…Kann ein Kind die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften überwiegend oder zur Gänze selbst decken, vermindert sich der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern entsprechend oder fällt gänzlich weg. Freiwilligen Leistungen der Eltern fehlt der Unterhaltscharakter. Da Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen und Ihre…
…Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt (vom Bundesministerium für Finanzen mit Erlass vom 7. Dezember 2007, GZ BMF-010222/0230-VI/7/2007 anerkannt), ermittelt worden sind und folgende Beträge aufwiesen: Unterhaltsansprüche | Namen | Beträge | N , geb. 1991 | 40.864,32 € | T , geb…
…Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt (vom Bundesministerium für Finanzen mit Erlass vom 7. Dezember 2007, GZ BMF-010222/0230-VI/7/2007 anerkannt), ermittelt worden sind und folgende Beträge aufwiesen: Unterhaltsansprüche | Namen | Beträge | N , geb. 1991 | 40.864,32 € | T , geb…
…Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt (vom Bundesministerium für Finanzen mit Erlass vom 7. Dezember 2007, GZ BMF-010222/0230-VI/7/2007 anerkannt), ermittelt worden sind und folgende Beträge aufwiesen: Unterhaltsansprüche | Name | Betrag | X , geb. 1991 | 40.864,32 € | T , geb…
…für Jugendwohlfahrt (vom Bundesministerium für Finanzen mit Erlass vom 7. Dezember 2007, GZ BMF-010222/0230-VI/7/2007 anerkannt), ermittelt worden sind und folgende Beträge aufwiesen: Unterhaltsansprüche | Name | Betrag | N , geb. 5. Juni 1991 | 40.864,32 € | X…
…auf die zur Deckung der Bedürfnisse zur Verfügung stehenden Mittel, unbillig wäre. Auf den Unterhaltsanspruch an sich kann im vorhinein nicht verzichtet werden." Im gegenständlichen Berufungsfall steht für den Zeitraum ab November 2003 unbestritten fest, dass der Bw. volljährig ist, seit 00.00.2003 verheiratet…
…b sowie Abs. 2 FLAG nur dann selbst Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist. Art und Umfang des Unterhaltsanspruches eines Ehegatten gegenüber dem anderen Ehegatten ergeben sich aus dem Zivilrecht, insbesondere aus § 94 ABGB…
…was dieses nach dem Erblasser als Erbteil oder Pflichtteil erhalte. Bei der voraussichtlichen Reststudiendauer in Verbindung mit dem anzusetzenden Regelbedarf ergäbe sich ein Unterhaltsanspruch von S 340.800,00, in welcher Höhe der Pflichtteil als Unterhalt anzuerkennen wäre und als solcher erbschaftssteuerfrei zu bleiben habe…
…keinen Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 6 Abs. 5 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 habe. Auf die Frage des Bestehens eines Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern komme es daher nicht mehr entscheidend an. Mit dem Erkenntnis vom 17. Mai 2000, 98/15/0053, hat der Verwaltungsgerichtshof diesen Bescheid…
…allem auch zwangsläufig erwachsen). Wesentlich ist aber auch, ob tatsächlich von einer Berufsausbildung ausgegangen werden kann. Die Gewährung des Pauschbetrages ist nicht auf Kinder iSd § 106 EStG 1988 bzw. auf Zeiten des Bezugs der Familienbeihilfe eingeschränkt, sofern ein Unterhaltsanspruch besteht (vgl. Jakom/Baldauf, EStG. § 34…
…Aus § 94 ABGB resultiert grundsätzlich die Unterhaltspflicht des Ehegatten. Der Wortlaut der Gesetzesbestimmung des § 6 Abs 1 lit b FLAG 1967 spricht eindeutig dafür, dass jeder Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehegatten die Gewährung der Familienbeihilfe ausschließt (vgl Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 6 Rz 9)…
…5 FLAG 1967 ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern als unbedingte Anspruchsvoraussetzung erforderlich ist. Mit einer Pension von rund 8.833 € im Jahr 2002 bzw. im Jahr 2006 in Höhe von 9.660 € besteht kein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern und somit auch kein Anspruch…
…auf die zur Deckung der Bedürfnisse zur Verfügung stehenden Mittel, unbillig wäre. Auf den Unterhaltsanspruch an sich kann im vorhinein nicht verzichtet werden. Erwägungen Um Wiederholungen zu vermeiden wird ausdrücklich auf das o.a. Erkenntnis des BFG GZ. RV/7100323/2015 vom 17.2.2015…
… ob tatsächlich Unterhalt geleistet wird, ist dabei unbeachtlich (VwGH 16.12.2014, Ro 2014/16/0077). Art und Umfang des Unterhaltsanspruches eines Ehegatten gegenüber dem anderen Ehegatten ergeben sich aus dem Zivilrecht, insbesondere aus § 94 ABGB: "(1) Die Ehegatten haben nach ihren Kräften und gemäß…
…aus welchen Gründen auch immer nicht nachkommen. Entscheiden ist nur ob das Kind eines Unterhaltes bedarf. Zweifellos hat der Bw. einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern im Sinne des ABGB, da er nicht (oder noch nicht) selbsterhaltungsfähig ist. Er befindet sich auch nicht in Heimerziehung. Strittig…
…dann anwendbar, wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht aus welchen Gründen immer nicht nachkommen. Demnach ist nur entscheidend, ob das Kind eines Unterhaltes bedarf. Ob dieser Unterhaltsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen überhaupt realisiert werden kann, ist ohne Bedeutung (siehe VwGH 24.10.1995, 93/14/0051). Daher ist…
…auch dann anwendbar, wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht aus welchen Gründen auch immer nicht nachkommen. Demnach ist nur entscheidend, ob das Kind eines Unterhaltes bedarf. Ob dieser Unterhaltsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen überhaupt realisiert werden kann, ist ohne Bedeutung (siehe VwGH-Erkenntnis vom 24. Oktober 1995, Zl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R****** in der Beschwerdesache B****** über die Beschwerde vom 3. Juni 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 2. Mai 2016 betreffend Abweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe und Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung…
…davon, dass Unterhalt zu leisten ist. Dass die Bf. gegenüber Ihrem Ehegatten einen Unterhaltsanspruch hatte und hat, ist dem vom Sachwalter übermittelten Urteil des BG Schwechat vom 3.2.2015 eindeutig ersichtlich. Wie aus dem Erkenntnis des VwGH 16.12.2014, Ro 2014/16/0077…
…selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für das Vorliegen des Eigenanspruchs auf (erhöhte) Familienbeihilfe ist zu prüfen, ob der Bw. einen aufrechten Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater hatte oder im Hinblick auf seinen eigenen Pensionsanspruch von einer Selbsterhaltungsfähigkeit des Bw. auszugehen war. (vgl. VwGH 24.03.2005…