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104 902 Treffer961 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…24.4.1978, 1054/77). 1.1.1.2 Kreis der Begünstigten Rz 9: Als begünstigte Rechtsträger kommen grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten Rechts in Betracht, insbesondere Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes 2002, aber auch Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Stiftungen und Anstalten…

VereinsR 2001 Rz 1–51 Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1 Allgemeiner Teil Vereine Rz 1: Die Ausführungen der Vereinsrichtlinien sind formal auf Körperschaften in der Rechtsform des Vereines nach dem Vereinsgesetz beschränkt. Sie sind aber vor allem hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen über die Begünstigungsvorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) grundsätzlich auf alle Körperschaften anwendbar. Dies hat…

BFG RV/7400122/2024Einstellung des Beschwerdeverfahrens betreffend einen nicht mehr existenten Verein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss13.03.2025

…Bf. am 12.3.2025 im ZVR ergab, dass keine Daten (mehr) für eine Auskunft vorliegen. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 27 Vereinsgesetz 2002 endet die Rechtspersönlichkeit eines Vereines mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister; außer es ist eine Abwicklung (Liquidation) erforderlich. Erforderlich ist eine Abwicklung…

BFG RV/4100419/2019Zustellung an einen Verein ohne Rechtspersönlichkeit und ohne Organe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.12.2021

…Eintragung der Vereinsauflösung mit Wirksamkeit per 11.7.2017 endigte die Rechtspersönlichkeit des bf Vereins (§ 16 Abs 2 und § 27 Vereinsgesetz), da es seit damals keinen Hinweis auf Vereinsvermögen und auch keinen Abwicklungsbedarf mehr gibt (VwGH vom 24.2.2011, 2007/15/0112). Die bekämpfte…

UFSL RV/0048-L/02Bestellung eines Vertreters gemäß § 81 Abs. 2 BAO nach Beendigung einer Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004Teil 1/2

…steuerliche Vertreter des Vereines die Gründung des Vereines beim Finanzamt an, wobei er folgende konkrete Angaben zum Verein machte: "Bezeichnung: ,I' Vereinsleitung: T, P Sitz: L Rechtsform: Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 1951 Vereinsobmann: Hans L, T, P Tätigkeit des Vereines: Hinweis auf Punkt 3…

UFSL RV/0048-L/02Bestellung eines Vertreters gemäß § 81 Abs. 2 BAO nach Beendigung einer Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004Teil 2/2

…Verein nicht untersagt bzw. aufgelöst wurde, obwohl hiefür tatsächlich materiellrechtlich ein Grund hiezu bestanden hätte. Die Rechtspersönlichkeit eines Vereines nach dem Vereinsgesetz 1951 entsteht nämlich nur bei erlaubtem Zweck mit Beginn der Tätigkeit; Voraussetzung ist eine Gründungsvereinbarung und die Konstituierung (siehe Ritz, a.a.O…

BFG RV/2100192/2016Haftung des Vereinsobmannes für Lohnabgaben auch bei Übertragung dieser Agenden an den Vereinskassier
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.04.2017

…nach dem Vereinsgesetz 1951, das durch das Vereinsgesetz 2002 ersetzt wurde. Der Verwaltungsgerichtshof habe bereits in seiner Entscheidung vom 29.6.2005, 2005/08/0031, klar ausgesprochen, dass sich die Rechtslage durch das Vereinsgesetz 2002 dergestalt verändert habe, als gemäß § 6 Abs. 2 Vereinsgesetz 2002…

UFSS RV/0301-S/02Gemeinnützigkeit eines Vereins / Formulierung der Auflösungsbestimmung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2004

…Jahr 1999 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 1951…

EStR 2000 Rz 1412–14145.5.11 Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände
geltende FassungRichtlinien26.06.2006

…Nr. 71157/19691994); Kammer der Wirtschaftstreuhänder (§ 145 Abs. 1 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, BGBl. I Nr. 58/1999); Landwirtschaftskammern (landesgesetzliche Regelungen; die überregionale Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs ist ein Verein iSd Vereinsgesetz 1951); Österreichische Dentistenkammer (§ 18 Abs. 1 Dentistengesetz, BGBl. Nr. 90/1949); Österreichische Notariatskammern (§ 134 Notariatsordnung, RGBl…

UFSG RV/0398-G/02Gemeinnützigkeit eines Vereins, der Fernseh- und Rundfunkprogramme weiterleitet (Kabelfernsehen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2003

…Ausstattung, nämlich Breitbandkommunikationen.) § 3. Vereinsgesetz 1951 3.1. Die Tätigkeit des Vereines ist nicht auf Gewinn gerichtet, sonach keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes. 3.2. Der Verein unterliegt den Bestimmungen des Vereinsgesetzes 1951 § 4. Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes 4.1…

UFSG RV/0019-G/02Haftung eines Vereinsobmannes für vom Finanzamt rückverrechnete Vorsteuerbeträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2003

