…ausschließlich gegen die Höhe der vom Spruchsenat verhängten Geldstrafe richtet. Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Strafbemessung insoweit nicht als korrekt anzusehen sei, als sie sich zunächst insbesondere an der Einkommens- und Vermögenssituation des Bw. zu orientieren habe. Es werde in diesem Zusammenhang darauf verwiesen…
…25.2.2004, 2003/13/0117). In Anbetracht dieser Rechtslage ist es Aufgabe des Begünstigungswerbers, aus eigenem Antrieb konkretisiert, anhand seiner Einkommens- und Vermögenssituation darzulegen, dass eine erhebliche Härte vorliegt, weil er durch die sofortige Entrichtung der Abgaben in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis…
…86/14/0192; 11.5.1993, 90/14/0019). Allgemein ist auch hier zu prüfen ob eine Einkommens- und Vermögenssituation vorliegt, bei der die Beschäftigung einer Haushaltshilfe ohnedies üblich ist. b) Außergewöhnlichkeit Aufwendungen sind nur insoweit außergewöhnlich, als sie höher sind als jene, die der…
…Die permanente Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungspflichten allein stellt daher schon eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben dar. Die Einkommens- und Vermögenssituation ist in derartigen Fällen nicht mehr so entscheidend, da schon auf Grund des Verhaltens des Abgabepflichtigen die Tendenz eines Abgabenausfalles erkennbar ist. Der Berufungswerber hat…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.J., M.A., vertreten durch Prodinger & Partner, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 5760 Saalfelden, Leopold-Luger-Straße 1, vom 4. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Zell am See vom 12. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer 2004…
…da der Haftungstatbestand des § 13 Abs. 2 ErbStG nicht auf die Einkommens- und Vermögenssituation des Haftungspflichtigen abstellt. Da die Abgabenschuld beim Eigenschuldner nicht eingebracht werden konnte und die Haftungsschuld beim Bw. in dem aus der Erbschaft empfangenen Vermögen Deckung findet, ist der angefochtenen Haftungsbescheid zu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Frank Dirmhirn, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien betreffend Einkommensteuer für 1993 bis 1995 und Umsatzsteuer für 1993 entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden…
…den Verfassungsgerichtshof eingebracht. Im Zuge einer weiteren Betriebsprüfung im Jahr 2017 wurde seitens der Abgabenbehörde festgestellt, dass der Beschwerdeführer auch für die Jahre 2010 bis 2016 den günstigeren Prozentsatz verrechnet hat. Zur Vermögenssituation des Beschwerdeführers: 1. Die Vermögensaufteilung des Beschwerdeführers stellte sich zum Stichtag 7…
12.8.15 Hausgehilfin Allgemein Rz 896b: Es ist zu prüfen, ob eine Einkommens- und Vermögenssituation vorliegt, bei der die Beschäftigung einer Hausgehilfin ohnedies üblich ist (VwGH 19.09.1989, 86/14/0192; VwGH 11.05.1993, 90/14/0019; VwGH 24.02.2000, 96…
…die einzuzahlende Eingabegebühr gem. § 236 Abs. 1 BAO zur Gänze nachzusehen, weil deren Einhebung auf Grund seiner vorliegenden Vermögenssituation unbillig wäre, und brachte wie folgt vor: „ In umseits bezeichneter Rechtssache hat der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 13.03.2013, zur ZI. Z1, zugestellt am 25…
…als er erhalten hat. Der BFH erkennt die Verschlechterung der Vermögenssituation als bloßen Vermögensverlust im Privatbereich, der bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung außer Betracht bleibt. Insofern bestehe ein Dualismus der Einkünfteberechnung im Vergleich Überschusseinkünfte/Gewinneinkünfte. Die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin erläuterte…
…Höhe von € 50,00 im Verhältnis zur Höhe des Rückstandes von € 2.240,55 zu niedrig wären. Dadurch erscheine im Hinblick auf seine aktenkundige Einkommens- und Vermögenssituation die Einbringlichkeit gefährdet. In der dagegen am 7. März 2013 rechtzeitig eingebrachten Berufung wandte der Bw…
…August 2011, mit der Begründung, dass die sofortige und volle Entrichtung des aus der Vorauszahlung ergebenden Betrages für ihn auf Grund seiner derzeitigen Einkommens- und Vermögenssituation eine erhebliche Härte darstelle. Die Einbringlichkeit des gesamten Rückstandes wäre jedoch nicht gefährdet. Mit Bescheid vom 2. September 2011…
…am 22. Juni 2006 das Rechtsmittel der Berufung mit der Begründung ein, die fristgerechte Entrichtung der Umsatzsteuer 02/2009 und 03/2009 sei auf Grund der Einkommens- und Vermögenssituation nicht möglich gewesen. Die Säumniszuschläge würden für das Unternehmen eine weitere erhebliche Härte darstellen, weshalb ersucht…
…Auf eine Anfrage des Referenten des Unabhängigen Finanzsenates hinsichtlich der Einbringlichkeit des streitgegenständlichen Rückstandes teilte das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr schriftlich mit, dass der Abgabenanspruch aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation nicht durchsetzbar sein wird. Über die Berufung wurde erwogen: Die Abgabenbehörde kann gemäß § 206 lit…
…zum Vorlageantrag hinsichtlich der Berufung gegen die Bescheide für die Jahre 1981 und 1983 erschlossen werden kann, in einer bloßen sicheren Vermögensanlage gelegen sein (arg.: " ...da ich auf Grund meiner Familien- und Vermögenssituation überhaupt nicht angewiesen bin, eine Wohnung in Kärnten zur Verfügung zu haben…
…Höhe von € 4.958,40. Begründet wurde dies damit, dass eine sofortige Entrichtung des aus der Veranlagung resultierenden Abgabenrückstandes auf Grund seiner derzeitigen Einkommens- und Vermögenssituation eine erhebliche Härte darstelle. Es wurde beantragt, die sich aus der Zahllast 2003 ergebende Nachbelastung in Höhe von…
…werden. Es bestehen keine Bedenken, § 3 Abs. 4 EStG 1988 auch auf davor ausbezahlte Zuwendungen anzuwenden. Bei Opfern von Naturkatastrophen ist Hilfsbedürftigkeit unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Betroffenen anzunehmen. Leistungen aus dem Katastrophenfonds sind daher regelmäßig nach § 3 Abs. 1 Z 3 lit…
…der erweiterten Antragstellung nicht die Anpassung der Vorauszahlungen. 3. Steuerfreiheit von Zahlungen 3.1 Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwillige Zuwendungen Dritter Bei Opfern von Naturkatastrophen ist Hilfsbedürftigkeit unabhängig von der Einkommens-und Vermögenssituation der Betroffenen anzunehmen. Leistungen aus dem Katastrophenfonds sind daher regelmäßig steuerfrei…
…95/13/0034). Bei Opfern von Naturkatastrophen (zB Überschwemmungen, Dürre) ist Hilfsbedürftigkeit unabhängig von der Einkommenssituation und Vermögenssituation auf Grund der Natur des Katastrophenereignisses anzunehmen. Leistungen aus dem Katastrophenfonds sind daher regelmäßig steuerfrei (VwGH 10.9.1998, 96/15/0272). Wenn ein Bundesland bei Leistung…