…und die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung nach Österreich innerhalb des Monates September 1999 stattgefunden haben. Für den Unabhängigen Finanzsenat stellt sich daher die Frage, welche außersteuerlichen Gründe für eine derartige Vorgangsweise maßgeblich waren. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…Falle der Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung lediglich die Ansässigkeit iSd DBA (und somit das Besteuerungsrecht für die in Italien erwirtschafteten Gewinne - Österreich dürfte daher aufgrund des DBA nicht mehr das Welteinkommen besteuern), nicht jedoch die innerstaatliche Qualifizierung als unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft aufgrund des Sitzes…
…lit b Kapitalansammlungsrichtlinie nur so ausgelegt werden, dass die Verlegung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung von einem Mitgliedstaat in einen anderen dann nicht als Gründung im Sinne des Art 4 Abs 1 lit a der Kapitalansammlungsrichtlinie angesehen werden kann, wenn die nationalen Rechtsordnungen beider Mitgliedstaaten…
…den Schluss zu, dass die Firmennamen vorgeschoben werden, um sich der österreichischen Steuerpflicht zu entziehen, so dass auch - in Ergänzung der rechtlichen Beurteilung - an einen Missbrauchstatbestand des § 22 BAO zu denken ist. Zwar ist bezüglich der Einkünftezurechnung und des Ortes der Geschäftsleitung (siehe Rz. 14, …
…tatsächlich an der Quelle einbehaltene Steuer vom Einkommen einbezogen werden, nicht jedoch eine "fiktive" Quellensteuer, da eine tatsächlich nicht entrichtete Steuer keine Doppelbesteuerung auslösen kann. 1.5. Art. 2 Abs. 4 und Art. 10 Abs. 2 DBA Luxemburg - Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung einer luxemburgischen…
…bereits seit vielen Jahrzehnten so gegeben gewesen und sei nicht etwa durch die persönlichen Lebensumstände des aktuellen Geschäftsführers Mag. B mitbeeinflusst gewesen. Faktum sei, dass die Aufrechterhaltung des Ortes der Geschäftsleitung in A für die S GmbH mit erheblichen Kosten verbunden gewesen sei: Rechne man…
…sich in der A-StraßeNr.B der Ort der Geschäftsleitung (Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung) befände, weil dieser nicht identisch mit der für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift sein muss. Überdies hatte die Bw im April 2003 eine Verlegung des Ortes ihres Firmensitzes in den Amtsbereich des Finanzamtes…
…aufgrund des Art. 28 UStG 1994 erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit 30.1.2018. In der Begründung ist Folgendes ausgeführt: Der Geschäftsführer der Bf., welcher seit 8.3.2013 ohne aufrechten Wohnsitz in Österreich sei, habe gegenüber der Behörde die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung nach…
…so wie die Geschäftsführung tatsächlich gelebt wurde, besteht hier überhaupt kein Zweifel, dass Herr b der Geschäftsführer ist. Nachdem wir geklärt haben, was denn so die Tätigkeiten für die Bestimmung des Ortes der Geschäftsleitung sind, nach der Bestimmung, wer diese Tätigkeiten ausübt, bleibt als 3…
…dass sich in der A-StraßeNr.B der Ort der Geschäftsleitung befände, weil dieser nicht identisch mit der für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift sein muss. Überdies hatte die Bw im April 2003 eine Verlegung des Ortes ihres Firmensitzes in den Amtsbereich des Finanzamtes Wien 2/20…
…Anrechnung der in Italien gezahlten Steuer vom Einkommen der Einkommensteuer zu unterziehen. Ansässig im Sinne des Art. 23. Abs. 3 lit. a DBA ist nach Art. 4 Abs. 2 lit. a DBA eine Person, welche aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes, des Ortes der Geschäftsleitung…
…seitens der Bw. am Bestehen der Gesellschaft keine Zweifel bestehen, kommt nach Ansicht der Berufungsbehörde deutlich dadurch zum Ausdruck, als im Oktober 2005 Änderungen auf Gesellschafter- und Geschäftsführungsebene beantragt und auch eingetragen wurden. Darüber hinaus hätte auch die bloße Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung noch…
…vgl. § 73 BAO) erfolgte (aufgrund der oa. Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung, vgl. §§ 61, 58 BAO) die aktenmäßige Abtretung an das Finanzamt Braunau Ried Schärding (neue StNr. 56). Damit war ab diesem Zeitpunkt das zuletzt genannte Finanzamt auch für die (weitere) Handhabung der Vorschriften des …
…die Anrechnungsmethode verankert ist); Die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung einer bislang unbeschränkt steuerpflichtigen Holdinggesellschaft vom Inland in das Ausland in Bezug auf Wirtschaftsgüter, für deren Veräußerung nach einem DBA ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat der Holdinggesellschaft das Besteuerungsrecht zukommt (zB für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften); Die unentgeltliche…
…JStG 2018): Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung der die Raten schuldenden Körperschaft in einen Staat außerhalb des EU/EWR-Raumes, Anmeldung der Insolvenz des die Raten schuldenden Steuerpflichtigen oder dessen Abwicklung, die Nichtentrichtung einer Rate binnen zwölf Monaten ab Eintritt der Fälligkeit oder die Entrichtung…
…von 25% + 1 Aktie einer österreichischen AG. Die SARL hatte ursprünglich Sitz und Geschäftsleitung in Luxemburg, am 1. Dezember 2008 beschloss sie aber die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung nach Österreich und ersetzte die ursprünglich ausländischen Manager durch zwei in Österreich ansässige Vertreter. Die Bf…
…Kapitalgesellschaften bzw. Genossenschaften beziehe, die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland haben (vgl. Doralt, EStG8, Tz 28/2 zu § 93 EStG). Daraus folge, dass die Berufungswerberin infolge des Ortes der Geschäftsleitung in Österreich keine Gesellschaft sei, die unter die Neuregelung des § 93 Abs. 2 Z…
…und nunmehr auch der Eventualantrag auf Nachsicht bearbeitet werde. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Die ***4*** war eine Körperschaft mit Sitz in Luxemburg. Die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung von Luxemburg nach Österreich erfolgte am 1.12.2008. Die ***4*** war an der *…
…damit durch die Verlegung des Hauptwohnsitzes der Geschäftsführerin davon ausgegangen werden könne, dass nicht nur allenfalls der Ort der Geschäftsleitung, sondern auch der Sitz der Gesellschaft nach Deutschland verlegt worden sei. Abgesehen davon, dass auch für die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung im Liquidationszeitraum keine…
…743,77 €; steuerpflichtiger Jahresumsatz: 240.629,80 €). Im Anschluss an die Verlegung des Betriebssitzes bzw. des Ortes der Geschäftsleitung in den Bereich des Finanzamtes Grieskirchen Wels [Zuständigkeitsübergang gemäß § 73 Bundesabgabenordnung (BAO) am 29. September 2005] ergingen aufgrund der von der Bf. für 2004…