…nicht von einem Ehepakt auszugehen sei. Wenn für den Fall einer Scheidung Vereinbarungen über die Aufteilung des Vermögens und der Unterhaltsansprüche getroffen werden, so sei diese Vereinbarung eine Regelung zweifelhafter Fragen für die Zeit nach der Auflösung der Ehe, bei der die Ehepartner zu gegenseitigen…
…davon aus, dass es sich bei diesem Vertrag, in dem der Beschwerdeführer und ***A*** verschiedene Vereinbarungen im Hinblick auf ihre beabsichtigte Eheschließung trafen, um eine Regelung zweifelhafter Rechte durch beiderseitiges Nachgeben und damit um einen Vergleich i.S.d. § 33 TP 20 Abs. 1 lit…
…In all diesen Fällen wird der Tatbestand des § 33 TP 20 nicht erfüllt. 2.2 Kein Vorliegen eines Vergleichs Mit gegenständlichem Notariatsakt wurden weder strittige noch zweifelhafte Rechte konstitutiv - unter beiderseitigem Nachgeben der Vertragsparteien - neu festgelegt. Vielmehr wurden mit diesem Notariatsakt unstrittig bestehende und inhaltlich…
…Daniel P.) um eine Bereinigung der zwischen den ehemaligen Lebensgefährten Monika A. und Josef F. offenen gegenseitigen vermögensrechtlichen Ansprüche und insbesondere auch der Unterhaltsansprüche der Frau Monika A. gegen Herrn Josef F.. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesamtbetrag von 100.000,00…
…2 vH vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. (2) Gebührenfrei sind ua. 1. Vergleiche über Unterhaltsansprüche Minderjähriger .." § 1380 ABGB definiert den Vergleich wie folgt: "Ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige, oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, daß jede Partey sich wechselseitig etwas zu geben…
…festgelegt sind, damit eine etwaige Unterhaltspflicht bzw. ein etwaiger Unterhaltsanspruch der bisherigen Ehegatten dem Grunde oder der Höhe nach überhaupt nicht feststehen, damit strittig oder zweifelhaft sind und Unterhaltsvereinbarungen grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen (siehe VwGH 29.7.2004, 2003/16/0117), wurde von…
…I. Unterhalt während aufrechter Ehe: I.1. Der wechselseitige Unterhaltsanspruch der Ehegatten nach § 94 ABGB wird einvernehmlich der Höhe nach mit € 2.000,00 (Summe Naturalunterhalt und Geldunterhalt) begrenzt. Der genannte Betrag wird wertgesichert mit dem Verbraucherpreisindex 2010 und ist alljährlich zum 01.01…
…einen nachehelichen Unterhaltsanspruch von z abhängig von der Dauer der Ehe durch Leistung einer einmaligen Abschlagszahlung in der nachstehenden Höhe zu befriedigen: | Dauer der Ehe | Betrag | weniger als 5 Jahre | € 90.000,00 | zwischen 5 und 10 Jahren |…
…festgelegt sind, damit eine etwaige Unterhaltspflicht bzw. ein etwaiger Unterhaltsanspruch der bisherigen Ehegatten dem Grunde oder der Höhe nach überhaupt nicht feststehen, damit strittig oder zweifelhaft sind und Unterhaltsvereinbarungen grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen (siehe VwGH 29.07.2004, 2003/16/0117), wurde von…
…nach für das Vorliegen zweifelhafter Rechte, dies sowohl im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung, als auch bei einem allfälligen tatsächlichen Eintritt der Eheauflösung. Werden auch Unterhaltsansprüche in die Vorwegregelung der Eheauflösungsfolgen einbezogen, so spricht dies im besonderen Maße für das Vorliegen von zweifelhaften Rechten (vgl…
…Unterhaltspflichten entstehen. Sind beide Ehegatten an der Ehezerrüttung nämlich gleichermaßen schuld, so haben sie grundsätzlich keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche (Deixler-Hübner, Scheidung, Ehe und Lebensgemeinschaft Rz 153). Eine neue Festlegung und Bereinigung strittiger oder zweifelhafter Rechte, wie dies für das Vorliegen eines Vergleiches notwendig ist, liegt…
