…des § 307 Abs. 1 BAO nachgebildet ist (1128 BlgNR 21. GP, 16; Ritz, BAO-HB, Seite 249). Durch die Verbindung bzw. Verknüpfung des Aufhebungsbescheides mit der (neuen) Sachentscheidung, ist die abschließende Erledigung des wieder "offenen" Abgabenverfahrens gewährleistet. Dadurch ist weiters sichergestellt, dass es nach der…
…Bestimmung des § 307 Abs. 1 BAO nachgebildet ist (1128 BlgNR 21. GP, 16; Ritz, BAO-HB, Seite 249). Durch die Verbindung bzw. Verknüpfung des Aufhebungsbescheides mit der (neuen) Sachentscheidung, ist die abschließende Erledigung des wieder "offenen" Abgabenverfahrens gewährleistet. Dadurch ist sichergestellt, dass es nach der…
…Bestimmung des § 307 Abs. 1 BAO nachgebildet ist (1128 BlgNR 21. GP, 16; Ritz, BAO-HB, Seite 249). Durch die Verbindung bzw. Verknüpfung des Aufhebungsbescheides mit der (neuen) Sachentscheidung, ist die abschließende Erledigung des wieder "offenen" Abgabenverfahrens gewährleistet. Dadurch ist sichergestellt, dass es nach der…
…Bestimmung des § 307 Abs. 1 BAO nachgebildet ist (1128 BlgNR 21. GP, 16; Ritz, BAO-HB, Seite 249). Durch die Verbindung bzw. Verknüpfung des Aufhebungsbescheides mit der (neuen) Sachentscheidung, ist die abschließende Erledigung des wieder "offenen" Abgabenverfahrens gewährleistet. Dadurch ist sichergestellt, dass es nach der…
…entspricht. Durch die Verbindung bzw. Verknüpfung des Aufhebungsbescheides mit der (neuen) Sachentscheidung ist die abschließende Erledigung des wieder „offenen“ Abgabenverfahrens gewährleistet. Dadurch ist sichergestellt, dass es nach der Anordnung der Bescheidaufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO und dem (neuerlichen) sachlichen Abschluss des Abgabenverfahrens keine zeitliche…
…Bestimmung des § 307 Abs. 1 BAO nachgebildet ist (1128 BlgNR 21. GP, 16; Ritz, BAO-HB, Seite 249). Durch die Verbindung bzw. Verknüpfung des Aufhebungsbescheides mit der (neuen) Sachentscheidung, ist die abschließende Erledigung des wieder "offenen" Abgabenverfahrens gewährleistet. Dadurch ist weiters sichergestellt, dass nach der…
…erklären. Durch die Verbindung bzw. Verknüpfung des Aufhebungsbescheides mit der (neuen) Sachentscheidung ist die abschließende Erledigung des wieder "offenen" Abgabenverfahrens gewährleistet. Dadurch ist sichergestellt, dass es nach der Anordnung der Bescheidaufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO und dem (neuerlichen) sachlichen Abschluss des Abgabenverfahrens keine zeitliche…
…rechtlichen Verknüpfung des Aufhebungsbescheides mit dem zugleich erlassenen Einkommensteuerbescheid (neuer Sachbescheid) ein Fehlen eines Verweises in der Begründung des Aufhebungsbescheides auf den neuen Sachbescheid kein wesentlicher inhaltlicher Mangel erblickt werden könne, sofern der sachlich herangezogene Aufhebungsgrund in Zusammenschau der miteinander verbundenen Bescheide - die gleichzeitig bzw…
…Wegen der engen rechtlichen Verknüpfung eines Aufhebungsbescheides mit dem zugleich erlassenen neuen Sachbescheid könne im Fehlen eines Verweises in der Begründung des Aufhebungsbescheides auf den neuen Sachbescheid kein inhaltlicher Mangel erblickt werden. Eine sinngemäße Anwendung dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechung auf Wiederaufnahmebescheid und gleichzeitig zu erlassenden neuen…
…Wegen der engen rechtlichen Verknüpfung eines Aufhebungsbescheides mit dem zugleich erlassenen neuen Sachbescheid könne im Fehlen eines Verweises in der Begründung des Aufhebungsbescheides auf den neuen Sachbescheid kein inhaltlicher Mangel erblickt werden. Eine sinngemäße Anwendung dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechung auf Wiederaufnahmebescheid und gleichzeitig zu erlassenden neuen…
