…Ermittlung des steuerlichen Einkommens unberücksichtigt bleiben muss) bzw. beim Leistungsempfänger andererseits nicht zu steuerlich relevanten Einnahmen (vgl. VwGH 11.5.2005, 2001/13/0209). Eine in Erfüllung der allgemeinen Beistandspflicht (§ 90 erster Satz ABGB) erfolgte Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen…
…0012, aus: Wirkt ein Ehegatte im Erwerb des anderen mit, so hat er gemäß § 98 ABGB Anspruch auf angemessene Abgeltung seiner Mitwirkung. Der Abgeltungsanspruch besteht allerdings nur bei einer Mitwirkung im ERWERB, also bei jenen Verrichtungen, die den allein erwerbstätigen Gatten bei seinem Bemühen unterstützen…
…man die Miete um weitere € 1,58 pro m² erhöht. Die Ehegattin sei diplomierte x Fachassistentin. In der Praxis sei sie neben der Aufnahme der Patienten für die Vorbereitungstätigkeiten zur Unterstützung des Ehegatten - so etwa für angeführte Tätigkeiten und für organisatorische und administrative Tätigkeiten…
…Ermittlung des steuerlichen Einkommens unberücksichtigt bleiben muss) bzw. beim Leistungsempfänger andererseits nicht zu steuerlich relevanten Einnahmen (vgl. VwGH 11.5.2005, 2001/13/0209). Eine in Erfüllung der allgemeinen Beistandspflicht (§ 90 erster Satz ABGB) erfolgte Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen…
…wie etwa dem Ehegatten, abgewickelt werden. Zutreffend werde in der Berufung ausgeführt, dass das eigentliche Dienstverhältnis zwischen Frau W. und der natürlichen Person des Bw bestünde. Dies bedeute, dass die Tätigkeit von Frau W. eine Unterstützung des Gatten in seiner gesamten Erwerbstätigkeit darstelle und sich…
…Februar 2010 unter Berücksichtigung von Akontozahlungen und Pfändungen netto insgesamt 3.758,13 €. Im Zeitraum 10.4.2010 bis 15.4.2010 nahm er Unterstützung des Arbeitsmarktservice (199,14 €) in Anspruch, und seit 19.4.2010 arbeitet bei der Firma Y-GmbH (Bruttobezüge…
…Der Schutz der Persönlichkeit habe den Vorrang vor den Prioritäten der Steuergesetze, die nicht in einer die Menschenwürde verletzenden Art ausgelegt werden dürften. Neben der Unterstützung des persönlichen Fortkommens seiner Ehegattin sei zu bedenken, dass seine höheren Einkünfte ihr erst die Ausübung eines entsprechenden sozialen…
…ausgelagert. Das ForstG 1975 sieht zwar die Verpflichtung zur regelmäßigen Waldbegehung vor, eine persönliche Wahrnehmung der Verpflichtung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. 3) Die Unterstützung des Vaters am Wochenende stellt ebenfalls keinen Grund für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes dar (vgl. BFG 6.2.2017…
…des DBA Spanien ist, maßgebliche Tatsachen waren dem Finanzamt jedoch nicht bekannt: Aufrechterhaltung des Hauptwohnsitzes in M und der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich seitens der Ehegattin, Beibehaltung der Postzustelladresse, des Festnetzanschlusses und der Mobilnummern österreichischer Telefonbetreiber, die Unterstützung des Sohnes im Betrieb durch die Ehegattin…
…von ihrem Ehegatten oder ihrer Ehegattin zu leisten ist, zurückgefordert. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 19.12.2012 fristgerecht berufen und zur Begründung folgendes ausgeführt: Die Tochter wohne zwar in einer eigenen Wohnung aber sie verdiene zu wenig, um ohne Unterstützung des Vaters…
…Ermittlung des steuerlichen Einkommens unberücksichtigt bleiben muss) bzw. beim Leistungsempfänger andererseits nicht zu steuerlich relevanten Einnahmen (vgl. VwGH 11.5.2005, 2001/13/0209). Eine in Erfüllung der allgemeinen Beistandspflicht (§ 90 erster Satz ABGB) erfolgte Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen…
…Soweit der steuerliche Vertreter des Bw im Vorlageantrag davon ausgeht, die Ehegattin habe die Wahlmöglichkeit, ihre Tätigkeit dem "Diktat" der §§ 90 ff ABGB oder den Vorschriften, die für Dienstverträge gelten, zu unterwerfen, kann dem nicht gefolgt werden. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nicht jedwede Unterstütung…
…Ehegattin oder einer anderen Dienstnehmerin nicht ausführen oder annehmen hätte können. Die Tatsache, dass er für seine Tätigkeiten eine eigene bei ihm angestellte Mitarbeiterin heranziehe, werde von seinem Arbeitgeber gewünscht und durch finanzielle Unterstützung gefördert. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Parkstrafe Die Berücksichtigung des…
…erster Satz ABGB) erfolgte Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen Ehegatten bezieht und sich darauf positiv auswirkt, stellt noch keine Mitwirkung am Erwerb des anderen Ehegatten im Sinne des § 90 zweiter Satz ABGB dar und ist einer Abgeltung im Sinne des …
…durch die prekäre finanzielle Situation und das demzufolge eingeleitete Zwangsversteigerungsverfahren der Bruder samt Ehegattin unweigerlich ihren Wohnsitz verloren hätten, die Schaffung oder auch nur Miete neuen Wohnraumes aufgrund der geringen Pension des Bruders nicht leicht möglich sowie die neuerliche Inanspruchnahme von Fremdkapital hiefür nahezu auszuschließen…
…Angabe des Berufungswerbers hat seine Gattin in diesem Zeitraum keine anderen Einkünfte bezogen. Über Befragen des Vertreters des Finanzamtes, warum die Gattin keine Vollzeitbeschäftigung angestrebt hat, sondern nur Teilzeitbeschäftigt war, führen der Berufungswerber sowie sein Vertreter aus, dass die Kindererziehung, die Unterstützung des Ehegatten bei…
…die Umsetzung dieses Entschlusses das Streitjahr 1999 betreffend erbracht wird und anderseits die Anwesenheit der Ehegattin im Streitjahr 1999 in Wien unstrittig ist sowie angegeben wird, dass die Unterstützung des Ehegatten bei seiner nichtselbständigen Tätigkeit in Wien und die Kindererziehung im Vordergrund gestanden sind und…
…Ermittlung des steuerlichen Einkommens unberücksichtigt bleiben muss) bzw. beim Leistungsempfänger andererseits nicht zu steuerlich relevanten Einnahmen (vgl. VwGH 11.5.2005, 2001/13/0209). Eine in Erfüllung der allgemeinen Beistandspflicht (§ 90 erster Satz ABGB) erfolgte Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen…
…Ermittlung des steuerlichen Einkommens unberücksichtigt bleiben muss) bzw. beim Leistungsempfänger andererseits nicht zu steuerlich relevanten Einnahmen (vgl. VwGH 11.5.2005, 2001/13/0209). Eine in Erfüllung der allgemeinen Beistandspflicht (§ 90 erster Satz ABGB) erfolgte Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen…
…Ermittlung des steuerlichen Einkommens unberücksichtigt bleiben müsse) bzw. beim Leistungsempfänger andererseits nicht zu steuerlich relevanten Einnahmen (Hinweis auf VwGH 11.5.2005, 2001/13/0209). Eine in Erfüllung der allgemeinen Beistandspflicht (§ 90 erster Satz ABGB) erfolgte Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des…