Findok · UFS-Entscheidungen
UFSL RV/0294-L/07
Verfassungswidrigkeit des ErbStG
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0294-L/07vom 06.03.2007
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 28. Februar 2007 gegen
den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 27. Februar 2007
betreffend Erbschaftssteuer entschieden:
Die Berufung
wird als unbegründet abgewiesen.
Entscheidungsgründe
In der Berufung gegen den Erbschaftssteuerbescheid wird
ausschließlich Verfassungswidrigkeit des Erbschaftssteuergesetzes geltend
gemacht.
Über
die Berufung wurde erwogen:
Gemäß
§ 1 Abs 1 Z 1 ErbStG unterliegt der
Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer.
Gemäß
§ 2 Abs 1 Z 1 ErbStG gilt als Erwerb
von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf
Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches.
Gemäß Artikel 18 B-VG darf die gesamte
staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Dem
unabhängigen Finanzsenat als Verwaltungsbehörde ist daher an die
Gesetze gebunden und hat sie, solange nicht eine Gesetzesaufhebung stattgefunden
hat, anzuwenden. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt
in der ausschließlichen Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Die
Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung
steht nicht dem UFS zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines
"Gesetzesprüfungsverfahrens" vorbehalten.
Linz, am 6.
März 2007
Normen und Schlagworte
- § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0294-L/07
- Stammnummer
- 27181
- Gültig
- 06.03.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF