…Die Regelung nimmt nicht nur die bei der einbringenden Körperschaft bereits vor der Einbringung bestehenden, nicht steuerbegünstigten Beteiligungsquoten an der übernehmenden Körperschaft von der Steuerneutralität des § 10 Abs. 3 KStG 1988 aus, sondern stellt dem Grundsatz der Verdoppelung der stillen Reserven (siehe Rz 1097) entsprechend…
…stillen Reserven einschließlich eines Firmenwerts erfolgt, kommt es - unabhängig von einer allfälligen Anwendung des Ratenzahlungskonzeptes - zu keiner Verdoppelung der stillen Reserven, weil sowohl das eingebrachte Vermögen als auch die Gegenleistungsanteile aufgewertet werden: Die Übernahme des sich durch Aufwertung ergebenden Buchwertes kann als Eingangswert bei der…
…Abs. 6 Z 1 Satz 1 UmgrStG trägt dem Prinzip der Verdoppelung der stillen Reserven Rechnung (siehe Rz 1097) und stellt sicher, dass die auf die übernehmende Körperschaft übertragenen stillen Reserven des Einbringungsvermögens auch bei einer Veräußerung der als Gegenleistung für die Einbringung erworbenen Anteile…
…an der übernehmenden Körperschaft wird dem Prinzip der Verdoppelung der stillen Reserven (siehe Rz 1097 f) Rechnung getragen. Gesellschaftsanteile im Betriebsvermögen: Befinden sich die Gesellschaftsanteile an der übernehmenden Körperschaft im Betriebsvermögen des Einbringenden, unterbleibt bei diesem auf Grund einer entsprechenden Veränderung des Buchwertes der Beteiligung…
…Von der Betriebsprüfung bzw. dem Finanzamt wurden dagegen keine Einwendungen erhoben. Während des Bestehens des atypisch stillen Gesellschaftsverhältnisses kam es somit beinahe zu einer Verdoppelung der stillen Reserven der gegenständlichen Liegenschaft, welche entsprechend den vertraglichen Regelungen zu 90% den atypisch stillen Gesellschafterinnen zuzurechnen waren. Dem…
…Der Sinn der Bestimmung liege in der Vermeidung der Verschiebung stiller Reserven und in der Gewährleistung des einbringungstypischen Prinzips der Verdoppelung der stillen Reserven. Im vorliegenden Fall sei die gesellschaftsrechtliche Vermögensübertragung in der Weise durchgeführt worden, dass sowohl bei der Z.GmbH als übernehmender Körperschaft…
…weil Deutschland nicht jedes Besteuerungsrecht an den nicht realisierten Wertsteigerungen verliere. Die einfache Steuerverstrickung auf Ebene der übernehmenden Gesellschaft (somit hinsichtlich des eingebrachten Vermögens) reiche daher aus, eine Verdoppelung der stillen Reserven sei nicht nötig. Eine dagegen erhobene Amtsrevision wurde vom BFH mit Beschluss als…
…ist, nämlich die Verdoppelung der Steuerhängigkeit der stillen Reserven im Inland, wo sie entstanden sind (Wundsam/Zöchling/Huber/Khun 4 § 16 Rz 2; Furherr in Kofler, UmgrStG 4 § 16 Rz 11; UmgrStR 2002 Rz 852, 855) unterbleiben würde, wenn man dem Standpunkt der Bf folgt…
…Stille Reserven im Sinne eines allfälligen Veräußerungsgewinns sind dann nicht relevant, wenn keine konkreten Maßnahmen zur Veräußerung gesetzt wurden. Es müsste die Betriebsführung und das Bemühen des Betriebsinhabers auf die Erzielung eines Veräußerungsgewinnes gerichtet sein. Ein theoretischer Veräußerungsgewinn ist daher - ungeachtet der Frage unterschiedlicher Einkunftsarten…
…zu einer Verdoppelung der stillen Reserven gekommen, wobei bei Einbringung für stille Reserven von 300.000 Euro bereits KESt für die Ebene des Gesellschafters abgeführt worden sei. In rechtlicher Hinsicht führt die Bf zu § 2 Abs 2a EStG aus: Ein Im-Vordergrund-Stehen der steuerlichen…
