…Grund der Angaben in der Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes bebauter Grundstücke vom 27. Juni 1997 erfolgte. Dass bei einem Zubau sich der Einheitswert nur in dem Verhältnis ändert, in welchem sich die nutzbare Fläche ändert, wäre nur möglich, wenn die Umbauten zeitnahe mit der…
…1955: Die Frage, ob die im Abs 1 Z 1 bis 3 bezeichneten Grenzen erreicht sind, ist nachdem Verhältnis der nutzbaren Fläche zu beurteilen. III.2. Erwägungen Vorweg kann festgestellt werden, dass die Ausführungen der Bf. über die Nutzung vollumfänglich anerkannt werden. Weder bestehen Zweifel…
…sind, sowie Treppen, Stiegenhäuser, Gänge, offene Balkone und Terrassen sind bei der Berechnung der nutzbaren Fläche nicht einzubeziehen. § 53a BewG verweist auf die in der Anlage zum BewG festgelegten Durchschnittspreise, die bei der Ermittlung des Gebäudewertes gemäß § 53 Abs. 3 bis 5 zu unterstellen sind…
…den angeführten Gründen war der Berufung teilweise Folge zu geben. Die Kürzung gemäß § 53 Abs.7 lit a BewG war entsprechend dem Verhältnis der nutzbaren Fälche der 22 vermieteten Wohnungen (2.841,49 m² ) zur nutzbaren Fläche der sechs verkauften und der zwei leer stehenden…
…ist nach dem Verhältnis der nutzbaren Fläche zu beurteilen. § 21 BewG 1955. Fortschreibung. (1) Der Einheitswert wird neu festgestellt, 1. wenn der gemäß § 25 abgerundete Wert, der sich für den Beginn eines Kalenderjahres ergibt, a) bei den wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie…
…Grundstücke. (2) Die Frage, ob die im Abs. 1 Z 1 bis 3 bezeichneten Grenzen erreicht sind, ist nach dem Verhältnis der nutzbaren Fläche zu beurteilen." § 281a BAO (Bundesabgabenordnung) lautet: "Wenn das Verwaltungsgericht nach einer Vorlage (§ 265) zur Auffassung gelangt, dass noch eine Beschwerdevorentscheidung zu…
…54 Abs. 2 BewG 1955: Die Frage, ob die im Abs 1 Z 1 bis 3 bezeichneten Grenzen erreicht sind, ist nach dem Verhältnis der nutzbaren Fläche zu beurteilen. Gemäß § 57 Abs. 1 BewG 1955 gehören zum Betriebsvermögen alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit, die dem…
…ist nach dem Verhältnis der nutzbaren Fläche zu beurteilen. § 21 BewG 1955. Fortschreibung. (1) Der Einheitswert wird neu festgestellt, 1. wenn der gemäß § 25 abgerundete Wert, der sich für den Beginn eines Kalenderjahres ergibt, a) bei den wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie…
…März 2014 (GZ: BMF-010202/0100-VI/3/2014). Der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde unterstellt: | Bodenklimazahl | | 18,5 | Ab- bzw. Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen | | | Wirtschaftliche Verhältnisse und übrige Umstände | - 18,00 % |…
…der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche eines Grundstückes sind die Ertragsmesszahl und die Bodenklimazahlen neu zu berechnen. § 193. Bundesabgabenordung (BAO) (1) Wenn die Voraussetzungen für eine Wert-, Art- oder Zurechnungsfortschreibung nach bewertungsrechtlichen Vorschriften vorliegen, so ist in den Fällen einer beantragten Fortschreibung auf den sich aus der…
…die gemäß § 46 des Vermessungsgesetzes zu erstellenden Auszüge aus dem Grundstücksverzeichnis des Grenz- oder Grundsteuerkatasters sowie durchschnittliche Bodenklimazahlen für Katastralgemeinden zu berechnen. Bei Änderung im Ausmaß der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche eines Grundstückes sind die Ertragsmesszahlen und die Bodenklimazahlen neu zu berechnen (§ 13 Abs. 2 BoschG…
…der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche eines Grundstückes sind die Ertragsmesszahl und die Bodenklimazahlen neu zu berechnen. Die Ertragsmesszahl eines Grundstückes geteilt durch dessen Flächeninhalt oder die Summe der Ertragsmesszahlen von mehreren Grundstücken geteilt durch deren Gesamtflächeninhalt in Ar bildet die Bodenklimazahl. Diese gibt das Verhältnis der…
…mit ihrer tatsächlichen nutzbaren Fläche, die gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dienenden Räume jedoch nur mit ihrer halben nutzbaren Fläche anzusetzen; Aus dem Verhältnis der von einer Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche ergibt sich bei den berufungsgegenständlichen Grundstücken ein der Mietzinsbeschränkung unterliegender…
…Bei Änderung im Ausmaß der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche eines Grundstückes sind die Ertragsmesszahl und die Bodenklimazahlen neu zu berechnen. § 14. (1) Die Ertragsmeßzahl ist das Produkt der Fläche des Grundstückes in Ar mit der Acker- oder Grünlandzahl (Wertzahlen). (2) Bestehen innerhalb eines Grundstückes mehrere Teilflächen…
…Bei Änderung im Ausmaß der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche eines Grundstückes sind die Ertragsmesszahl und die Bodenklimazahlen neu zu berechnen. § 14. (1) Die Ertragsmeßzahl ist das Produkt der Fläche des Grundstückes in Ar mit der Acker- oder Grünlandzahl (Wertzahlen). (2) Bestehen innerhalb eines Grundstückes mehrere Teilflächen…
…Ausmaß des Abschlages richtet sich nach dem Anteil der betroffenen Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche. Bei der Ermittlung des Anteiles sind die Wohnräume mit ihrer tatsächlichen nutzbaren Fläche, die gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dienenden Räume nur mit ihrer halben Fläche anzusetzen. Zu Frage 2:…
…auf die Verhältnisse zum Hauptfeststellungszeitpunkt an und ist daher eine allenfalls danach erfolgte Umwidmung in Bauland im gegenständlichen Verfahren nicht von Relevanz. Weiters wird auf § 2 Vermessungsgesetz (VermG) sowie § 46 VermG hingewiesen und haben die Finanzämter daher betreffend des Flächenausmaßes die Daten der für die…
…Ausmaßes der zu Wohnzwecken nutzbaren Fläche des Gebäudes seine (neue) Herstellung noch nicht. Revitialisierung und Ausbau eines bestehenden Gebäudes machen aus diesem auch kein anderes Wirtschaftsgut. Zum Erwerbszeitpunkt war ein fertiges Gebäude vorhanden; auch wenn durch die Sanierungsarbeiten die Bausubstanz wesentlich verändert und der Wohnraum…
…auf VwGH 20.09.2001, 98/15/0071). Im Erkenntnis vom 99/13/0133 spricht der Verwaltungsgerichtshof - mit Verweis auf 98/15/0071 - aus, dass auch die erhebliche Erhöhung des Ausmaßes der zu Wohnzwecken nützbaren Flächen des Gebäudes seine (neue) Herstellung iSd § 30 Abs 2…
…was nach der Verkehrsauffassung als Sanierung, Renovierung oder Revitalisierung gilt, und deshalb schon als "erstmalige Errichtung" eines Gebäudes zu beurteilen gewesen wären, ist im Verfahren nicht hervorgekommen ... ... Die - sei es auch erhebliche - Erhöhung des Ausmaßes der zu Wohnzwecken nutzbaren Flächen des Gebäudes begründe seine (neue…