…streitgegenständlichen Einkommensteuerbescheide 2020-2022 vom 3. September 2024 von Relevanz. Unlösbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen Aufhebungsbescheid und erklärungsbasiertem Einkommensteuerbescheid Der Verwaltungsgerichtshof definiert diesen unlösbaren rechtlichen Zusammenhang mit einer "engen rechtlichen Verknüpfung des Aufhebungsbescheides mit dem zugleich erlassenen neuen Sachbescheid" (VwGH 26.4.2012, 2009/15/0119)…
…Betriebsprüfer des Finanzamtes Kontakt mit dem steuerlichen Vertreter der Bw. aufgenommen worden. Dass im Zeitpunkt der Bescheidaufhebung noch keine neue Festsetzung erlassen werden konnte, liege daran, dass für die Wertermittlung noch Unterlagen benötigt wurden. Im Übrigen enthalte § 299 BAO keine Aussage darüber, wie diese Verbindung…
…dieser Aufhebungsbescheid für 2013 ins Leere. Er war folglich - neben der Unzuständigkeit des FAÖ - auch aus diesem Grund aufzuheben (vgl. unten im Detail zum Zustellzeitpunkt für Aufhebungs- und Sachbescheide). Die falsche Reihenfolge der Wirksamkeit von Aufhebungs- und Sachbescheid hat auch zur Folge, dass keine Verbindung…
…des Einkommensteuerbescheides 2000 vom 29. Mai 2002 zu bestätigen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Februar 2004 (Akt 2000, Seite 62ff) wies das FA die Berufungen betreffend Aufhebungsbescheid gemäß § 299 BAO und Einkommensteuer 2000 mit der Begründung ab, dass in die Bilanz zum 31.12.2000 bzw…
…mit dem eine Abgabenschuldigkeit gelöscht (§ 235) oder nachgesehen (§ 236) wird, innerhalb von drei Jahren ab seiner Bekanntgabe (§ 97) abgeändert oder aufgehoben, so lebt dadurch der Abgabenanspruch wieder auf und beginnt die Verjährungsfrist mit der Bekanntgabe des Abänderungs- oder Aufhebungsbescheides neu zu laufen. (6) Die Abs…
…Begründung des Aufhebungsbescheids geeignet sei. Ein expliziter Verweis auf die jeweiligen neuen Sachbescheide bzw. deren Begründung sei den angefochtenen Bescheiden nicht zu entnehmen. Es sei nicht zu erkennen, auf welche Sachbescheide die Abgabenbehörde Bezug zu nehmen versucht. Im Rahmen der Ermessensübung sei auch der Grundsatz…
…Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2015 als unbegründet abgewiesen. Ausführend erklärte die belangte Behörde, dass aus der Begründung der beiden miteinander verbundenen Bescheide (Aufhebungsbescheid und neuer Sachbescheid) in der Zusammenschau erkennbar sei, worauf die Aufhebung gestützt werde. Wegen der engen rechtlichen Verknüpfung des Aufhebungsbescheids mit dem neuen…
…an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden; dies gilt im Falle von verurteilenden Entscheidungen (s. zB Ritz, BAO 6. Auflage, § 116 Tz 14, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung…
…Gründe das Finanzamt zur Erlassung des Aufhebungsbescheides veranlasst hätte, sei der angefochtene Aufhebungsbescheid zu Recht ergangen und mit keinem Begründungsmangel behaftet (siehe UFS v. 17.2.2010, RG/0044-K/09). Die Begründung des nach der Aufhebung des Erstbescheids erlassenen neuen Einkommensteuerbescheides 2007 vom 5…
…womit die Einkünfte jeweils mit 0,00 festgestellt wurden, wird gemäß § 273 BAO als unzulässig zurückgewiesen, da diese Bescheide zufolge der Aufhebungsbescheide vom 21. Juli 2005 nicht mehr dem Rechtsbestand angehören. Die Berufungen vom 25. Juli 2005 gegen die Einkünftenichtfeststellungsbescheide des Finanzamtes FAA vom 21…