…2 lit. a FinStrG hinsichtlich der Tatzeiträume und Verkürzungsbeträge wie folgt abgeändert: Umsatzsteuervorauszahlungen 5,7,8,9,11,12/2008 in Höhe von € 7.038,00, Umsatzsteuervorauszahlungen 3-11/2009 in Höhe von € 18.282,24. Des Weiteren wird das erstinstanzliche Erkenntnis in…
…konnte eine Erörterung der Frage, ob (auch) die Verletzung der Offenlegungspflicht dem Bf vorwerfbar wäre, unterbleiben. Zum Einwand der Geringfügigkeit der festgestellten Verkürzungsbeträge ist allgemein anzumerken, dass diese alleine Vorsatz nicht von vornherein auszuschließen vermag. Grundsätzlich indiziert der Abzug von Privat- als Betriebsausgaben vorsätzliches Verhalten…
…mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit der Nachweis einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung erbracht werden. Soweit die vom Spruchsenat unter Punkt 1.) des Spruches des angefochtenen Erkenntnisses festgestellten Verkürzungsbeträge an Umsatzsteuer den Sicherheitszuschlag betreffen, und zwar 1996 in Höhe von S 21.600,00, 1998 in…
…zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde…
…der Bw. vom 8. Februar 2012, welche sich inhaltlich gegen die Höhe der erstinstanzlich der Bestrafung zu Grunde gelegten Verkürzungsbeträge an Umsatzsteuer sowie gegen die Höhe der verhängten Strafe richtet. Zur Begründung führt die Bw. aus, sie habe ihre Gewerbeberechtigung bereits am 20. Dezember 2010…
…bezogenen Gesetzesstellen gründen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richten sich die vorliegenden frist- und formgerechten Berufungen des Bw. sowie des belangten Verbandes, welche sich gegen die Höhe der erstinstanzlich zugrunde gelegten Verkürzungsbeträge sowie gegen die Strafhöhe bzw. Höhe der Verbandsgeldbuße richten. Der Bw. führt aus…
…gemäß § 126 FinStrG in Abwesenheit des Bw. entschieden werden. Mit der gegenständlichen Berufung richtet sich der Bw. insbesondere gegen die Höhe der erstinstanzlich zugrunde gelegten Verkürzungsbeträge an Umsatzsteuer 2002 bis 2004 bzw. Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate 1-9/2005. Unbestritten ist die Tatsache, dass er…
…Rechtfertigung zu den ihm vorgeworfenen Tathandlungen abgegeben, indem er die grundsätzliche Richtigkeit der Feststellungen des Spruchsenates im erstinstanzlichen Erkenntnis bestätigte, jedoch die Höhe der Verkürzungsbeträge in Abrede stellte. Wenn der Bw. im Rahmen der gegenständlichen Berufung dazu vorbringt, dass er seinerseits der Betriebsprüfung der Gesellschaft…
…Begründung des angefochtenen Straferkenntnisses, wenn dieser Schuldspruch dort auf Seite 3 Mitte mit der Nichtvorlage eines (schriftlichen) Mietvertrages begründet wird. Auch wenn der auf die KESt 2015 und 2016 (zusammen € 770,27) entfallende Verkürzungsbetrag nicht ins Gewicht fällt, bleibt doch festzuhalten, dass insoweit bereits…
Das gegenständliche Erkenntnis weicht nicht von der Rechtsprechung des VwGH ab und hatte auch die Klärungen von Sachverhaltsfragen im Einzelfall (Höhe der verkürzten Kraftfahrzeugsteuern, Vorliegen von Vorsatz) sowie die Höhe der Strafbemessung bzw. der Bemessung der Verbandsgeldbuße (Ermessensentscheidungen) und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum…
…schriftliche Selbstanzeige erstattet und eine Steuerverkürzung einbekannt. Den von ihr zugestandenen Abgabennachforderungen liegt eine Selbstschätzung der Verkürzungsbeträge zu Grunde. Die Selbstanzeige wurde durch die Aufnahme einer Niederschrift durch den Betriebsprüfer ergänzt. Der Prüfer führt unter TZ 1 seines Berichtes aus, dass die von der Bf…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, OR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen W.H., über die Beschwerde der Beschuldigten vom 29. Jänner 2004 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
…im Zug der Betriebsprüfung am 11. Mai 2011 erlassen worden. Der Verkürzungsbetrag an Einkommenssteuer für alle Jahre 2003 bis 2006 "liege bei" insgesamt € 32.575,63. Beim Verschweigen der Einkünfte habe der Beschuldigte mit dem Wissen und Wollen gehandelt, jeweils für die Jahre 2003…
…Juli 2004, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Text ergänzen»Der vorgeworfene Verkürzungsbetrag sei nicht richtig ermittelt worden und würde sich aufgrund einer noch offenen Berufung gegen die Steuerbescheide 1999 bis 2001 weiter reduzieren. Darüber hinaus habe der Bf in Bezug auf ausländische…
…Zahllast aus der Umsatzsteuer 09/2012 iHv € 32.582,00 sei als Vorsoll bei der Bemessung des strafbestimmenden Wertbetrages zu berücksichtigen und somit ergebe sich bei einer strafrechtlich relevanten Umsatzsteuerzahllast 2012 iHv € 7.445,48 kein strafrechtlich relevanter Verkürzungsbetrag. Diesem Beschwerdevorbringen des Bf…
…hatte der Bf. zuvor Umsatzsteuergutschriften in einer Gesamthöhe von € 375,76 erklärt, sodass sich der aus dem Spruch des angefochtenen Erkenntnisses ersichtlichen Verkürzungsbetrag von € 6.375,76 ergab. Diese pauschale Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, ohne Berücksichtigung eines Vorsteuerabzuges bei laufender betrieblicher Tätigkeit, hält einer…
…in Höhe von € 12.190,44 offen gelegt, sodass sich insgesamt, gemäß nachfolgender Darstellung, ein richtiger Verkürzungsbetrag an Umsatzsteuervorauszahlungen Jänner bis Dezember 2001 in Höhe von € 113.896,94 ergeben würde. Da gemäß § 161 Abs. 3 FinStrG eine Änderung des Erkenntnisses zum Nachteil…
…eine strafbefreiende Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG vor, welche auch vom Spruchsenat bei der erstinstanzlichen Feststellung der Verkürzungsbeträge richtig berücksichtigt wurde. Die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer 01-12/2005 erfolgte im Rahmen einer Außenprüfung mit Bescheid vom 2. Oktober 2006 in Höhe von € 43…
…wäre das Finanzstrafverfahren gem. § 25 FinStrG einzustellen gewesen. Der Verkürzungsbetrag iHv. € 18.095,90 beinhalte lediglich Einfuhrumsatzsteuer und sei daher ein reiner Durchlaufposten. Weiters wird unrichtige Beweiswürdigung eingewendet. Aus dem zugrunde liegenden Sachverhalt ergebe sich eindeutig, dass der der Beschuldigten zur Last gelegte Sachverhalt…
…bei einem Verkürzungsbetrag von ca. S 23.000,00 (€ 1.671,48) nicht von einer unbedeutenden Folge im Sinne des § 25 FinStrG ausgegangen werden kann. Auch hat der VwGH in den Erkenntnissen vom 27.09.1990, 89/16/0046, bei einem Verkürzungsbetrag von ca…