…ausreichender Wiederaufnahmsgründe nach einer vom Spruchsenat rechtskräftig entschiedenen Einstellung zu Lasten des vormals Beschuldigten gegen diesen ein Verfahren eröffnet oder fortgesetzt wird. Auf gleiche Weise sollte auch aus dem Verhandlungsprotokoll selbst der Spruch der verkündeten Entscheidung und dabei auch die als erwiesen angenommenen Taten (vgl…
…was nicht geschehen ist. Erst am 14. Juli 2006 wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in welcher irrtümlich eine Umsatzsteuerschuld von € 323,96 ausgewiesen war). Am 19. Juli 2006 wurde dieser Betrag durch…
…Erst am 14. Dezember 2007 (!) wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet, in welcher ein Umsatzsteuerguthaben von -€ 166,81 ausgewiesen war (das tatsächliche Guthaben hat -€ 845,91 betragen, siehe unten) (Liste UVA-Eingänge…
…was nicht geschehen ist. Erst am 22. Jänner 2009 wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in welcher irrtümlich eine Umsatzsteuerschuld von € 50,82 ausgewiesen war, siehe unten) (Liste UVA-Eingänge 2008, Finanzstrafakt Bl…
…) - eine Erinnerung durch das Finanzamt am 4. Mai 2010 blieb erfolglos - wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in welcher irrtümlich eine Umsatzsteuerschuld von € 89,53 ausgewiesen war, siehe unten) (Liste UVA-Eingänge 2010…
…nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu verantworten hätte - was bejahendenfalls eine Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung und Zurückverweisung der Strafsache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Folge haben müsste, weil einerseits eine erstmalige Ausdehnung des Vorwurfes von bloßer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit…
…vorgesehen - die Entscheidung des Berufungssenates samt den wesentlichen Gründen dargelegt wurde. Mit Verkündung der Berufungsentscheidung am 16. Jänner 2006 ist die Erledigung der Berufung auch gegenüber dem Beschuldigten und nunmehrigem Wiederaufnahmswerber bekanntgegeben und damit - siehe oben - wirksam geworden. Mit Wirksamwerden der Berufungserledigung ist auch ihre…
…mündlicher Bescheid erlassen wurde, ist daher nicht die schriftliche Bescheidausfertigung, sondern jene Urkunde (die Niederschrift über die mündliche Verhandlung des Spruchsenates) entscheidend, die über den Bescheidinhalt und die Tatsache der Verkündung angefertigt wurde [siehe dazu VwGH 30.5.1969, 1564/68 (hier gemäß § 62 Abs…
…bereits ab mündlicher Verkündung rechtlich existent ist (Ritz, BAO, § 287 Tz. 2) und im vorliegenden Fall damals der Bw. auch die wesentlichen Bescheidgrundlagen bekannt waren, hat der Fristenlauf mit mündlicher Verkündung der Entscheidung am 24. November 1999 begonnen. Der Zeitpunkt der Zustellung der Berufungsentscheidung ist…
…Spruchsenatsvorsitzenden bei seiner Verkündung der Entscheidung vorgetragen, dass A wegen der begangenen Finanzvergehen "unter Anwendung des § 34 Abs. 3 FinStrG zu einer Geldstrafe in Höhe von € 7.500,00 […] verurteilt" wird und "gemäß § 20 FinStrG […] die für den Fall der Uneinbringlichkeit dieser…
…Verhandlung erfolgte Verkündung der Entscheidung hat die Wirkung seiner Erlassung. Für die Frage, ob und mit welchem Inhalt ein mündlicher Bescheid erlassen wurde, ist daher nicht die schriftliche Bescheidausfertigung, sondern jene Urkunde (die Niederschrift) entscheidend, die über den Bescheidinhalt und die Tatsache der Verkündung angefertigt…
…und bei der Verkündung der Entscheidung erschließbar ist, zumal in Bedachtnahme auf die Höhe der ausgesprochenen Geldstrafe andernfalls in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich Argumente für eine außerordentliche Strafmilderung nach § 23 Abs. 4 FinStrG vorliegen hätten müssen, was nicht geschehen ist), in der schriftlichen Bescheidausfertigung…
…wurde die Bescheidbeschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Am 12. Dezember 2024 wurde schließlich die mündliche Verhandlung vor dem gesamten Senat durchgeführt. Diese schloss mit der Verkündung der Entscheidung. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: II. Sachverhalt Folgender Sachverhalt ist für das Bundesfinanzgericht entscheidungswesentlich und erwiesen: 1…
…€ 500,00 festgesetzt. Der Beschwerdeführer in Anwesenheit seines Verteidigers und der Amtsbeauftragte erklärten nach der Verkündung des Erkenntnisses einen Rechtsmittelverzicht. Am 23.11.2021 wurde die ergangene Entscheidung des Spruchsenates von der belangten Behörde auf ein neu errichtetes Strafkonto (***Zahl1***) gebucht, wobei für die…
…mit €°500,00 festgesetzt. Die Beschwerdeführerin in Anwesenheit ihres Verteidigers und der Amtsbeauftragte erklärten nach der Verkündung des Erkenntnisses einen Rechtsmittelverzicht. Am 23.11.2021 wurde die ergangene Entscheidung des Spruchsenates von der belangten Behörde auf ein neu errichtetes Strafkonto (***Zahl1***) gebucht, wobei für die…
…dh. eine wirksame Entscheidung über die Beschwerde ergangen ist (vgl. VwGH 29.9.2004, 99/13/0111). Gemäß § 277 Abs. 4 BAO schließt die vor dem Senat durchgeführte mündliche Verhandlung - sofern sie nicht vertagt wird - in der Regel mit der Verkündung der Entscheidung, die jedoch…
…Grund der Aussetzung ein. Der Unabhängige Finanzsenat hat die dem Aussetzungsantrag zugrunde liegenden Berufungen, GZ. RV/1007-W/09 und RV/1008-W/09, am 29. Juli 2009 nach Durchführung einer mündlichen Senatsverhandlung mittels Verkündung der Entscheidung als unbegründet abgewiesen. Nach einem Teil der Rechtsprechung…
…Wortlaut (Spruch und Begründung) der am 28.4.2009 verkündeten Berufungsentscheidung, der vom Schallträger abgehört werden muss, aufzunehmen. Dazu wurde zur Begründung ausgeführt, gemäß § 287 Abs. 4 BAO schließe die mündliche Verhandlung, wenn sie nicht vertagt wird, mit der Verkündung der Entscheidung über die Berufung…
…Oktober 2023, zu dem sie das Bundesfinanzgericht zur Erörterung der Sach- und Rechtslage geladen hatte. Sie blieb auch der beantragten mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 7. November 2023 fern. Die mündliche Verhandlung schloss mit der Verkündung der Entscheidung über die Beschwerde. II. Das Bundesfinanzgericht…
…Kinder, lässt sich diese nur durch kollidierendes Verfassungsrecht rechtfertigen. Kollidierendes Verfassungsrecht lag und liegt im konkreten Zusammenhang überhaupt nicht vor. Die innerstaatlichen Wirkungen der Entscheidungen des EGMR erschöpfen sich auch nicht in einer auf den konkreten Lebenssachverhalt begrenzten Berücksichtigungspflicht. Wenn ein Staat das Recht vorsieht…