…24.4.1978, 1054/77). 1.1.1.2 Kreis der Begünstigten Rz 9: Als begünstigte Rechtsträger kommen grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten Rechts in Betracht, insbesondere Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes 2002, aber auch Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Stiftungen und Anstalten…
1 Allgemeiner Teil Vereine Rz 1: Die Ausführungen der Vereinsrichtlinien sind formal auf Körperschaften in der Rechtsform des Vereines nach dem Vereinsgesetz beschränkt. Sie sind aber vor allem hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen über die Begünstigungsvorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) grundsätzlich auf alle Körperschaften anwendbar. Dies hat…
…Bf. am 12.3.2025 im ZVR ergab, dass keine Daten (mehr) für eine Auskunft vorliegen. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 27 Vereinsgesetz 2002 endet die Rechtspersönlichkeit eines Vereines mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister; außer es ist eine Abwicklung (Liquidation) erforderlich. Erforderlich ist eine Abwicklung…
…Eintragung der Vereinsauflösung mit Wirksamkeit per 11.7.2017 endigte die Rechtspersönlichkeit des bf Vereins (§ 16 Abs 2 und § 27 Vereinsgesetz), da es seit damals keinen Hinweis auf Vereinsvermögen und auch keinen Abwicklungsbedarf mehr gibt (VwGH vom 24.2.2011, 2007/15/0112). Die bekämpfte…
…steuerliche Vertreter des Vereines die Gründung des Vereines beim Finanzamt an, wobei er folgende konkrete Angaben zum Verein machte: "Bezeichnung: ,I' Vereinsleitung: T, P Sitz: L Rechtsform: Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 1951 Vereinsobmann: Hans L, T, P Tätigkeit des Vereines: Hinweis auf Punkt 3…
…Verein nicht untersagt bzw. aufgelöst wurde, obwohl hiefür tatsächlich materiellrechtlich ein Grund hiezu bestanden hätte. Die Rechtspersönlichkeit eines Vereines nach dem Vereinsgesetz 1951 entsteht nämlich nur bei erlaubtem Zweck mit Beginn der Tätigkeit; Voraussetzung ist eine Gründungsvereinbarung und die Konstituierung (siehe Ritz, a.a.O…
…nach dem Vereinsgesetz 1951, das durch das Vereinsgesetz 2002 ersetzt wurde. Der Verwaltungsgerichtshof habe bereits in seiner Entscheidung vom 29.6.2005, 2005/08/0031, klar ausgesprochen, dass sich die Rechtslage durch das Vereinsgesetz 2002 dergestalt verändert habe, als gemäß § 6 Abs. 2 Vereinsgesetz 2002…
…Jahr 1999 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 1951…
…Nr. 71157/19691994); Kammer der Wirtschaftstreuhänder (§ 145 Abs. 1 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, BGBl. I Nr. 58/1999); Landwirtschaftskammern (landesgesetzliche Regelungen; die überregionale Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs ist ein Verein iSd Vereinsgesetz 1951); Österreichische Dentistenkammer (§ 18 Abs. 1 Dentistengesetz, BGBl. Nr. 90/1949); Österreichische Notariatskammern (§ 134 Notariatsordnung, RGBl…
…Ausstattung, nämlich Breitbandkommunikationen.) § 3. Vereinsgesetz 1951 3.1. Die Tätigkeit des Vereines ist nicht auf Gewinn gerichtet, sonach keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes. 3.2. Der Verein unterliegt den Bestimmungen des Vereinsgesetzes 1951 § 4. Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes 4.1…
…zu Grunde: Die Bildung des D Vereines wurde der Sicherheitsdirektion für Steiermark am 24. September 1986 angezeigt und von dieser mit dem Bescheid vom 29. September 1986 gemäß § 6 Vereinsgesetz 1951 nicht untersagt. Zum Obmann des Vereines wurde am 17. Oktober 1986 der Bw. gewählt…
…und Sitz des Vereins 1) Der Verein führt den Namen A . 2) Der Verein hat seinen Sitz in D. 3) Der Verein erstreckt seine Tätigkeit auf das Gebiet der Stadtgemeinde D.. 4) Die Errichtung von Zweigvereinen im Sinne des § 11 des Vereinsgesetzes 1951, BGBl.Nr…
…2004 eine inhaltliche Stellungnahme, in welcher er ausführt, dass die Vereinsrichtlinien 2001 grundsätzlich zwischen Vereinen nach dem Vereinsgesetz 1951 (so genannte ideelle Vereine) und Vereinen, die gemäß § 2 und 3 des Vereinsgesetzes 1951 von der Gültigkeit dieses Gesetzes ausgenommen seien, unterscheiden, wobei zur letzteren Kategorie…
…ausgenommen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sofern sie nicht unter § 221 Abs. 3 HGB fallen, und Vereine (Vereinsgesetz 1951), die Erhebung der Abgaben vom Einkommen, Ertrag und Kapital, Vermögen und Umsatz (ausgenommen die Erhebung der Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, der Bodenwertabgabe sowie die Festsetzung…
…ergeben, dass der Verein nicht untersagt bzw. aufgelöst wurde, obwohl hiefür tatsächlich materiellrechtlich ein Grund hiezu bestanden hätte. Die Rechtspersönlichkeit eines Vereines nach dem Vereinsgesetz 1951 entsteht nämlich nur bei erlaubtem Zweck mit Beginn der Tätigkeit; Voraussetzung ist eine Gründungsvereinbarung und die Konstituierung (siehe Ritz…
…Verein nicht untersagt bzw. aufgelöst wurde, obwohl hiefür tatsächlich materiellrechtlich ein Grund hiezu bestanden hätte. Die Rechtspersönlichkeit eines Vereines nach dem Vereinsgesetz 1951 entsteht nämlich nur bei erlaubtem Zweck mit Beginn der Tätigkeit; Voraussetzung ist eine Gründungsvereinbarung und die Konstituierung (siehe Ritz, a.a.O…
…Verein nicht untersagt bzw. aufgelöst wurde, obwohl hiefür tatsächlich materiellrechtlich ein Grund hiezu bestanden hätte. Die Rechtspersönlichkeit eines Vereines nach dem Vereinsgesetz 1951 entsteht nämlich nur bei erlaubtem Zweck mit Beginn der Tätigkeit; Voraussetzung ist eine Gründungsvereinbarung und die Konstituierung (siehe Ritz, a.a.O…
…schon früher nicht zu untersagen, konnte der Verein seine Tätigkeit aufnehmen (§ 7 Abs. 1 Vereinsgesetz 1951). Auch wenn die Vereinsbildung nicht untersagt wurde, hat der Verein damit noch nicht seine (volle) Rechtspersönlichkeit erlangt. Dies geschieht erst mit der ersten Generalversammlung, bei der die Proponenten beschließen…
1.2.1.1.4 Vereine Rz 22: Ein Verein im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002 (VerG) ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht…
…der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Ausführungen der VereinsR 2001 sind formal auf Körperschaften in der Rechtsform des Vereines nach dem Vereinsgesetz beschränkt. Sie sind aber vor allem hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen über die Begünstigungsvorschriften der Bundesabgabenordnung grundsätzlich auf alle Körperschaften anwendbar…