RIS AI
45 406 Treffer250 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/1343-L/071) Gesellschaftsteuerpflicht bei Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung von Deutschland nach Österreich 2) Missbrauch von Gestaltungen 3) Sache des Berufungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2008

…und die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung nach Österreich innerhalb des Monates September 1999 stattgefunden haben. Für den Unabhängigen Finanzsenat stellt sich daher die Frage, welche außersteuerlichen Gründe für eine derartige Vorgangsweise maßgeblich waren. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…

UFSW RV/0758-W/08Mindestkörperschaftsteuer trotz Einstellung der Geschäftstätigkeit in Österreich und behaupteter Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung nach Italien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2008

…Falle der Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung lediglich die Ansässigkeit iSd DBA (und somit das Besteuerungsrecht für die in Italien erwirtschafteten Gewinne - Österreich dürfte daher aufgrund des DBA nicht mehr das Welteinkommen besteuern), nicht jedoch die innerstaatliche Qualifizierung als unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft aufgrund des Sitzes…

UFSL RV/0612-L/05Vorabentscheidungsersuchen wegen Auslegung des Art. 4 Abs. 1 lit. g, des Art. 4 Abs. 3 sowie des Art 7 Abs 2 der Kapitalansammlungsrichtlinie.
geltende FassungUFS-EntscheidungenVorlagebeschluss (EuGH)31.05.2006

…lit b Kapitalansammlungsrichtlinie nur so ausgelegt werden, dass die Verlegung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung von einem Mitgliedstaat in einen anderen dann nicht als Gründung im Sinne des Art 4 Abs 1 lit a der Kapitalansammlungsrichtlinie angesehen werden kann, wenn die nationalen Rechtsordnungen beider Mitgliedstaaten…

UFSL FSRV/0100-L/06Einstellung des Verfahrens, da dem Beschuldigten Verkürzungen von persönlichen Abgaben vorgeworfen wurden, tatsächlich jedoch Abgaben von Betriebsstätten ausländischer Unternehmen hinterzogen wurden, somit der objektive Tatbestand nicht erfüllt ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.07.2009Teil 1/2

…den Schluss zu, dass die Firmennamen vorgeschoben werden, um sich der österreichischen Steuerpflicht zu entziehen, so dass auch - in Ergänzung der rechtlichen Beurteilung - an einen Missbrauchstatbestand des § 22 BAO zu denken ist. Zwar ist bezüglich der Einkünftezurechnung und des Ortes der Geschäftsleitung (siehe Rz. 14, …

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 1/2

…tatsächlich an der Quelle einbehaltene Steuer vom Einkommen einbezogen werden, nicht jedoch eine "fiktive" Quellensteuer, da eine tatsächlich nicht entrichtete Steuer keine Doppelbesteuerung auslösen kann. 1.5. Art. 2 Abs. 4 und Art. 10 Abs. 2 DBA Luxemburg - Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung einer luxemburgischen…

UFSL RV/1381-L/11Verdeckte Ausschüttung durch Zurverfügungstellung eines Einfamilienhauses als Dienstwohnung bei Überschreitung der angemessenen Gesamtausstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.04.2012Teil 1/2

…bereits seit vielen Jahrzehnten so gegeben gewesen und sei nicht etwa durch die persönlichen Lebensumstände des aktuellen Geschäftsführers Mag. B mitbeeinflusst gewesen. Faktum sei, dass die Aufrechterhaltung des Ortes der Geschäftsleitung in A für die S GmbH mit erheblichen Kosten verbunden gewesen sei: Rechne man…

UFSW RV/4033-W/08Behauptete örtliche Unzuständigkeit des bescheiderlassenden Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2009Teil 2/2

…sich in der A-StraßeNr.B der Ort der Geschäftsleitung (Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung) befände, weil dieser nicht identisch mit der für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift sein muss. Überdies hatte die Bw im April 2003 eine Verlegung des Ortes ihres Firmensitzes in den Amtsbereich des Finanzamtes…

BFG RV/7101945/2019Begrenzung der Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.05.2020

…aufgrund des Art. 28 UStG 1994 erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit 30.1.2018. In der Begründung ist Folgendes ausgeführt: Der Geschäftsführer der Bf., welcher seit 8.3.2013 ohne aufrechten Wohnsitz in Österreich sei, habe gegenüber der Behörde die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung nach…

BFG RV/1100358/2012Sind ausländische Verluste vor Entstehung der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland ausgleichs- und vortragsfähig?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.10.2014Teil 1/2

…so wie die Geschäftsführung tatsächlich gelebt wurde, besteht hier überhaupt kein Zweifel, dass Herr b der Geschäftsführer ist. Nachdem wir geklärt haben, was denn so die Tätigkeiten für die Bestimmung des Ortes der Geschäftsleitung sind, nach der Bestimmung, wer diese Tätigkeiten ausübt, bleibt als 3…

UFSW RV/4028-W/08Behauptete örtliche Unzuständigkeit des bescheiderlassenden Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2009Teil 2/2

