…und deren grundbücherlichen Durchführung verbundene Kosten und Abgaben zulasten der Alleinerbin als Eigentümerin des begünstigten Grundstückes gehen. Weiters ist im Zusammenhang mit dem vorstehenden Vermächtnis meine Enkelin verpflichtet zur Tilgung sämtlicher Nachlasspassiva (ausgenommen- Bestattungs- und Bestattungsnebenkosten) zu einem Drittel beizutragen. Mit Bescheid des Finanzamtes für…
…Grundsatz, dass die einmal entstandene Steuerschuld durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann. So hat im gegenständlichen Fall die nach Überweisung des Vermächtnisses errichtete Vereinbarung keinen Einfluss mehr auf die bereits vorher entstandene Steuerschuld. Die Vorschreibung der Erbschaftssteuer erfolgte daher zu Recht. Bemerkt wird…
…von Todes wegen von Kapitalvermögen handelt, dessen Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers einer besonderen Steuerabgeltung unterlegen sind. Die Erbschaftssteuer ist insoweit abgegolten, als ein (Geld-) Vermächtnis mittels endbesteuerten Nachlassvermögens erfüllt wird. Die Steuerfreiheit hängt freilich davon ab, dass dem Steuerpflichtigen tatsächlich endbesteuertes Vermögen…
…N.S.jun. das Haus Adresse vermachte. Bezüglich seiner Gattin M.S. verfügte er durch Vermächtnis ein alleiniges lebenslängliches "Benützungs- Wohn- und Verfügungsrecht" (im Folgenden: Wohnungsrecht) an diesem Haus. M.S. nahm dieses ihr testamentarisch eingeräumte Recht an. Mit Bescheid vom 6. Juni 2005 setzte…
…Haushalt gehörenden beweglichen Sachen (Hausrat) in ihr Eigentum zu übernehmen, angenommen; das gesetzliche Vorausvermächtnis der Ehewohnung und das ihr testamentarisch eingeräumte Vermächtnis hat die Berufungsführerin ausgeschlagen; als Abgeltung hiefür sowie als Abgeltung für ihr Pflichtteilsrecht verpflichteten sich die Erben, nach erfolgtem Verkauf der erblichen Liegenschaften…
…Der erbl. Sohn EK hat zum gesamten Nachlass die unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben. Beide Parteien haben die Kenntnisnahme der im Testament verfügten Vermächtnisse bestätigt. Zur gänzlichen Berichtigung der Pflichtteils- und Legatsansprüche der erbl. Tochter CK haben die Parteien aber ein Pflichtteilsberichtigungsübereinkommen mit folgendem, wesentlichen Inhalt geschlossen…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich sind Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung einer Witwe als Vermächtnisnehmerin. Die Berufungswerberin (Bw.) machte in der Erklärung betreffend Arbeitnehmerveranlagung 2009 die Summe von € 6.076,09 als außergewöhnliche Belastung für Begräbniskosten…
…wurden bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen von den angesetzten Aktiven neben anderen Abzugsposten iSd § 20 ErbStG (für den Berufungsfall von Relevanz) die Vermächtnisse im Betrag von - 129.411,58 € abgezogen. Ausgehend vom steuerpflichtigen Erwerb von 152.933,04 € und vom steuerlich maßgeblichen Wert…
…538,44 zum Abzug gebracht, und das vorstehend angeführte Vermächtnis in der Position: "Guthaben bei Banken" berücksichtigt, indem der Betrag € 14.534,57 von € 444.073,01 abgezogen wurde In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung beantragte der Bw. die Aufhebung dieses Bescheides und…
…einen Teil davon. Keine Erben im technischen Sinn sind andere Personen, die auf Grund des Gesetzes oder des Willens des Erblassers Ansprüche gegen den Nachlass oder den Erben geltend machen können. Dazu gehören die Vermächtnisnehmer (Legatare). Sie haben nur das Recht, einzelne Sachen zu fordern…
…einen Teil davon. Keine Erben im technischen Sinn sind andere Personen, die auf Grund des Gesetzes oder des Willens des Erblassers Ansprüche gegen den Nachlass oder den Erben geltend machen können. Dazu gehören die Vermächtnisnehmer (Legatare). Sie haben nur das Recht, einzelne Sachen zu fordern…
…den Vermächtnisnehmer (Legatar) herangezogen hat und hernach wegen Einbringungsschwierigkeiten der Forderung bei diesem Abgabenschuldner die Steuer einem Erben vorschreibt. So wurde auch die Vorschreibung an den Bw. im Bescheid damit begründet, dass die Vorschreibung wegen Einbringungsschwierigkeiten an ihn erging. Schon alleine Einbringungsschwierigkeiten beim Vermächtnisnehmer haben…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Die Steuerschuld entsteht, von hier nicht in Betracht kommenden Sonderfällen abgesehen, gemäß § 12 Abs…
…52.800 (siehe Abhandlungsprotokoll "Aktiva Punkt 4."). Diese Liegenschaftshälfte war dem Bw mit dem am 31. August 1995 abgeschlossenen "Schenkungsvertrag auf den Todesfall" von der Mutter übergeben und sohin im Rahmen der Abhandlung als Vermächtnis behandelt worden, wozu auf Seite 10 des Abhandlungsprotokolles, Punkt B)…
…Ziel der Bestimmung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG nur dann nicht Rechnung getragen wird indem man den Vermächtnisnehmer die in Rede stehende Befreiung versagt, wenn der dem Empfänger endbesteuerten Vermögens von Todes wegen zukommende Anteil am Nachlass geringer ist, als der Wert des…
…Ziel der Bestimmung des § 15 Abs. 1 Z17 ErbStG nur dann nicht Rechnung getragen wird indem man den Vermächtnisnehmer die in Rede stehende Befreiung versagt, wenn der dem Empfänger endbesteuerten Vermögens von Todes wegen zukommende Anteil am Nachlass geringer ist, als der Wert des endbesteuerten…
…Ziel der Bestimmung des § 15 Abs. 1 Z17 ErbStG nur dann nicht Rechnung getragen wird indem man den Vermächtnisnehmer die in Rede stehende Befreiung versagt, wenn der dem Empfänger endbesteuerten Vermögens von Todes wegen zukommende Anteil am Nachlass geringer ist, als der Wert des endbesteuerten…
…Ziel der Bestimmung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG nur dann nicht Rechnung getragen wird indem man den Vermächtnisnehmer die in Rede stehende Befreiung versagt, wenn der dem Empfänger endbesteuerten Vermögens von Todes wegen zukommende Anteil am Nachlass geringer ist, als der Wert des…
…Ziel der Bestimmung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG nur dann nicht Rechnung getragen wird indem man den Vermächtnisnehmer die in Rede stehende Befreiung versagt, wenn der dem Empfänger endbesteuerten Vermögens von Todes wegen zukommende Anteil am Nachlass geringer ist, als der Wert des…
…Ziel der Bestimmung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG nur dann nicht Rechnung getragen wird indem man den Vermächtnisnehmer die in Rede stehende Befreiung versagt, wenn der dem Empfänger endbesteuerten Vermögens von Todes wegen zukommende Anteil am Nachlass geringer ist, als der Wert des…