…Stille Reserven im Sinne eines allfälligen Veräußerungsgewinns sind dann nicht relevant, wenn keine konkreten Maßnahmen zur Veräußerung gesetzt wurden. Es müsste die Betriebsführung und das Bemühen des Betriebsinhabers auf die Erzielung eines Veräußerungsgewinnes gerichtet sein. Ein theoretischer Veräußerungsgewinn ist daher - ungeachtet der Frage unterschiedlicher Einkunftsarten…
…unter Art. III UmgrStG. Das mit einer Buchwerteinbringung grundsätzlich verbundene Erfordernis der Verdoppelung der Steuerhängigkeit der stillen Reserven (Steuerhängigkeit bei der übernehmenden Körperschaft im Betriebsvermögen und beim Einbringenden im Anteilswert) hat insoweit keine Geltung. Siehe dazu Rz 938. 3.1.6.6.2. Wesentliche Beteiligung…
…wenn weder auf Ebene des eingebrachten Vermögens noch auf Ebene der Gegenleistungsanteile ein Besteuerungsrecht eingeschränkt wird. Daraus ergibt sich eine "Verdoppelung" der stillen Reserven. Beispiel: Der unbeschränkt steuerpflichtige Einzelunternehmer A (WJ = KJ) bringt zum 31.12.01 seinen inländischen Betrieb (Buchwert: 100.000) in…
…in dem die stillen Reserven des Mietrechtes und des Inventares erfasst wurden? 3) Wer hat den Kindergarten ab 1996 betrieben (Vorlage des Pachtvertrages)? 4) Welche Tätigkeiten üben Sie seit 1996 aus?" In der Vorhaltsbeantwortung vom 19.9.2003 wurde ausgeführt: "Zu Punkt 1: Die Mietrechte…
…5 Z 1 zweiter Teilstrich UmgrStG idF StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015). Wahlweise könnten in der Einbringungsbilanz der Grund und Boden mit einem Wert von 100.000 angesetzt und die stillen Reserven realisiert werden (§ 16 Abs. 6 UmgrStG), wobei die Einkünfte gemäß …
…hatte, dieser im Wege einer Kapitalherabsetzung übertragen worden. Der Bw. als Gesellschafterin seien sohin von Beginn an lediglich die von der Bw. im Rahmen der Gründung eingebrachten Produktionsanlagen verblieben, in denen keine stillen Reserven erblickt werden konnten, zumal diese Anlagen auch für die Bw. selbst…
…dass mit der Firmenwertabschreibungsmöglichkeit die steuerliche Benachteiligung des Erwerbers von Kapitalanteilen ("share deal") gegenüber dem Erwerber eines Betriebes ("asset deal" mit Möglichkeit der steuerlichen Verwertung der im Kaufpreis abgegoltenen Beträge für Firmenwert und stille Reserven) für die Fälle der Verschmelzung und Umwandlung bei umgründungsnahen Anteilserwerben…
…den stillen Reserven der Kapitalanlagen des VU. Im Jahr 2018 habe der Unterschied zwischen der tatsächlich bezahlten und der ab Rentenbeginn garantierten Jahresrente 0,25 % des Anlagestocks (Anm. des BFG: bei 1,000.000 € Anlagestock: 2.500 € im Jahr) betragen. Die Vertreterin der…
…wonach sich die möglichen Verkaufserlöse von Seegrundstücken in absehbarer Zeit voraussichtlich verdoppeln würden Die Bw. habe Erträge wegen der erwähnten stillen Reserven. Zusätzlich habe der Geschäftsführer noch Miete in Höhe von 25.000 S im Monat bezahlt. Das gesamte Haus sei betrieblich genutzt. In Bezug…
…Vorlage einer längerfristigen Prognoserechnung sowie Angabe, wann mit einem Einnahmenüberschuss zu rechnen ist. 3. Bekanntgabe allenfalls bestehender stiller Reserven und das Ausmaß derselben (schätzungsweise)." Der Bw. wies in seiner Antwort darauf hin, dass er Kataloge und Werbeschreiben verschicken und verteilen werde. Weiters werde er Inserate…