…zu Grunde: Die Bildung des D Vereines wurde der Sicherheitsdirektion für Steiermark am 24. September 1986 angezeigt und von dieser mit dem Bescheid vom 29. September 1986 gemäß § 6 Vereinsgesetz 1951 nicht untersagt. Zum Obmann des Vereines wurde am 17. Oktober 1986 der Bw. gewählt…

UFSW RV/2713-W/09Fehlen einer Vermögensbindung bei Änderung des bisherigen Satzungszwecks steht Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides entgegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2009

…und Sitz des Vereins 1) Der Verein führt den Namen A . 2) Der Verein hat seinen Sitz in D. 3) Der Verein erstreckt seine Tätigkeit auf das Gebiet der Stadtgemeinde D.. 4) Die Errichtung von Zweigvereinen im Sinne des § 11 des Vereinsgesetzes 1951, BGBl.Nr…

UFSW RV/1639-W/041.) Ein gegen eine verfahrensleitende Verfügung eingebrachtes Rechtsmittel ist als unzulässig zurückzuweisen. 2.) Wenn alle gesetzlich geforderten Inhalte einer Berufung gem. §  250  Abs. 1 BAO vorliegen, ist der Mängelbehebungsauftrag zu unrecht erlassen worden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.11.2008

…2004 eine inhaltliche Stellungnahme, in welcher er ausführt, dass die Vereinsrichtlinien 2001 grundsätzlich zwischen Vereinen nach dem Vereinsgesetz 1951 (so genannte ideelle Vereine) und Vereinen, die gemäß § 2 und 3 des Vereinsgesetzes 1951 von der Gültigkeit dieses Gesetzes ausgenommen seien, unterscheiden, wobei zur letzteren Kategorie…

UFSW RV/1205-W/03örtliche Zuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.11.2005

…ausgenommen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sofern sie nicht unter § 221 Abs. 3 HGB fallen, und Vereine (Vereinsgesetz 1951), die Erhebung der Abgaben vom Einkommen, Ertrag und Kapital, Vermögen und Umsatz (ausgenommen die Erhebung der Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, der Bodenwertabgabe sowie die Festsetzung…

UFSL RV/1172-L/04Verjährung des Rechtes auf Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2004Teil 2/2

…ergeben, dass der Verein nicht untersagt bzw. aufgelöst wurde, obwohl hiefür tatsächlich materiellrechtlich ein Grund hiezu bestanden hätte. Die Rechtspersönlichkeit eines Vereines nach dem Vereinsgesetz 1951 entsteht nämlich nur bei erlaubtem Zweck mit Beginn der Tätigkeit; Voraussetzung ist eine Gründungsvereinbarung und die Konstituierung (siehe Ritz…

UFSL RV/1171-L/04Verjährung des Rechtes auf Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2004Teil 2/2

…Verein nicht untersagt bzw. aufgelöst wurde, obwohl hiefür tatsächlich materiellrechtlich ein Grund hiezu bestanden hätte. Die Rechtspersönlichkeit eines Vereines nach dem Vereinsgesetz 1951 entsteht nämlich nur bei erlaubtem Zweck mit Beginn der Tätigkeit; Voraussetzung ist eine Gründungsvereinbarung und die Konstituierung (siehe Ritz, a.a.O…

UFSL RV/1089-L/04Verjährung hinterzogener Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2004Teil 2/3

…Verein nicht untersagt bzw. aufgelöst wurde, obwohl hiefür tatsächlich materiellrechtlich ein Grund hiezu bestanden hätte. Die Rechtspersönlichkeit eines Vereines nach dem Vereinsgesetz 1951 entsteht nämlich nur bei erlaubtem Zweck mit Beginn der Tätigkeit; Voraussetzung ist eine Gründungsvereinbarung und die Konstituierung (siehe Ritz, a.a.O…

UFSS RV/0361-S/031) Körperschaftsteuerliche Existenz eines Vereins erst ab Konstituierung. 2) Fehlerhafte Auflösungsbestimmung in den Statuten eines Vereins verhindert dessen Gemeinnützigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2004

…schon früher nicht zu untersagen, konnte der Verein seine Tätigkeit aufnehmen (§ 7 Abs. 1 Vereinsgesetz 1951). Auch wenn die Vereinsbildung nicht untersagt wurde, hat der Verein damit noch nicht seine (volle) Rechtspersönlichkeit erlangt. Dies geschieht erst mit der ersten Generalversammlung, bei der die Proponenten beschließen…

KStR 2013 Rz 221.2.1.1.4 Vereine
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1.2.1.1.4 Vereine Rz 22: Ein Verein im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002 (VerG) ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht…

VereinsR 2001Einleitung
geltende FassungRichtlinien12.01.2004

…der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Ausführungen der VereinsR 2001 sind formal auf Körperschaften in der Rechtsform des Vereines nach dem Vereinsgesetz beschränkt. Sie sind aber vor allem hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen über die Begünstigungsvorschriften der Bundesabgabenordnung grundsätzlich auf alle Körperschaften anwendbar…