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104 902 Treffer553 msnur geltende Fassungen
EAS 2979Stille Beteiligung einer deutschen Bank an der deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1678-IV/4/200801.07.2008

…die weiterbelastete Vergütung abkommensrechtlich in Österreich keiner Besteuerung unterzogen werden darf, denn eine Besteuerung von "notional payments" (hier: einer fiktiven Vergütung für eine nicht existente stille Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft) wird durch das DBA nicht gestattet und ist im Übrigen auch im österreichischen innerstaatlichen…

EAS 2256Keine Veranlagungspflicht für echte stille Gesellschafter nach dem DBA-Deutschland 1954
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/0324.03.2003

…echte stille Beteiligung, dann dürfen die Gewinnanteile des deutschen stillen Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 nicht zum Nachteil des deutschen stillen Gesellschafters…

BFG RV/4100134/2016Abgrenzung von Vergütungen an stillen Teilhaber als Dividenden oder Zinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.12.2017

…jeweiligen DBA nichts anderes vorgesehen ist - nach dem OECD-MA als Zinsen iSd Art 11 zu qualifizieren. Ist der Stille allerdings im Falle der Auflösung der stillen Gesellschaft auch an den stillen Reserven und am Firmenwert beteiligt, so ist er als Eigenkapitalgeber und - im Lichte…

BFG RV/4100263/2019Abgrenzung von Vergütungen des stillen Gesellschafters als Dividenden oder Zinsen im Lichte des DBA Deutschland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.04.2024

…einbezogen werden." Entscheidend ist nach den oben angeführten Bestimmungen im gegenständlichen Fall, ob die an den Bf als stiller Beteiligter an der H-GmbH zur Auszahlung gelangten Vergütungen als Dividenden iSd Art 10, oder aber als Zinsen nach Art 11 DBA Deutschland zu behandeln sind…

EAS 2653Abschichtungsbetrag eines stillen Gesellschafters einer deutschen GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0534-IV/4/200519.08.2005

Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das uneingeschränkte Besteuerungsrecht an "Einkünften eines stillen Gesellschafters aus seiner Beteiligung als stiller Gesellschafter" dem Quellenstaat der Einkünfte zugeteilt. Der Begriff der "Einkünfte" setzt im Allgemeinen den Eintritt eines Vermögenszuwachses beim Einkünfteempfänger voraus. Die bloße Restitution eines…

EAS 1438Stille Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/4-IV/4/9922.04.1999

Bezieht eine österreichische Kapitalgesellschaft Gewinnanteile aus einer stillen Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft, dann dürfen diese Einkünfte einerseits gemäß Artikel 11 DBA-Ö/D in Deutschland einer Abzugsbesteuerung unterworfen werden und unterliegen andererseits in den Händen der österreichischen Kapitalgesellschaft der Körperschaftsbesteuerung. Die deutsche Quellensteuer ist…

EAS 2705Beteiligung an deutschen Private Equity Fonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/200612.05.2006

…Seite 257). Dies kann im Verhältnis zu Deutschland einen Qualifikationskonflikt auslösen. Denn nach österreichischem Recht erzielen die österreichischen Anleger deutsche Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne an beweglichem Vermögen, die nach den Artikeln 10, 11, 13 DBA-D insgesamt in Österreich steuerpflichtig sind, während nach deutschem Recht…

EAS 220Stille Beteiligung an inländischer GesmbH über eine deutsche KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 580/1/1-IV/4/9218.12.1992

…ansässig sind, an einer österreichischen GesmbH als echter stiller Gesellschafter beteiligt, ist auf die nach Deutschland fließenden Gewinnanteile nicht Artikel 11 DBA-Deutschland sondern Artikel 4 anzuwenden. Denn die Anwendung von Artikel 11 setzt voraus, dass ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger Beteiligungserträge aus Österreich bezieht;…

EAS 3104Forderungen mit Gewinnbeteiligung im DBA Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3090-IV/4/200925.11.2009

…gezeichnet und werden die daraus erzielten Erträge in Deutschland nach Artikel 7 DBA-D im Veranlagungsweg als Teil der in der deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte erzielten Gewinne (als Sondervergütungen) besteuert, dann wird auf österreichischer Seite gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-D korrespondierende Steuerfreistellung zu gewähren sein.…

EAS 1949Keine DBA-Schachtelbefreiung für Ausschüttungen auf Substanzgenussrechte an deutschen Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/17-IV/4/0105.11.2001

…Ausschüttungen, die deutsche Kapitalgesellschaften auf Substanzgenussrechte vornehmen, Artikel 10 DBA-Deutschland anzuwenden ist, weil diese Ausschüttungen nach deutschem Recht einer Dividendenausschüttung gleichgestellt werden; auch wird die auf Österreich ausstrahlende Bindungswirkung dieser im deutschen innerstaatlichen Recht vorgenommenen Zuordnung nicht bestritten. Nur lässt sich daraus nicht ableiten…

