Führt ein in Österreich ansässiger Unternehmer im In- und Ausland Verlegearbeiten von Marmor- und Natursteinen durch, die die österreichischen Kunden bei einer inländischen KEG, deren Kommanditist der genannte Unternehmer ist, gekauft haben, dann ist zunächst davon auszugehen, dass kraft unbeschränkter Steuerpflicht nicht nur die aus…
…als eine in Pakistan ansässige Person, wenn sie ihre Geschäftsleitung in Pakistan hat; eine Gesellschaft gilt als eine in Österreich ansässige Person, wenn sie ihre Geschäftsleitung in Österreich hat." lit. m) "Der Ausdruck "Betriebstätte" bedeutet, wenn er in Bezug auf ein Unternehmen eines Vertragstaates angewendet…
…Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte ausübt. Übt das Unternehmen seine Tätigkeit in dieser Weise aus, so dürfen die Gewinne des Unternehmens in dem anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet werden können. Übt ein Unternehmen eines Vertragstaates seine Tätigkeit…
…Artikel 5 Betriebstätte (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "Betriebstätte" eine feste Geschäfts- oder Produktionseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Artikel 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (1) Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dürfen in dem Vertragstaat besteuert werden…
…Österreich betriebenes Unternehmen fällt daher unter Art. 24 Abs. 2 DBA Österreich - Schweiz, und die D-AG ist dadurch überhaupt erst grundsätzlich abkommensberechtigt iSd Art. 1 des DBA Österreich - Schweiz ("Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten ansässig sind…
…die ihren Sitz und ihre tatsächliche Geschäftsleitung in diesem Staat hat. Der mit "VERBUNDENE UNTERNEHMEN" überschriebene Artikel 9 DBA-FL lautet: "Wenn a) ein Unternehmen eines Vertragstaates unmittelbar oder mittelbar an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder am Kapital eines Unternehmens des anderen Vertragstaates beteiligt ist…
…24 Abs. 3 Satz 1 DBA-FL) eine Terminologie ("Betriebstätte", "Unternehmen eines Vertragsstaates") verwende, die im Abkommen nur im Zusammenhang mit der Besteuerung von Unternehmensgewinnen (Art. 7) verwendet würde und eine Gleichbehandlung (Diskriminierungsverbot) nur auf dem Gebiet der gewerblichen Betriebsstättengewinne für gerechtfertigt erachtet (vgl. VfGH…
…die Gewinne des Unternehmens in dem anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet werden können. (2) Übt ein Unternehmen eines Vertragstaates seine Tätigkeit in dem anderen Vertragstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte aus, so sind in jedem Vertragstaat dieser Betriebstätte…
…und europarechtlichen Rechtslage lässt sich eine sachliche Begründung für eine Nichtanwendung von § 2 Abs. 2b EStG 1988 ebensowenig finden. In Artikel 25 Abs. 3 DBA-Spanien wurde zwar ein Betriebsstättendiskriminierungsverbot vereinbart („Die Besteuerung einer Betriebsstätte, die ein Unternehmen eines Vertragstaates in dem anderen Vertragstaat hat…
…Übt das Unternehmen seine Tätigkeit in dieser Weise aus, so dürfen die Gewinne des Unternehmens in dem anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet werden können. Übt nach Art. 7 Abs. 2 DBA-Ungarn ein Unternehmen eines Vertragstaates seine Tätigkeit…
…Gewinnzuweisungen aus einer Personengesellschaft vom Abkommen erfasst würden, kann keine Relevanz für den konkreten Fall beigemessen werden, da als maßgebliche Rechtsgrundlage für den konkreten Sachverhalt das DBA-Türkei heranzuziehen ist. In Art. 7 DBA-Türkei ist angeordnet: "(1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragstaates dürfen nur…
…noch einer damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender sind als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen die Staatsangehörigen des anderen Staates unter gleichen Verhältnissen unterworfen sind oder unterworfen werden können. 2. Die Besteuerung einer Betriebstätte, die ein Unternehmen eines Vertragstaates…
…Veräußerung einer solchen Betriebstätte (allein oder zusammen mit dem übrigen Unternehmen) oder einer solchen festen Einrichtung erzielt werden, dürfen in dem anderen Staat besteuert werden. Jedoch dürfen Gewinne aus der Veräußerung des in Artikel 22 Absatz 3 genannten beweglichen Vermögens nur in dem Vertragstaat besteuert…
…24 Abs. 3 Satz 1 DBA-FL) eine Terminologie ("Betriebstätte", "Unternehmen eines Vertragsstaates") verwende, die im Abkommen nur im Zusammenhang mit der Besteuerung von Unternehmensgewinnen (Art. 7) verwendet würde und eine Gleichbehandlung (Diskriminierungsverbot) nur auf dem Gebiet der gewerblichen Betriebsstättengewinne für gerechtfertigt erachtet (vgl. VfGH…
…Unternehmen beschränkt". Art. 4 DBA CH besagt: 1. "Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem in diesem Staat geltenden Recht unbeschränkt steuerpflichtig ist. 2. Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragstaaten…
…Betriebsvermögeneigenschaft der Beteiligung an der Kft 2 argumentieren wollte. Es wäre somit zuerst zu klären, ob ein LuF überhaupt eine Betriebsstätte eines Unternehmens haben kann und sodann festzustellen, ob der Bf nur eigenes Vermögen in Ungarn verwaltet hat oder als Landwirt nach Außen erkennbar betrieblich…
…wobei auch eine Subsumption der strittigen Einkünfte unter die im gegebenen Zusammenhang inhaltsgleiche Zuteilungsnorm von Art. 14 DBA-Schweiz zu keinem anderen Ergebnis führen würde): "Gewinne eines Unternehmens eines Vertragstaates dürfen nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass das Unternehmen seine Tätigkeit…
…dürfen Gewinne eines Unternehmens eines Vertragstaates nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass das Unternehmen seine Tätigkeit im anderen Vertragstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte ausübt. Übt das Unternehmen seine Tätigkeit in dieser Weise aus, so dürfen die Gewinne des Unternehmens in…
…damit Vergütungen von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen oder Einrichtungen, die bloß öffentliche Aufgaben wahrnähmen, aus öffentlichen Mitteln finanziert würden oder der staatlichen Aufsicht unterlägen. Nach herrschender Auffassung sei sowohl auf die formelle als auch die wirtschaftliche Tragung durch einen Vertragstaat bzw. eine der angeführten öffentlich-rechtlichen…
…EuGH festgehalten hatte, dass der Gewinn, den die Unternehmen aus ihren wettbewerbswidrigen Praktiken ziehen konnten, zu den Faktoren gehört, die für die Beurteilung der Schwere des Verstoßes eine Rolle spielen, und dabei die Berücksichtigung dieses Faktors die abschreckende Wirkung der Geldbuße gewährleisten soll. Daraus ist…