…ohne zwingende rechtliche Verpflichtung des Gebers getätigt werden; sie dürfen auch dann nicht abgezogen werden, wenn sie im Einzelfall durch betriebliche Erwägungen mitveranlaßt sind. 14.6.1.3 Zuwendungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte Rz 4833: Zuwendungen iSd § 20 Abs. 1 Z 4 zweiter Teilstrich EStG 1988…
……. ………..Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat eine rechtliche Gestaltung, die darauf abzielt, die Unterhaltsleistung betreffend eine entsprechende Wohnversorgung des unterhaltsberechtigten Kindes in das äußere Erscheinungsbild von Einkünften zu kleiden, steuerlich unbeachtlich zu bleiben (VwGH 30.03.2006, 2002/15/0141)...…. "…
…Einkommensteuerbescheide für das Jahr 2009: B 3.a) Dem Erkenntnis liegt nachfolgender Sachverhalt betreffend 2009 zugrunde: Die gegenüber der Abgabepflichtigen als Kindesmutter unterhaltsberechtigten Kinder Sohn_A und Tochter_A waren im Jahr 2009 in den beiden im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden Wohnungen in Anschrift_Wohnungen…
…dass in der Zeit vom 1. März 2010 (Beginn des Mietverhältnisses) bis etwa Ende Mai 2010 (Beendigung des Studiums) noch die Besonderheiten eines Mietvertrages mit einem Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen seien. Ab Sommer werde die Tochter wie eine fremde Mieterin behandelt und mit ihrem selbstverdienten Einkommen…
…die Bw. die Eigentumswohnung dann in der Folge auch tatsächlich an die zum damaligen Zeitpunkt noch im elterlichen Haushalt lebende, studierende (wenige Monate vor dem Abschluss des Studiums stehende), unterhaltsberechtigte Tochter (für welche die Bw. auch die Familienbeihilfe bezog), und zwar ab 1. März 2010…
…Str. angeschafft worden, mit der Absicht diese ab November 2006 zu vermieten. Laut vorgelegtem Mietvertrag vom 1. April 2007 werde die Wohnung an die unterhaltsberechtigte Tochter, A., vermietet. Rechtliche Gestaltungen, die darauf abzielen, Aufwendungen für den Haushalt des Steuerpflichtigen oder für den Unterhalt seiner Familienangehörigen…
…im November 2009 ihr Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft abgeschlossen hat. In den Jahren 2007 und 2008 war sie demnach noch unterhaltsberechtigt. Denn ihre Selbsterhaltungsfähigkeit wäre erst dann gegeben gewesen, wenn sie die zur Bestreitung ihrer Bedürfnisse nötigen Mittel selbst erworben hätte oder bei…
…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden (§ 34 Abs 7 EStG). Damit scheiden die beantragten Kosten für Wohnung und Verpflegung iHv € 1.740,- von vornherein als außergewöhnliche Belastungen aus, weil diese Kosten beim Unterhaltsberechtigten selbst nicht abzugsfähig wären: Kosten für Wohnung und…
…Arbeitnehmerveranlagung) 2006 und 2007 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin beantragte in ihren Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung für die Kalenderjahre 2006 und 2007 unter anderem die Anerkennung von Aufwendungen für verschiedene Kurse ihres unterhaltsberechtigten Sohnes als Werbungskosten…
…Mai 2004 bewohne die unterhaltsberechtigte Tochter K. diese Wohnung. Nach § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung liege Liebhaberei vor, da in den Jahren 2000 bis 2004 ein Gesamtverlust von 5.769,61 € erwirtschaftet und die Tätigkeit durch die Vermietung an die unterhaltsberechtigte Tochter beendet worden sei…
…Es führte in der Begründung aus, Unterhaltsleistungen seien nur dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn die Aufwendungen auch beim Unterhaltsberechtigten selbst zu einer außergewöhnlichen Belastung führen würden. Da es sich um freiwillige Unterhaltsleistungen an die vom Berufungswerber getrennt lebende Familie handle, der Lebensunterhalt für seinen behinderten…
…Bw. Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten in Höhe von 1.800,00 € als Werbungskosten und Unterhaltsleistungen für seine beiden unterhaltsberechtigten Kinder im Betrage von 3.600,00 € als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit Einkommensteuerbescheid 2005 vom 10. November 2006 wurde die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt…
…Vergütung hat. Liegen bei einer derartigen Mitwirkung keine über diese Verpflichtungen hinausgehende Vertragsverhältnisse vor, sind geleistete Abgeltungsbeträge iSd § 98 ABGB familienhaft bedingt und nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, sondern als Zuwendungen an unterhaltsberechtigte Personen iSd § 20 EStG anzusehen. Typische Beispiele familienhafter Mitwirkung sind Telefondienste, Terminvereinbarungen, gelegentliche…
…Abs 7 Z 4 EStG dass diese insoweit abzugsfähig sind, als die Aufwendungen beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Eine Überprüfung dieses Umstandes (stellen die Aufwendungen für den PC beim unterhaltsberechtigten Sohn Werbungskosten dar, da sie der Förderung seines beruflichen Fortkommens dienen und…
…bis 2013 und einer Nachschau für 1/2014 bis 4/2016 wurde im Bericht vom 02.11.2016 ua die Feststellung getroffen (Tz 4), dass die Überlassung der beiden Wohnungen an die unterhaltsberechtigten, studierenden Kinder zur Nutzung für Wohnzwecke in Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht geschehe…
…beantragte Pauschbetrag aufgrund eigener Behinderung in Höhe von 80 % und als behinderungsrelevant erklärte Ausgaben in Höhe von € 3.290,- nicht hätten anerkannt werden konnten. Für den Freibetrag aufgrund erhöhter Familienbeihilfe gelte, dass Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die erhöhte Familienbeihilfe gewährt werde…
…ausgeführt: "Zusammenfassend für dieses höchstrichterliche Urteil kann festgehalten werden, dass es der Steuerpflichtigen grundsätzlich frei steht ihre eigene Immobilie auf dem Markt zu vermieten und dem Wohnbedürfnis des unterhaltsberechtigten studierenden Sohnes dadurch zu entsprechen, dass sie ihm die finanziellen Mittel zur Anmietung zur Verfügung stellt…
…des Unternehmens darstellt. Nach gefestigter Judikatur hat eine rechtliche Gestaltung, die darauf abzielt, die Unterhaltsleistung betreffend die Wohnversorgung eines unterhaltsberechtigten Kindes in das äußere Erscheinungsbild von Einkünften zu kleiden, steuerlich unbeachtlich zu bleiben. Die für eine derartige Wohnung aufgewendeten Beträge dienen dem Unterhalt eines Familienangehörigen…
…1988, Tz 23 und 24 (54. Lfg. - März 2013) sowie Tz 33 (55. Lfg. - Dezember 2013)]. Ist der Unterhaltsberechtigte auf Grund eigener Einkünfte selbst in der Lage, die Kosten zu tragen, kann der Unterhaltsverpflichtete sie nicht geltend machen [vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Einkommensteuergesetz, Kommentar…
…Eigentumswohnung jedoch darauf, diese der Tochter zu deren ausschließlich privaten Wohnzwecken zu überlassen. Diese Überlassung stellt sich als Gewährung des Unterhalts an eine unterhaltsberechtigte Person dar und nicht als wirtschaftliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (VwGH 30.3.2006, 2002/15/0141). Die der Tochter…