…dass sich in der A-StraßeNr.B der Ort der Geschäftsleitung befände, weil dieser nicht identisch mit der für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift sein muss. Überdies hatte die Bw im April 2003 eine Verlegung des Ortes ihres Firmensitzes in den Amtsbereich des Finanzamtes Wien 2/20…

UFSI RV/0211-I/081) Aufhebung gem. § 299 BAO nur wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit; 2) Kosten doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten - Familienwohnsitz wegen Erwerbstätigkeit des Gatten in Italien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2008

…Anrechnung der in Italien gezahlten Steuer vom Einkommen der Einkommensteuer zu unterziehen. Ansässig im Sinne des Art. 23. Abs. 3 lit. a DBA ist nach Art. 4 Abs. 2 lit. a DBA eine Person, welche aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes, des Ortes der Geschäftsleitung…

UFSL RV/0034-L/04Berücksichtigung einer Rückstellungsauflösung bei der Schätzung eines § 5 Ermittlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2007

…seitens der Bw. am Bestehen der Gesellschaft keine Zweifel bestehen, kommt nach Ansicht der Berufungsbehörde deutlich dadurch zum Ausdruck, als im Oktober 2005 Änderungen auf Gesellschafter- und Geschäftsführungsebene beantragt und auch eingetragen wurden. Darüber hinaus hätte auch die bloße Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung noch…

UFSL FSRV/0044-L/08Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen durch den Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.08.2009

…vgl. § 73 BAO) erfolgte (aufgrund der oa. Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung, vgl. §§ 61, 58 BAO) die aktenmäßige Abtretung an das Finanzamt Braunau Ried Schärding (neue StNr. 56). Damit war ab diesem Zeitpunkt das zuletzt genannte Finanzamt auch für die (weitere) Handhabung der Vorschriften des …

EStR 2000 Rz 2505–25196.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…die Anrechnungsmethode verankert ist); Die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung einer bislang unbeschränkt steuerpflichtigen Holdinggesellschaft vom Inland in das Ausland in Bezug auf Wirtschaftsgüter, für deren Veräußerung nach einem DBA ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat der Holdinggesellschaft das Besteuerungsrecht zukommt (zB für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften); Die unentgeltliche…

UmgrStR 2002 Rz 28–531.1.2. Inländische Verschmelzungen (§ 1 Abs. 1 Z 1 bis Z 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…JStG 2018): Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung der die Raten schuldenden Körperschaft in einen Staat außerhalb des EU/EWR-Raumes, Anmeldung der Insolvenz des die Raten schuldenden Steuerpflichtigen oder dessen Abwicklung, die Nichtentrichtung einer Rate binnen zwölf Monaten ab Eintritt der Fälligkeit oder die Entrichtung…

BFG RV/6100544/2013Steuerbefreiung ausländischer Beteiligungserträge von Privatstiftungen zwischen 1. Jänner und 17. Juni 2009 (Rechtslage vor oder nach BBG 2009)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2018Teil 1/2

…von 25% + 1 Aktie einer österreichischen AG. Die SARL hatte ursprünglich Sitz und Geschäftsleitung in Luxemburg, am 1. Dezember 2008 beschloss sie aber die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung nach Österreich und ersetzte die ursprünglich ausländischen Manager durch zwei in Österreich ansässige Vertreter. Die Bf…

UFSL RV/0133-L/05Verdeckte Ausschüttung bei einer Private Limited Company
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2005Teil 1/2

…Kapitalgesellschaften bzw. Genossenschaften beziehe, die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland haben (vgl. Doralt, EStG8, Tz 28/2 zu § 93 EStG). Daraus folge, dass die Berufungswerberin infolge des Ortes der Geschäftsleitung in Österreich keine Gesellschaft sei, die unter die Neuregelung des § 93 Abs. 2 Z…

BFG RV/7103150/2023Einbringung eines Antrages auf KESt-Rückerstattung beim unzuständigen Finanzamt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.02.2025

…und nunmehr auch der Eventualantrag auf Nachsicht bearbeitet werde. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Die ***4*** war eine Körperschaft mit Sitz in Luxemburg. Die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung von Luxemburg nach Österreich erfolgte am 1.12.2008. Die ***4*** war an der *…

BFG RV/6100428/2013MiKö bei Sitz einer Gesellschaft im Inland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.11.2018

…damit durch die Verlegung des Hauptwohnsitzes der Geschäftsführerin davon ausgegangen werden könne, dass nicht nur allenfalls der Ort der Geschäftsleitung, sondern auch der Sitz der Gesellschaft nach Deutschland verlegt worden sei. Abgesehen davon, dass auch für die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung im Liquidationszeitraum keine…

UFSL FSRV/0083-L/07Beschwerde gegen Verfahrenseinleitung wegen Abgabenhinterziehung, da kein vorsätzliches Handeln.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)21.11.2008

…743,77 €; steuerpflichtiger Jahresumsatz: 240.629,80 €). Im Anschluss an die Verlegung des Betriebssitzes bzw. des Ortes der Geschäftsleitung in den Bereich des Finanzamtes Grieskirchen Wels [Zuständigkeitsübergang gemäß § 73 Bundesabgabenordnung (BAO) am 29. September 2005] ergingen aufgrund der von der Bf. für 2004…