…Bw. weiterleitete. Dieser übergab seiner Schwester gemäß der Vereinbarung zwischen den Geschwistern S 200.000.-. Die verbleibenden 135.738,86 wurden zum Teil (S 40.200,00) auf die gesetzlichen Unterhaltsansprüche des Bw. gegenüber seinem Vater angerechnet. Die Zustimmung zu dieser Verrechnungsweise hatte der Bw…
…den Charakter eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäftes sowie einer Prozesshandlung. Gem. § 1380 ABGB handelt es sich bei der einverständlichen Neufestsetzung strittiger oder zweifelhafter Rechte unter beiderseitigem Nachgeben um einen Vergleich. Da durch ihn im gegenständlichen Fall Grundvermögen erworben wird, liegt ein Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs…
…und unverschuldeter Not, geänderter Verhältnisse oder geänderter Rechtslage. Sie verzichten auch ausdrücklich auf die Geltendmachung der Umstandsklausel und erklären, keine Unterhaltsansprüche aus einem allfälligen, bewusst nicht geprüften Verschulden an der Scheidung ableiten zu wollen. Festgehalten wird auch, dass derzeit kein Unterhaltsrückstand besteht, beide Antragsteller erklären…
…Vergleich nach § 204 ZPO hat den Charakter eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäftes und den einer Prozesshandlung. Der Vergleich ist nach § 1380 ABGB die einverständliche Neufestsetzung strittiger oder zweifelhafter Rechte unter beiderseitigem Nachgeben. Wird durch ihn ein Grundstück erworben, so liegt ein Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs…
…Vergleich nach § 204 ZPO hat den Charakter eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäftes und den einer Prozesshandlung. Der Vergleich ist nach § 1380 ABGB die einverständliche Neufestsetzung strittiger oder zweifelhafter Rechte unter beiderseitigem Nachgeben. Wird durch ihn ein Grundstück erworben, so liegt ein Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs…
…00 für die Fahrtkosten vorgenommen wird sowie ein unterhaltsrelevantes Einkommen des Zweitantragstellers und Kindesvaters in Höhe von EUR 2.395,00 (inklusive Sonderzahlungen). Kindesunterhaltsrückstände werden einvernehmlich verneint. 4.) Ehegattenunterhalt: Beide Antragsteller verzichten wechselseitig auf möglicherweise bestehende Unterhaltsansprüche und zwar auch für den Fall geänderter Verhältnisse…
…Hinweis auf dessen Zahlungsunfähigkeit. Die Alimentationsansprüche seien an das Jugendamt abgetreten worden und auch diesem sei es aufgrund der Vermögenslosigkeit des Herrn JK nicht möglich gewesen die Unterhaltsansprüche einzutreiben. Aufgrund dessen sei die "Darlehensforderung" tatsächlich eine Forderung an einen ehemaligen Gesellschafter, welcher der Gesellschaft unberechtigt…
…nach für das Vorliegen zweifelhafter Rechte, dies sowohl im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung, als auch bei einem allfälligen tatsächlichen Eintritt der Eheauflösung. Werden auch Unterhaltsansprüche in die Vorwegregelung der Eheauflösungsfolgen einbezogen, so spricht dies im besonderen Maße für das Vorliegen von zweifelhaften Rechten (vgl…
…Rechte (vgl. VwGH 11.03.1982, 81/15/0070). Einer allfälligen Argumentation, dass ein zweifelhafter Unterhalt vorliegt, zumal die Ehe der Vertragsparteien im Zeitpunkt der Errichtung der Urkunde noch nicht geschlossen wurde, kann naturgemäß nicht gefolgt werden (siehe auch VwGH 1 1.09.2018, Ra2016…