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34 905 Treffer339 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2063-W/03Festsetzung von Aussetzungszinsen bei bestehendem Guthaben am Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2005

…wurde, so dass gemäß § 212a Abs. 9 BAO Aussetzungszinsen festzusetzen waren. Der Hinweis auf das damalige Guthaben von € 3.473,47 übersieht, dass dieses Guthaben die Bemessungsgrundlage für die Aussetzungszinsen nicht vermindern konnte, da ein Verlangen des Bw. gemäß § 212 Abs.8 BAO, das…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ausdrückliches Verlangen des Abgabepflichtigen auf ausgesetzte Abgaben verrechnet werden; aus § 212a Abs. 8 BAO ergibt sich, dass auf einem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen zur selben Zeit ein rückzahlbares Guthaben sowie eine fällige ausgesetzte Abgabenschuld aufscheinen können. Die Verrechnung hat im Fall einer Aussetzung somit nicht gemäß…

BFG RV/6100739/2009Verrechnungsweisung nach § 212a Abs 8 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.11.2017

…tragenden Beschwerdeerledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld erfolgen. Gemäß § 212a Abs. 8 BAO dürfen zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Hiebei ist § 214 Abs…

BFG RV/6100737/2009Verrechnungsweisung nach § 212a Abs. 8 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.11.2017

…tragenden Beschwerdeerledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld erfolgen. Gemäß § 212a Abs. 8 BAO dürfen zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Hiebei ist § 214 Abs…

RAE Rz 712–7386.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 212a Abs. 8 BAO erfolgen; dieser Bestimmung zufolge dürfen zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden, wobei § 214 Abs. 4 BAO sinngemäß…

BFG RV/5100877/2021Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmung des § 323c Abs. 13 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2023

…8.2021. In den Beschwerdegründen wird wörtlich ausgeführt: "Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit in vollem Umfang bekämpft. Rechtswidrigkeit des Inhalts wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes Gemäß § 323c Abs 13 BAO idF BGBl I Nr. 52/2021 sind - unbeschadet aller sonstigen Vorschriften des § 212 Abs…

UFSK RV/0152-K/03Aussetzung der Einhebung, Verwendung von Guthaben am Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.04.2006

…ausdrückliches Verlangen des Abgabepflichtigen vorgenommen werden darf. Im Rahmen der kontokorrentmäßigen Gebarungsverrechnung gemäß §§ 213 ff. BAO bestehende Gutschriften und Guthaben dürfen somit den ausgesetzten Betrag nur auf Antrag des Abgabepflichtigen tilgen oder mindern. Aus den Bestimmungen des § 212 a Abs 6 und 8 BAO ergibt…

UFSI RV/0673-I/02Vorschreibung von Aussetzungszinsen trotz eines Guthabens am Abgabenkonto während des Aussetzungszeitraumes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2003

…214 Abs. 1 BAO auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten Abgabenschulden zu erfolgen, sondern nach der Sonderregelung des § 214 Abs. 3 letzter Satz BAO. Danach darf eine Verrechnung auf Abgabenschulden, deren Einhebung ausgesetzt ist, nur nach § 212a Abs. 8 BAO, also nur über ausdrückliches Verlangen…

UFSS RV/0163-S/07Berufung betreffend die Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2011

…über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Gemäß § 212a Abs. 8 BAO dürfen zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Unbestritten blieb…

UFSG RV/0512-G/10Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.12.2010

…2.1997, 95/13/0046). Gemäß § 212a Abs. 8 BAO dürfen zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Hiebei ist § 214 Abs. 4 sinngemäß…

BFG RV/3100268/2024Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2024

…212a Abs. 8 BAO unter Hinweis auf die Aussetzung eine Verrechnung mit den ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten verlangen können. Dies ist nicht passiert. Da die Vorschreibung von Aussetzungszinsen auch dann dem Gesetz entspricht, wenn während des Aussetzungszeitraumes ein Guthaben auf dem Abgabenkonto besteht (vgl. Ritz/Koran, BAO7…

UFSW RV/1235-W/03Aussetzungszinsen auch bei rechtswidriger (über den Antrag hinausgehender) Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2003

…werden müsse. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 212a Abs. 8 BAO dürfen zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Hiebei ist § 214 Abs…

BFG RV/1100248/2020Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2026

…Fall der Einbringung eines Vorlageantrages nicht aus. Gemäß § 212a Abs. 8 BAO dürfen zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Hiebei ist § 214 Abs…

UFSW RV/1874-W/09Aussetzung der Einhebung von bereits getilgten Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2010

…Frist des Abs. 7 erfolgte. Gemäß § 212a Abs. 8 BAO dürfen zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften sowie Guthaben nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. In den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung sind gemäß § 214 Abs…

UFSW RV/0777-W/03Aussetzungszinsen bei Zusammentreffen von Gutschriften und Zahllasten verschiedener Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2004

…deren Einhebung ausgesetzt ist, dürfen gemäß § 212a Abs. 8 BAO Zahlungen, sonstige Gutschriften sowie Guthaben nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Hiebei ist § 214 Abs. 4 BAO sinngemäß anzuwenden, wenn bei Bekanntgabe des Verwendungszweckes auf den Umstand der Aussetzung der Einhebung der zu entrichtenden…

UFSS RV/0457-S/07Berufung gegen die Abweisung eines Nachsichtsansuchens wegen Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2011

…wie schon vom Finanzamt ausgeführt wurde, eine Verrechnung von Zahlungen für ausgesetzte Abgaben nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen erfolgen darf, wobei bei einer Verrechnungsweisung ausdrücklich auf den Umstand der Aussetzung der Einhebung hingewiesen werden muss (§ 212 a Abs. 8 BAO). Eine Verrechnungsweisung wurde jedoch nicht…

UFSI RV/0390-I/11Behauptete Verjährung der Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2013Teil 1/2

…Bescheid stützt , verjährt ist. bb ) Es ist aber auch der Anspruc h selbst auf Festsetzung von Aussetzungszinsen verjährt . Gemäß § 212a Abs . 5 BAO hatte das Finanzamt K uf stein-Schwaz als Abgabenbehörde erster Instanz anlässlich der Erlassung der Berufungsvorentscheidung vom 3 . 2 . 1998 die Amtspflicht…

UFSW RV/0883-W/06Teilablauf von ausgesetzten Abgaben nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2006

…deren Einhebung ausgesetzt ist, dürfen gemäß § 212a Abs. 8 BAO Zahlungen, sonstige Gutschriften sowie Guthaben nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Hiebei ist § 214 Abs. 4 BAO sinngemäß anzuwenden, wenn bei Bekanntgabe des Verwendungszweckes auf den Umstand der Aussetzung der Einhebung der zu entrichtenden…

BFG RV/7100085/2020Berechnung der Aussetzungszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.03.2020

…gemäß § 212a Abs. 8 erster Satz BAO Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden dürfen. Im Rahmen der kontokorrentmäßigen Gebarungsverrechnung gemäß §§ 213 ff BAO bestehende Gutschriften und Guthaben dürfen somit den ausgesetzten Betrag nur…

BFG RV/6100738/2009Berufung/Beschwerde gegen die Festsetzung von Aussetzungszinsen iZm. mit am Abgabenkonto parallel bestehendem Guthaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.11.2017

…Erledigung zuständigen Richter übertragen. Rechtslage und Erwägungen Gemäß § 212a Abs. 8 BAO dürfen zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Hiebei ist § 214 Abs…