…wohl eine KESt-Freiheit meint. Wenn daher nicht schon a priori davon auszugehen ist, dass die strittigen Kapitalerträge unter keine der Ziffern 2 - 5 des § 37 Abs. 8 EStG 1988 subsumierbar sind, wodurch eine Stützung auf das Urteil Lenz des EuGH zu verwerfen wäre, gilt: …
…die Anwendung des Hälftesteuersatzes gemäß § 37 Abs. 1 EStG, für den Fall der Einstufung als zugeflossene Kapitalerträge gemäß § 93 Abs. 3 die Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz von 25% gemäß § 37 Abs. 8 EStG. Der Berufungswerber erläuterte hiezu näher, das Urteil Lenz des EuGH vom…
Eine Einschränkung des Grundsatzes der Kapitalverkehrsfreiheit gegenüber Drittstaaten ergibt sich auch nicht aus der Stillstandsklausel des Art. 57 Abs. 1 EG für Direktinvestitionen gegeben (siehe EuGH-Urteil vom 24.5.2007, Rs C-157/05, Holböck). Streubesitzanteile (um solche handelte es sich offensichtlich bei den…
…überlassenen Kapitals. Derartige Erträge unterlägen auch im Inland nicht einem Kapitalertragsteuerabzug mit Endbesteuerungscharakter, weshalb eine Forderung nach Gleichstellung der ausländischen Erträge ebenso wie die Stützung auf das Urteil Lenz des EuGH verfehlt sei. Der Berufungswerber beantragte die Vorlage seiner Berufungen an die Abgabenbehörde II. Instanz…
…wohl eine KESt-Freiheit meint. Wenn daher nicht schon a priori davon auszugehen ist, dass die strittigen Kapitalerträge unter keine der Ziffern 2 - 5 des § 37 Abs. 8 EStG 1988 subsumierbar sind, wodurch eine Stützung auf das Urteil Lenz des EuGH zu verwerfen wäre, gilt: …
…wohl eine KESt-Freiheit meint. Wenn daher nicht schon a priori davon auszugehen ist, dass die strittigen Kapitalerträge unter keine der Ziffern 2 - 5 des § 37 Abs. 8 EStG 1988 subsumierbar sind, wodurch eine Stützung auf das Urteil Lenz des EuGH zu verwerfen wäre, gilt: …
…wohl eine KESt-Freiheit meint. Wenn daher nicht schon a priori davon auszugehen ist, dass die strittigen Kapitalerträge unter keine der Ziffern 2 - 5 des § 37 Abs. 8 EStG 1988 subsumierbar sind, wodurch eine Stützung auf das Urteil Lenz des EuGH zu verwerfen wäre, gilt: …
…wohl eine KESt-Freiheit meint. Wenn daher nicht schon a priori davon auszugehen ist, dass die strittigen Kapitalerträge unter keine der Ziffern 2 - 5 des § 37 Abs. 8 EStG 1988 subsumierbar sind, wodurch eine Stützung auf das Urteil Lenz des EuGH zu verwerfen wäre, gilt: …
…idF des Strukturanpassungsgesetzes 1996 gelten und daher steuerfrei behandelt würden. Die Notwendigkeit der Gleichbehandlung in- und ausländischer Kapitalerträge ergäbe sich auch aus dem EuGH Urteil Lenz (15.7.2004 C-315/02). Art 56 Abs. 1 EG bestimme, dass im Rahmen der Bestimmungen des Kapitels…
…2008/15/0064, unter Bezugnahme auf Judikatur des EuGH), die gemeinschaftsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit entgegen steht. Erkenntnis VwGH 19.03.2013, 2010/15/0065: Der EuGH erkannte in seinem Urteil Lenz einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit darin, dass Kapitalerträge aus einem anderen Mitgliedstaat zwingend der normalen Einkommensteuer…
…Vollsatz nach Tarif zu besteuern, die Vollsatzbesteuerung der ausländischen Kapitalerträge gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 stellt keine Diskriminierung im Sinne des EuGH - Urteils Lenz dar. Verjährung Gemäß § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich fünf Jahre (dies gilt für die auf…
…dass das Urteil "Lenz" die Einkommensteuer betreffe und auf die Erbschaftssteuer keine Auswirkung habe. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung meinte der Bw. im Wesentlichen, dass diese Ansicht seines Erachtens nicht haltbar sei und wendete sich unter Hinweis auf die Judikatur des EuGH zur Kapitalverkehrsfreiheit…
…Bescheiden anhand der vom Bf. angezeigten Welteinkommensdaten als Bemessungsgrundlage sei verwiesen. - Kundenservice des Bundesministeriums für Finanzen Über die bisherigen Ausführungen betreffend die Publizität des EuGH-Urteils Lenz hinaus war zum Vorbringen des steuerlichen Vertreters zum EuGH-Urteil Lenz zu bemerken, dass die Nichtabgabe einer Abgabenerklärung…
…dass das Urteil "Lenz" die Einkommensteuer betreffe und auf die Erbschaftssteuer keine Auswirkung habe. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung meinte die Bw. im Wesentlichen, dass diese Ansicht ihres Erachtens nicht haltbar sei und wendete sich unter Hinweis auf die Judikatur des EuGH zur Kapitalverkehrsfreiheit…
…das hinausgehen, was zum Erreichen des mit der Regelung verfolgten Zieles erforderlich ist. (vgl. zB Rechtssachen Schröder, Rn 35, Manninen, Rn 32) Soweit die Kohärenz der Steuerrechtsordnung als Rechtfertigungsgrund in Betracht kommen kann, ist vor allem auf das Urteil des EuGH vom 7. September 2004…
…das hinausgehen, was zum Erreichen des mit der Regelung verfolgten Zieles erforderlich ist. (vgl. zB Rechtssachen Schröder, Rn 35, Manninen, Rn 32) Soweit die Kohärenz der Steuerrechtsordnung als Rechtfertigungsgrund in Betracht kommen kann, ist vor allem auf das Urteil des EuGH vom 7. September 2004…
…das hinausgehen, was zum Erreichen des mit der Regelung verfolgten Zieles erforderlich ist. (vgl. zB Rechtssachen Schröder, Rn 35, Manninen, Rn 32) Soweit die Kohärenz der Steuerrechtsordnung als Rechtfertigungsgrund in Betracht kommen kann, ist vor allem auf das Urteil des EuGH vom 7. September 2004…
…weshalb der EuGH zur Beantwortung der vom Berufungssenat vorgelegten Fragen nicht zuständig sei), wurde die Entscheidung über die gegenständliche Berufung am 12. Dezember 2002 - diesmal bis zur Beendigung des beim EuGH unter Rs. C-315/02, "Lenz", schwebenden Verfahrens - erneut ausgesetzt. Mit Urteil vom 15…
…nur teilweisen Zuordnung der Zinsenaufwendungen zu Werbungskosten in Zusammenhang mit der Veräußerung der Geschäftsanteile abzusehen. Allerdings ist das Urteil des EuGH 15.07.2004, C - 315/02, Lenz, für diesen Berufungsfall bindend. Infolge der generellen ex - tunc- Wirkung derartiger Entscheidungen, wie auch seitens des Bw…
…kann. Die Bestimmung ist also unmittelbar wirksam und unmittelbar anwendbar (VwGH 17.4.2008, 2008/15/0064, unter Verweis auf das Urteil des EuGH vom 18.12.2007, C-101/05, Skatteverket gegen A, Rn 21, 27; Lenz/Borchardt, EU und EG-Vertrag, Kommentar, 4…