…dass in der Zeit vom 1. März 2010 (Beginn des Mietverhältnisses) bis etwa Ende Mai 2010 (Beendigung des Studiums) noch die Besonderheiten eines Mietvertrages mit einem Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen seien. Ab Sommer werde die Tochter wie eine fremde Mieterin behandelt und mit ihrem selbstverdienten Einkommen…
…die Bw. die Eigentumswohnung dann in der Folge auch tatsächlich an die zum damaligen Zeitpunkt noch im elterlichen Haushalt lebende, studierende (wenige Monate vor dem Abschluss des Studiums stehende), unterhaltsberechtigte Tochter (für welche die Bw. auch die Familienbeihilfe bezog), und zwar ab 1. März 2010…
…Str. angeschafft worden, mit der Absicht diese ab November 2006 zu vermieten. Laut vorgelegtem Mietvertrag vom 1. April 2007 werde die Wohnung an die unterhaltsberechtigte Tochter, A., vermietet. Rechtliche Gestaltungen, die darauf abzielen, Aufwendungen für den Haushalt des Steuerpflichtigen oder für den Unterhalt seiner Familienangehörigen…
…im November 2009 ihr Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft abgeschlossen hat. In den Jahren 2007 und 2008 war sie demnach noch unterhaltsberechtigt. Denn ihre Selbsterhaltungsfähigkeit wäre erst dann gegeben gewesen, wenn sie die zur Bestreitung ihrer Bedürfnisse nötigen Mittel selbst erworben hätte oder bei…
…vorerwähnten Verordnung zweifach beanspruchen. Aus der Unterhaltspflicht ergibt sich eine rechtliche Verpflichtung für das Tragen von Krankheitskosten der Ehegattin. Jedoch sind nur Aufwendungen, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden, beim Verpflichteten berücksichtigungsfähig. Krankheitskosten des Ehepartners sind beim Verpflichteten, soweit sie den Selbstbehalt…
…BFH hat in seinem Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 157/84 ausgeführt, wenn der Vater eine ihm gehörende Eigentumswohnung an den unterhaltsberechtigten studierenden Sohn vermietet, der den Mietzins nur aus dem vom Vater gewährten Barunterhalt bestreiten kann, so liegt in dem Abschluss des…
…nicht vorliegt. Im gegenständlichen Fall findet vielmehr § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 Anwendung, geht es doch hier um die Deckung von Aufwendungen, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden (Krankheitskosten). Dazu führen Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG, § 34 Anm. 52…
11.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988) 11.9.1 Voraussetzungen Rz 795: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein monatlicher Unterhaltsabsetzbetrag zu, wenn sich das Kind in einem…
12.6 Unterhalt (§ 34 Abs. 7 EStG 1988) 12.6.1 Nicht abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen Rz 865: Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 sind laufende Unterhaltszahlungen an den (geschiedenen) Ehegatten (VwGH 23.3.1999, 98/14/0133), an den dauernd getrennt lebenden Ehepartner (VwGH 18.3…
11.9.2 Unterhaltsverpflichtung Rz 797: Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht für ein Kalenderjahr dann zu, wenn für dieses Kalenderjahr der volle Unterhalt tatsächlich geleistet wurde. Der Zahlungsnachweis hat in allen Fällen durch Vorlage schriftlicher Unterlagen (Einzahlungsbeleg, Empfangsbestätigung) zu erfolgen. Wird das Ausmaß des vorgesehenen Unterhalts…
…1; er hat an den anderen einen Anspruch auf Unterhalt, wobei eigene Einkünfte angemessen zu berücksichtigen sind. Dies gilt nach der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts zugunsten des bisher Unterhaltsberechtigten weiter, sofern nicht die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs, besonders wegen der Gründe, die zur Aufhebung des gemeinsamen…
