem 1.1…
…gebe keinen Internetauftritt hinsichtlich Biogasanlagen, in Wirtschaftsauskünften werde nur auf Werbemittlung und Getränkeerziehung bzw. -handel hingewiesen. Zum Verschmelzungsstichtag seien keine Wirtschaftsgüter aus dem Betrieb "Fermentierungsanlagen" vorhanden gewesen, auch keine Patente oder dergleichen. Die Verluste beinhalteten nur Kosten des Vertriebes eines Konzeptes, die Bw hätte die…
1.1.1.11.5. Umwandlungen 1.1.1.11.5.1. Formwechselnde Umwandlung Rz 49: Bei der formwechselnden Umwandlung kommt es lediglich zu einer Änderung der Rechtsform. Die Identität der Gesellschaft und ihres Unternehmens bleibt erhalten. Es kommt zu keiner Vermögensübertragung. Ein Leistungsaustausch findet…
…indem die Bf2 als übertragende Gesellschaft mit der Bf1 als übernehmende Gesellschaft verschmolzen wurde. Die Verschmelzung erfolgte rückwirkend zum Verschmelzungsstichtag 31.12.2011. Am 16.8.2012 stellte die Bf1 den Antrag auf Löschung im Firmenbuch. Der Antrag langte beim Firmenbuchgericht am 27.8.2012…
…insb. des Firmenwertes) anzusetzen, womit auch die inhaltliche Übereinstimmung zur Gegenleistung in Form von Anteilen hergestellt ist. Rz 393: Bei Verschmelzungen ist das zuvor definierte Abwicklungs-Endvermögen nach dem Stand zum Verschmelzungsstichtag im Sinne des UmgrStG anzusetzen (§ 20 Abs. 2 Z 1 zweiter Teilstrich KStG…
b) Verluste der übernehmenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, bleiben abzugsfähig, soweit die Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile, die die Verluste verursacht haben, am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden sind. Gem. § 295a Abs. 1 Bundesabgabenordnung (in der Fassung…