…das Finanzamt die Erbschaftssteuer (unter Einbeziehung des Erwerbes durch Schenkung auf den Todesfall) fest. In der Berufung wird ausschließlich Verfassungswidrigkeit der Abgabenfestsetzung eingewendet. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Im Antrag gemäß § 276 BAO wird ausgeführt, dass nach der Bestimmung des …
…um die Wertentwicklung von Grundstücken realitätsgerecht abzubilden. Daher bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bestimmung des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß Artikel 18 B-VG darf die gesamte staatliche Verwaltung nur…
…Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 27. Februar 2007 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In der Berufung gegen den Erbschaftssteuerbescheid wird ausschließlich Verfassungswidrigkeit des Erbschaftssteuergesetzes geltend gemacht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs 1 Z 1 ErbStG…
…anders als den am Nachlass selbst berechtigten Erben - nur einen Anspruch (gegen den Erben) auf Zahlung einer Geldsumme einzuräumen (VfGH 6.12.1990, B 175/90). Mit dem Berufungsvorbringen wendet die Bw ausschließlich die Verfassungswidrigkeit des ErbStG deswegen ein, weil aufgrund der sachlich nicht gerechtfertigten…
…der Bw infolge der Ausschlagung des erstberufenen Legatars als nächstberufener Ersatzlegatar zu betrachten. Der UFS hatte mit Entscheidung vom 3. Juli 2006, RV/0289-I/06, der Berufung insgesamt teilweise Folge gegeben. Dabei war die Berufung hinsichtlich der eingewendeten Verfassungswidrigkeit des ErbStG als unbegründet abzuweisen…
…dass die Bestimmungen des ErbStG auf alle bis zum Ablauf des 31. Juli 2008 verwirklichten Tatbestände (mit Ausnahme der Anlassfälle) weiterhin anzuwenden sind. Art. 140 Abs. 7 B-VG lautet wie folgt: Ist ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden oder hat der Verfassungsgerichtshof gemäß Abs…
…blieb unbestritten und es war auf Grund der Aktenlage unbedenklich davon auszugehen, dass zum einen der gegenständliche Besteuerungsfall keinen Anlassfall für den verfassungsgerichtlichen Ausspruch der Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG bildete, und zum anderen der in Frage stehende schenkungssteuerpflichtige Tatbestand zweifelsfrei vor…
…I/06, der Berufung insgesamt teilweise Folge gegeben. Hinsichtlich der eingewendeten Verfassungswidrigkeit des ErbStG war die Berufung jedoch als unbegründet abzuweisen, da die diesbezügliche Beurteilung allein dem hiefür zuständigen Verfassungsgerichtshof obliege. Der Bw hat dagegen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben. Mit Erkenntnis vom 11. Juni 2007…
…I/06, der Berufung insgesamt teilweise Folge gegeben. Hinsichtlich der eingewendeten Verfassungswidrigkeit des ErbStG war die Berufung jedoch als unbegründet abzuweisen, da die diesbezügliche Beurteilung allein dem hiefür zuständigen Verfassungsgerichtshof obliege. Die Bw hat dagegen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben. Mit Erkenntnis vom 11. Juni 2007…
…Abs. 1 Zif. 17 ErbStG) Erbschaftssteuer in Höhe von 132,06 € vorgeschrieben. Dagegen hat Mag. MN, nunmehrige Berufungswerberin, =Bw, am 10. Juni 2007 wegen Verfassungswidrigkeit des ErbStG Berufung erhoben. Nach einer abweislichen Berufungsvorentscheidung hat die Bw sodann rechtzeitig die Entscheidung durch die Abgabenbehörde II…
…die Abgabenbehörde II. Instanz begehrt und vorgebracht, der Schenkungssteuerbescheid vom 13. Juli 2006 sei ausschließlich wegen Verfassungswidrigkeit des ErbStG, insbesondere dessen § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG, aufzuheben und die Schenkungssteuer daher mit € Null festzusetzen. Gegen die Ermittlung der Höhe der Bemessungsgrundlage, welche zu…
…begehrt und vorgebracht, der Schenkungssteuerbescheid vom 13. Juli 2006 sei ausschließlich wegen Verfassungswidrigkeit des ErbStG, insbesondere dessen § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG, aufzuheben und die Schenkungssteuer daher mit € Null festzusetzen. Gegen die diesbezüglich abweisende Entscheidung des UFS vom 29. Mai 2007, RV/0294…
…auf den Widerruf iSd § 34 PSG bewirke dieselbe Verfassungswidrigkeit wie die Beschränkung des § 33 lit a ErbStG auf den Schenkungswiderruf gemäß ABGB (vgl. Bedenken bei Marschner in Jakom, 2. Auflage, § 27 Rz. 240). In verfassungskonformer Interpretation sei der Begriff des Widerrufs in § 32 Z 4…
…Ergebnis dieses Verfahrens der Sitz der Verfassungswidrigkeit im Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z. 1 ErbStG selbst gelegen ist und diese Vorschrift aufgehoben wird, sind die zu §19 Abs. 2 und 3, sowie § 2 Abs. 2 Z. 4 ErStG angeführten Gesetzesprüfungsverfahren gegenstandslos geworden und daher…
…Ergebnis dieses Verfahrens der Sitz der Verfassungswidrigkeit im Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z. 1 ErbStG selbst gelegen ist und diese Vorschrift aufgehoben wird, sind die zu §19 Abs. 2 und 3, sowie § 2 Abs. 2 Z. 4 ErStG angeführten Gesetzesprüfungsverfahren gegenstandslos geworden und daher…
…die zu erwartende Verfassungswidrigkeit und Aufhebung des ErbStG sei die Vorschreibung der Steuer unverständlich. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit seinem Erkenntnis vom 7. März 2007, G 54/06 u.a., zwar den Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG als verfassungswidrig…
…die zu erwartende Verfassungswidrigkeit und Aufhebung des ErbStG sei die Vorschreibung der Steuer unverständlich. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit seinem Erkenntnis vom 7. März 2007, G 54/06 u.a., zwar den Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG als verfassungswidrig…
…der in Rede stehende Widerruf im Gegensatz zur als verfassungswidrig aufgehobenen Bestimmung des ErbStG im Zusammenhang mit der Erstattung der Schenkungssteuer nur im Falle eines Widerrufes der Schenkung, nur auf den einzigen konkreten Fall des Widerrufes aufgrund eines bereits in der Stiftungserklärung abgegebenen Widerrufsvorbehalts bezieht…
…staatliche Verwaltung nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden. Der UFS als Verwaltungsbehörde ist daher an die Gesetze gebunden. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Bei dieser Sach- und Rechtslage konnte der Berufung kein Erfolg beschieden sein. Salzburg…
…140 Abs. 7 B-VG zuerkannt. Da mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua. der Grundtatbestand der Schenkungsteuer, nämlich § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG als verfassungswidrig aufgehoben wurde, war die Schenkungsteuer im fortgesetzten Verfahren nicht festzusetzen. Linz, am…