EAS 3380Gewinnanteile eines echten stillen Gesellschafters nach dem DBA Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0092-VI/8/201701.06.2017

…Beteiligungen an Personengesellschaften könnte daher grundsätzlich vermutet werden, dass nur solche Gesellschaften für Art. 7 in Betracht kommen, die als Mitunternehmerschaften behandelt werden, was wiederum im Bereich der stillen Gesellschaften eine Einschränkung auf atypische stille Beteiligungen zur Folge haben müsste. Für Zwecke des DBA Russland…

EAS 277Vermögensteuerpflicht des Gewinnanspruches eines ausländischen stillen Gesellschafters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/2-IV/4/9323.06.1993

…9), wonach eine an einer inländischen GmbH als stiller Gesellschafter beteiligte liechtensteinische AG nicht nur mit der geleisteten Einlage, sondern auch mit dem abgereiften Gewinnanspruch der inländischen Vermögensbesteuerung unterliegt, gilt daher auch im zeitlichen Geltungsbereich des neuen DBA. 23. Juni 1993 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2757Beteiligung einer US-Gesellschaft als echter stiller Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0445-IV/4/200624.08.2006

… die von den Gewinnanteilen einbehaltene Kapitalertragsteuer ist auf die veranlagte Körperschaftsteuer anzurechnen. Das österreichische Besteuerungsrecht an den Gewinnanteilen der US-Gesellschaft wird durch Artikel 7 Abs. 8 DBA-USA aufrechterhalten. In Bezug auf die Kapitalertragsteuer kann daher kein Rückerstattungsverfahren beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart durchgeführt…

EAS 1043Inländische AG+Still mit deutschen Kapitalanlegern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/9724.03.1997

…endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet wurde; die von dieser Personengemeinschaft erzielten Einkünfte sind folglich einheitlich und gesondert festzustellen und jedem Teilhaber entsprechend als…

EAS 2577Schachtelbeteiligung nach dem DBA-Deutschland (1954)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0123-IV/4/200525.02.2005

…Gewinnausschüttungen, die eine österreichische Kapitalgesellschaft aus ihrer 5-prozentigen Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft bezieht, wobei die Beteiligung aber unter Einbeziehung der Genussrechtsbeteiligung 99,9% beträgt, sind daher gemäß Artikel 15 Abs. 2 vorletzter Satz DBA-Deutschland (1954) in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 25…

EAS 1351Beteiligung von Steuerausländern als atypisch stille Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/95-IV/4/9808.10.1998

…die inländischen Betriebstätten des Unternehmens auch Betriebstätten der ausländischen stillen Gesellschafter darstellen, mit der Folge, dass die Abkommen mit allen genannten Staaten Österreich das Besteuerungsrecht an den Einkünften der stillen Gesellschafter zuweisen. Bei jenen Staaten, die das Befreiungssystem zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung anwenden (Deutschland…

EAS 65Verluste aus unechten stillen Beteiligungen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSp 283/2/1-IV/4/9130.12.1991

…Österreich ansässige Steuerpflichtige aus unechten stillen Beteiligungen an einer deutschen Kapitalgesellschaft erleiden, sind gemäß Artikel 4 des DBA-BRD aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, soweit sie in den deutschen Betriebstätten der deutschen Kapitalgesellschaft entstanden sind. Eine Berücksichtigung in Österreich wäre nur im Rahmen des "negativen…

EAS 2858Darlehensvergabe an eine deutsche "Enkelpersonengesellschaft"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0410-IV/4/200706.06.2007

…als Gesellschafter der deutschen KG angesehen werden konnte. In diesen Zeiträumen steht daher das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der Republik Österreich zu und ist in der Bundesrepublik Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Zinsen können daher auch nicht den…

EAS 1728Atypisch stille Beteiligung eines Österreichers an einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/17-IV/4/0005.10.2000

…BMF-Einzelerledigung SWK 18/1991 A1 257). Der Österreicher erzielt aus seiner Beteiligung an der deutschen GmbH daher ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen; die Räumlichkeiten der deutschen GmbH stellen für ihn damit keine Betriebstätten im Sinn von Artikel 4 des DBA-D dar, sodass alle Einkünfte…

EAS 3273Außerbetriebliche Versorgungsrente aus Anlass der Übergabe eines deutschen KG-Anteils
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0261-IV/4/201220.04.2012

…Zahlung in Rentenform. Diese Sichtweise zeitigt auch Wirkung auf der Ebene des DBA-Deutschland. Denn abkommensrechtlich liegt damit kein Anwendungsfall von Artikel 13 (Veräußerung von deutschem Betriebstättenvermögen), sondern ein Anwendungsfall des Artikels 18 Abs. 1 DBA (Rentenzahlungen) vor, sodass das Besteuerungsrecht nicht Deutschland, sondern Österreich…