…Ist der Eigentümer des untergegangenen oder beschädigten Wirtschaftsgutes eine unterhaltsberechtigte Person, kann der Unterhaltsverpflichtete eine außergewöhnliche Belastung (in Anlehnung an die Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996) wie folgt in Anspruch nehmen: Unterhaltsberechtigter vermittelt dem Steuerpflichtigen den Alleinverdienerabsetzbetrag oder ist ein…
…Gründen kann aus dem Verhältnis des Steuerpflichtigen zu anderen Personen erwachsen. Erwächst eine Belastung aus der Erfüllung einer Rechtspflicht, so muss bereits die Übernahme der Rechtspflicht das Merkmal der (rechtlichen oder sittlichen) Zwangsläufigkeit aufweisen (zB Krankheitskosten unterhaltsberechtigter Personen, VwGH 23.5.1996, 95/15/0018)…
…empfohlen, dem jeweiligen Drittschuldner (der jeweiligen Drittschuldnerin) unverzüglich allfällige Unterhaltspflichten sowie das Einkommen unterhaltsberechtigter Personen bekanntzugeben, damit der jeweilige Drittschuldner (die jeweilige Drittschuldnerin) diesbezüglich pfändungsfreie Beträge auch entsprechend berücksichtigen kann." Die Beschwerdeführerin brachte am 18.02.2025 (Datum des Poststempels) eine Beschwerde ein und führte…
…empfohlen, dem jeweiligen Drittschuldner (der jeweiligen Drittschuldnerin) unverzüglich allfällige Unterhaltspflichten sowie das Einkommen unterhaltsberechtigter Personen bekanntzugeben, damit der jeweilige Drittschuldner (die jeweilige Drittschuldnerin) diesbezüglich pfändungsfreie Beträge auch entsprechend berücksichtigen kann. Der Bescheid enthält die Nennung des Sachbearbeiters ***19*** und eine elektronische Approbation. **** Dagegen richtet sich…
…Unter tatsächlichen Gründen sind Ereignisse zu verstehen, die unmittelbar den Steuerpflichtigen selbst betreffen (zB eigene Krankheitskosten). Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen kann aus dem Verhältnis des Steuerpflichtigen zu anderen Personen erwachsen (zB Krankheitskosten unterhaltsberechtigter Personen, VwGH 23.5.1996, 95/15/0018). Hat der Steuerpflichtige Aufwendungen…
…!, - FBH-Bezieher und Unterhaltsverpflichteter, - FBH-Bezieher allein, - Unterhaltsberechtigter allein, - Partner!! der FBH-Bezieherin allein oder gemeinsam mit der FBH-Bezieherin, jedoch nur, wenn der Unterhaltsberechtigte darauf verzichtet oder keinen Unterhalt leistet." Dies seien ebenso legitime Konstellationen. Daher sei nicht nachvollziehbar, warum die Aufteilung zwischen Unterhaltsverpflichteten…
… 299 BAO hat die belangte Behörde mit Bescheid vom 10.8.2020 abgewiesen, weil das bloße Vorhandensein minderjähriger unterhaltsberechtigter Kinder ohne weitere wirtschaftliche Gründe noch nicht zu einer Unzumutbarkeit führe, den Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort zu verlegen. In der Beschwerde vom 21.8.2020 gegen…
…15.7.2020 wurde von der belangten Behörde mit Beschwerdevorentscheidung vom 10.8.2020 abgewiesen, weil das bloße Vorhandensein minderjähriger unterhaltsberechtigter Kinder ohne weitere wirtschaftliche Gründe noch nicht zu einer Unzumutbarkeit führe, den Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort zu verlegen. Im Vorlageantrag vom 21.8.2020…
…empfohlen, dem jeweiligen Drittschuldner (der jeweiligen Drittschuldnerin) unverzüglich allfällige Unterhaltspflichten sowie das Einkommen unterhaltsberechtigter Personen bekanntzugeben, damit der jeweilige Drittschuldner (die jeweilige Drittschuldnerin) diesbezüglich pfändungsfreie Beträge auch entsprechend berücksichtigen könne. In seiner Beschwerde führte der Beschwerdeführer (Bf.) Folgendes aus: "Der Bescheid wurde ohne Rückschein an…